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Versetzung

R
Robomom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen

Unsere Verwaltungsangestellte ist seit Wochen krank, jetzt soll eine Pflegehelferin ( obwohl in der Pflege auch Mangel herrscht) Krankheitsvertretung machen. Kann die H-Leitung ohne den Betriebsrat handeln? Besagte Person, die Krankheitsvertretung machen soll, sägt im Moment gewaltig am Stuhl des Betriebsrates. (Unterschriften sammeln und so weiter)Was können wir tun, ich bin der Meinung die Stelle gehört erst ausgeschrieben, liege ich da falsch?

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

17.02.2016 um 16:14 Uhr

Hierbei dürfte es sich um eine Versetzung handeln. Da gebe ich doch mal die Frage zurück: "Darf ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrates versetzen?"

Ob die Stelel ausgeschrieben gehört hängt davon ab, was Ihr zum Thema interne Stellenausschreibung vereinbart habt.

Und was hat das Ganze damit zu tun, dass die junge Dame Unterschriften sammelt?

J
Jakarta

17.02.2016 um 20:15 Uhr

Vertreten bedeutet doch, dass es eben keine Neubesetzung, sondern nur eine vorübergehende ist. Daher gibt es hierzu auch keine Ausschreibung. Allerdings kann man in einer BV natürlich auch jeden Blödsinn vereinbaren.

Und dazu, ob hier ein BR zu beteiligen wäre oder nicht und ob überhaupt eine Versetzung vorliegt, sollte erst einmal geklärt werden, ob es sich hier um eine betriebsverfassungsrechtliche Vertretung oder um eine arbeitsrechtliche handelt, die dann auch ohne das MBR eines BR per Direktionsrecht des AG umsetzbar wäre, wenn es den Zeitraum eines Monats nicht übersteigt.

G
gironimo

17.02.2016 um 23:40 Uhr

sehe ich auch so - keine Ausschreibung. Eine Versetzung dürfte es sein. Der BR muss angehört werden (§ 99 BetrVG) und wenn Ihr Nachteile seht, verweigert die Zustimmung.

Natürlich solltet Ihr mit ihr vorher sprechen. Und natürlich - korrekt behandeln.

H
Hoppel

18.02.2016 um 08:23 Uhr

"Vertreten bedeutet doch, dass es eben keine Neubesetzung, sondern nur eine vorübergehende ist. Daher gibt es hierzu auch keine Ausschreibung. "

"sehe ich auch so - keine Ausschreibung."

Man, man, man ...

§ 93 BetrVG: "Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden."

Von den oben zitierten Meinungen, dass sich dieses Verlangen nur auf Neubesetzungen bezieht, ist im BetrVG NICHTS zu lesen!

"Und dazu, ob hier ein BR zu beteiligen wäre oder nicht und ob überhaupt eine Versetzung vorliegt, sollte erst einmal geklärt werden, ob es sich hier um eine betriebsverfassungsrechtliche Vertretung oder um eine arbeitsrechtliche handelt, die dann auch ohne das MBR eines BR per Direktionsrecht des AG umsetzbar wäre, wenn es den Zeitraum eines Monats nicht übersteigt."

Welch hanebüchener Unsinn!

Definition Versetzung: "Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, ODER die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."

Wenn eine Pflegekraft aus der Pflege in den Verwaltungsbereich versetzt werden soll, dürfte zweifelsfrei feststehen, DASS damit eine erhebliche Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist!!! Es ist schnurzpiepegal, ob dem AG diese Versetzung per Direktionsrecht erlaubt wäre oder nicht > der BR IST zur Versetzung anzuhören, auch wenn der Zeitraum 1 Monat nicht überschreiten würde!

M
Moreno

18.02.2016 um 09:20 Uhr

Äh vielleicht soll sie ja den Chef pflegen ;-)

J
Jakarta

18.02.2016 um 21:40 Uhr

@Hoppel

Sag mal, kannst du Gelesenes auch Verstehen oder ist es eine angeborene Krankheit bei dir, permanent über nicht Verstandenes nur blind zu lamentieren?

Dass du nicht verstehst, dass eine betriebsverfassungsrechtliche und eine rein arbeitsrechtliche Vertretung, zwei total unterschiedliche paar Schuhe sind, kann ich ja noch entschuldigen und in deinem Fall auch verstehen. Von dieser deiner Unwissenheit jetzt aber abzuleiten, dass es sich hier um hanebüchenen Unsinn handelt, ist eher ein Zeichen von mittlerweile auswucherndem Größenwahn.

Wenn du von der Materie keine Ahnung hast, halt einfach die Finger still oder besorg dir entsprechende Kommentare. Vergiss dann aber den Übersetzer nicht, der dir dann das dort stehende auch erklärt.

Und nochmals! Richtig lesen und auch das gelesene Verstehen können, würde einem viel Stress ersparen.

Es ist zwar normalerweise nicht meine Art, auf Derartiges so zu reagieren. Aber hier scheint es wohl einmal notwendig zu sein. Und wenn du magst, können wir das auch gerne so fortführen. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei dir in Form deines zukünftigen Verhaltens.

H
Hoppel

18.02.2016 um 22:07 Uhr

@ Jakarta

"Wenn du von der Materie keine Ahnung hast, halt einfach die Finger still oder besorg dir entsprechende Kommentare."

Oh ja, gute Anregung ... um mich mit Dir auf Deinem hohen Niveau auseinandersetzen zu können, kannst Du mir doch bestimmt ein gutes Antiquariat empfehlen, in welchem ich Kommentierungen/Arbeitsschutzgesetze etc. finde, die aber mindestens 10 Jahre (besser noch älter) sein müssen ...

"Back to the Roots" bekommt da doch eine ganz andere inhaltliche Bedeutung. ROFL

N
nicoline

19.02.2016 um 12:09 Uhr

@Jakarta Vertreten bedeutet doch, dass es eben keine Neubesetzung, Neubesetzung bedeutet für mich, dass der Arbeitsplatz mit einem/einer neuen Mitarbeiter/in besetzt wird, völlig egal, aus welchem Grund. In diesem Falll ist es also eine Neubesetzung zur Krankheitsvertretung.

sondern nur eine vorübergehende ist. Daher gibt es hierzu auch keine Ausschreibung. Sebstverständlich kann es auch für die vorübergehende Besetzung einer Stelle eine Ausschreibung geben, allerdings Zitat Pjöööng

Ob die Stelel ausgeschrieben gehört hängt davon ab, was Ihr zum Thema interne Stellenausschreibung vereinbart habt.<

Für den Rest Deiner Ausführungen stimme ich Hoppel vollumfänglich zu!

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