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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertretung von zwei verbliebenen Mitarbeitern in einer Konzerntochter

W
WolfiBKK
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Konzernstruktur mit 5 Konzerntöchtern. Wir haben einen Konzernbetriebsrat gebildet. Eine Tochterunternehmen ist unter die Mitarbeiterstärke von fünf auf zwei gefallen, es existiert dort kein Betriebsrat mehr. Frage: Werden die beiden noch in dieser Konzerntochter verbliebenen Mitarbeiter durch den Konzernbetriebsrat vertreten, d.h. konkret, muß bei personellen Einzelmassnahmen der KBR angehört werden, ja oder nein?

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Community-Antworten (3)

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Pjöööng

17.02.2016 um 12:53 Uhr

GBR und/oder KBR müssen bei personellen Einzelmaßnahmen NIEMALS angehört werden.

G
gironimo

18.02.2016 um 11:11 Uhr

Nicht-BR-fähige Kleinbetriebe gehören zum Hauptbetrieb. Es dürfte ja schon deshalb so sein, dass man bei 2 Personen kaum noch von einem eigenständigen Betrieb reden kann.

Dann wäre der BR des Hauptbetriebes auch zuständig für diese beiden.

Ich würde einen Fachanwalt die Angelegenheit genauer prüfen lassen.

P
Pjöööng

18.02.2016 um 12:37 Uhr

Gironimo,

wenn das UNTERNEHMEN zwei Arbeitnehmer hat, welches soll dann der HauptBETRIEB sein?

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