Betriebsrat in Niederlassung gründen, im gesamten Unternehmen kein BR
Hallo zusammen, ich versuche mal so viele Informationen wie möglich zusammen zu tragen, damit mein Anliegen auch entsprechend beantwortet werden kann. Sollte ich etwas vergessen, so bitte ich um kurze Mitteilung.
Ich arbeite in einem Unternehmen (GmbH) mit mehreren (ca. 10) Niederlassungen und einem Hauptstandort. Tätig bin ich in einer der Niederlassungen. Die Niederlassungen haben Personalabteilungen, Qualitätsmanagement und eine Niederlassungsleitung.
Tätig im Bereich der Dienstleistung, d.h. es gibt Handwerker, Vertriebler, etc. (also keine homogene Masse an Arbeitnehmern, recht gemischt) Gesamtgröße des Unternehmens liegt zwischen 501 und 1000 Mitarbeitern.
Als Mitarbeiter in den Niederlassungen haben wir nahezu nichts mit anderen Standorten oder dem Hauptstandort zu tun.
Können wir, innerhalb unserer Niederlassung (ca. 40 Mitarbeiter), einen Betriebsrat gründen? Es gibt gar keinen in unserem gesamten Betrieb. Oder muss dies im gesamten Unternehmen geschehen? Da würde man ja am Kopf anfangen und hätte kaum eine Chance, die Gesamtheit entsprechend in's "Boot" zu holen.
Über Antworten, Anregungen, Fragen und Tipps wäre ich sehr dankbar!
Community-Antworten (1)
08.02.2018 um 20:59 Uhr
§ 1 Betriebsverfassungsgesetz - Errichtung von Betriebsräten -
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
In jedem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 BetrVG erfüllt, werden Betriebstäte gewählt.
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