W.A.F. LogoSeminare

Gehaltsauskunft bei neuen Mitarbeitern wird verweigert

F
FranziB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes ,

können wir als BR nach § 99 betrvg Informationen bzgl. Jahresbruttolohn bei Neueinstellungen verlangen? Unsere Personalabteilungen verweigert uns diese Informationen zu geben. Wir haben keine Tarifverträge und auch keine Betriebsvereinbarung. Haben wir trotzdem Anspruch zu wissen wie die vorgesehene Eingruppierung aussieht?

Viele Dank im voraus!

1.31805

Community-Antworten (5)

S
samsonio

08.08.2013 um 17:14 Uhr

tja Pech gehabt

B
blackjack

08.08.2013 um 17:26 Uhr

Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind dem Betriebsrat auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der BR(V) berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne- und gehälter Einblick zu nehmen.

M
mitleserinnennn

08.08.2013 um 17:57 Uhr

Blackjack, bei Neueinstellung bringt der Blick in die Bruttogehaltslisten nichts, denn diese sind dort ja noch nicht enthalten.

G
gironimo

08.08.2013 um 20:52 Uhr

Der § 99 BetrVG spricht nur von Ein- und Umgruppierungen - nicht von der tatsächlichern Höhe des Entgelts. So gesehen stimmt >tja Pech gehabt< .

Aber auch blackjack hat recht. Nur muss man dann eben einen Moment warten - bis der AN eingestellt ist. Dann taucht er ja auch in der Bruttolohnliste auf und man weiß dann was man wissen will.

Ob das Spiel Sinn macht, sei dahin gestellt. Sicher sollte der BR die Listen regelmäßig betrachten. Andererseits nach jeder Einstellung? Der BR hat ja bekanntlich bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen mitzubestimmen - jedoch nicht bei der tatsächlichen Höhe des Arbeitsentgelts.

H
Hoppel

08.08.2013 um 21:39 Uhr

@ FranziB

"Haben wir trotzdem Anspruch zu wissen wie die vorgesehene Eingruppierung aussieht?"

Ich glaub, Du verwechselst da etwas. Es klingt jedenfalls nicht danach, dass in Eurem Betrieb Eingruppierungsrichtlinien existieren.

Sollte es aber ein solches Schema geben (z.B. Sachbearbeiter Entgeltgruppe 8, Reinigungskraft Gruppe 6 etc.) dann steht Euch diese Info im Rahmen der Anhörung zu Neueinstellungen zu.

Keinen Anspruch habt Ihr auf die Information, welches konkrete Gehalt vereinbart werden soll.

Ihre Antwort