Vertretung von zwei verbliebenen Mitarbeitern in einer Konzerntochter
Wir haben eine Konzernstruktur mit 5 Konzerntöchtern. Wir haben einen Konzernbetriebsrat gebildet. Eine Tochterunternehmen ist unter die Mitarbeiterstärke von fünf auf zwei gefallen, es existiert dort kein Betriebsrat mehr. Frage: Werden die beiden noch in dieser Konzerntochter verbliebenen Mitarbeiter durch den Konzernbetriebsrat vertreten, d.h. konkret, muß bei personellen Einzelmassnahmen der KBR angehört werden, ja oder nein?
Community-Antworten (3)
17.02.2016 um 12:53 Uhr
GBR und/oder KBR müssen bei personellen Einzelmaßnahmen NIEMALS angehört werden.
18.02.2016 um 11:11 Uhr
Nicht-BR-fähige Kleinbetriebe gehören zum Hauptbetrieb. Es dürfte ja schon deshalb so sein, dass man bei 2 Personen kaum noch von einem eigenständigen Betrieb reden kann.
Dann wäre der BR des Hauptbetriebes auch zuständig für diese beiden.
Ich würde einen Fachanwalt die Angelegenheit genauer prüfen lassen.
18.02.2016 um 12:37 Uhr
Gironimo,
wenn das UNTERNEHMEN zwei Arbeitnehmer hat, welches soll dann der HauptBETRIEB sein?
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