Beirat oder Betriebsrat - Hat ein Betriebsrat in puncto Mitarbeiterentlassungen - oder -einstellung so viel mehr Möglichkeiten der Einflussnahme?
Sehr geehrte Damenund Herren,
in unserem Unternehmen gibt es bisher einen Mitarbeiterbeirat, bestehend aus 3 von allen MA gewählten Personen. Ich bin Mitglied dieses Beirates. Da wir bei Personalentscheidungen lediglich in Kenntniss gesetzt werden, aber keinen entscheidenden Einfluss nehmen können, ist unter der Belegschaft die Idee entstanden, es müsse ein Betriebsrat gegründet werden anstelle des Beirates.
Nun die Frage: Hat ein Betriebsrat in puncto Mitarbeiterentlassungen - oder -einstellung so viel mehr Möglichkeiten der Einflussnahme???
Eine Antwort würde mir sehr helfen, da die Wogen hier im Hause momentan recht hoch schlagen.
Besten Dank und Grüße, Nora Wilhelms
Community-Antworten (3)
06.11.2008 um 14:07 Uhr
Hallo MA-Beirat, google mal unter § 99 BetrVG.
06.11.2008 um 14:10 Uhr
@MA-Beirat
da ich nicht weiß, wie groß euer Betrieb ist und von hier aus nicht beurteilen kann, welche Einflussnahme ihr als "Beirat" auf Mitarbeiterbezogene Angelegenheiten habt, hier nur mal §1 des BetrvG als Zitat:
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Ansonsten geh mal hier auf der Webseite nach rechts und Klick auf den Link Gesetzestexte, dort auf das BetrVG und schau dir mal die z.B. die §§ 99,102,103 an und dann siehst du, welche "Möglichkeiten der Einflussnahme" ein BR hat. Auskunft kann dir auch die für euch zuständige Gewerkschaft erteilen.
06.11.2008 um 14:12 Uhr
@pit47
du warst schneller, sorry ;-))
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