Wahlberechtigte aus anderen Konzerntöchtern
Hallo zusammen,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage zum Thema Wer ist Wahlberechtigt.
Angenommen, ich bin in der Konzerntochter "A" und wir beschäftigen aus einer anderen Konzerntochter "B" Mitarbeiter in Vollzeit, diese Steuern über Matrixstrukturen auch Mitarbeiter aus "A"
Dürfen diese Mitarbeiter aus B bei uns im BR mitwählen ?
Es geht darum, wir sind gerade knapp unter der Grenze von 1500 Wahlberechtigten und die HR versucht natürlich alles, damit wir nicht über 1500 kommen (da dann 2 BR Mitglieder mehr) und zählt die MAs aus Firma B nicht dazu obwohl sie zu 100% bei uns arbeiten.
Hatte jemand schon mal so einen Fall ?
Danke euch.
Community-Antworten (4)
01.02.2018 um 01:13 Uhr
LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15
01.02.2018 um 01:59 Uhr
Hallo Pjöööng, danke für deine Antwort, bei uns wird aber lediglich Fachliche Verantwortung übertragen aber nicht Disziplinarische.
01.02.2018 um 12:24 Uhr
Ihr müsst Euch den Beschluss mal in Gänze durchlesen und überlegen ob die Argumente für Euch passen könnten. Wobei meines Erachtens die fachliche Verantwortung die wesentliche Rolle spielen müsste.
Letztlich muss sich Euer WV überlegen welchen Weg er gehen möchte.
01.02.2018 um 17:03 Uhr
Also die MAs der anderen Firma bekommen von uns Arbeitsanweisungen und geben auch intern Arbeitsanweisungen nach unten weiter.
Der Wahlvorstand akzeptiert die Aussage von HR, jedoch sind wir nur 31 Leute von der 1500 Grenze entfernt und hätten natürlich gerne 17 Sitze statt 15. Leider ist der letzte BR und WV dem Unternehmen sehr hörig.
Unsere Konzernjuristen lassen sich darauf auch nicht ein und sagen, wenn HR das so sieht dann wird das schon so sein.
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