Einflussnahme des BR bei Personalfragen im Ausland - wo steht etwas dazu?
Ein BR-Mitglied hat den Antrag gestellt, eine mögliche Einflussnahme des BR bezüglich der Personalpolitik auf Baustellen im Ausland zu untersuchen, sich aber nicht konkretisiert. Es geht dem Kollegen nach meiner Meinung um einen reinen Aktionismus vor den anstehenden BR-Wahlen. Wie er auch weiß, endet die Einflussnahme des BetrVG an der Grenze. Ich will ihm aber nicht unrecht tun und Stelle die Frage nach Quellen, die die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Einflussnahme dokumentieren.
Community-Antworten (1)
06.03.2006 um 15:43 Uhr
Hallo Bernhard, Grundsätzliche Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle in Deutschland gelegenen Betriebe. Es gilt aber auch dann, wenn ein Arbeitnehmer trotz seiner Tätigkeit im Ausland weiterhin dem inländischen Betrieb zuzuordnen ist. Dies ist bei Arbeitnehmern, die zeitweise an ein ausländisches Tochterunternehmen abgeordnet werden, regelmäßig der Fall. Denn üblicherweise wird zusätzlich zu dem weiter bestehenden inländischen Arbeitsvertrag ein Entsendungsvertrag abgeschlossen der eine Rückkehrvereinbarung vorsieht. Die rechtlichen Beziehungen zum deutschen Arbeitgeber (zur deutschen Konzernmutter) bestehen also fort. Damit ist der erforderliche Inlandsbezug gegeben mit der Folge, daß das deutsche Betriebsverfassungsgesetz für ins Ausland abgeordnete Arbeitnehmer anwendbar ist.
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