W.A.F. LogoSeminare

Altersfreizeit zur Vermeidung der Kurzarbeit?

P
pfaelzer34
Feb 2023 bearbeitet

Kann die Firma den Tag Altersfreizeit verlegen auf den Tag an dem Kurzarbeit stattfindet ? Ist das rechtlich zulässig?

19004

Community-Antworten (4)

T
Thomas63

02.02.2023 um 08:46 Uhr

Im Chemietarifvertrag steht das man den Tag in Absprache mit dem AG festlegt. Der Tag ist es dann halt egal was kommt. Wenn sich beide nicht einigen können ist die Mittwoch Spätschicht festgelegt. Unter welchem Vertrag du läufst weiß ich nicht. Da ist aber bestimmt was geregelt.

P
pfaelzer34

02.02.2023 um 09:10 Uhr

Der Tag ist ja auf Donnerstag festgelegt, soll aber jetzt auf den Freitag verlegt werden, da am Freitag Kurzarbeit ist und zur Vermeidung der Kurzarbeit soll der/muss der Tag dann an dem Freitag genommen werden. Meine Frage war ob das von der Firma her zulässig ist

T
Thomas63

02.02.2023 um 09:56 Uhr

Ich denke nicht das die Firma das einseitig verlegen kann. Auf alle Fälle muss der AG den Tag so bezahlen als wenn Du gearbeitet hättest. Also für Freitag volle Bezahlung. Am besten fragst du bei Deiner Gewerkschaft nach ob es Kommentierungen/Stellungsnahmen dazu gibt...falls Du Mitglied bist sollte das kein Problem sein eine schnelle Antwort zu bekommen.

P
pfaelzer34

02.02.2023 um 10:09 Uhr

Es gibt ja die Regelung das du zur Vermeidung der Kurzarbeit Deine Überzeit/Saldozeit zur Vermeidung der Kurzarbeit nehmen musst, dann bekommst Du das voll bezahlt, das ist richtig, nur die Frage ist eben wie verhält sich das wenn es um die Altersfreizeit geht. Ich habe bereits bei der IGBCE angefragt und warte auf die Antwort.

Ihre Antwort