Erstellt am 09.03.2022 um 20:49 Uhr von Dummerhund
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/altersfreizeit.html
Erstellt am 09.03.2022 um 20:52 Uhr von Dummerhund
https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Gestaltungsspielraum-bei-tariflicher-Altersfreizeit-40219
Erstellt am 10.03.2022 um 13:45 Uhr von netteannette
Altersfreizeit gibt es m.W. nach für die Tage, an denen man wirklich gearbeitet hat. Also z.B. in einer Woche 2 Tage gearbeitet und 3 Tage Urlaub gibt 2 x 30 min = 1 Std. AFZ für diese Woche.
Nicht mehr korrekt ist der letzte Satz aus deinem o.g. §2a: Es gibt jetzt auch AFZ für Teilzeitbeschäftigte - anteilig halt. Allerdings ist der Einspruch vom AGV hierzu noch nicht abschließend geklärt. Betroffene AN sollen aber ihren Anspruch geltend machen. Da kam mal im Novemer 2019 eine Info der IG BCE dazu.
Erstellt am 10.03.2022 um 13:55 Uhr von UdoWoe
Ich arbeite auch nur eine Vier-Tage-Woche. Mein AG hat sich erst mit Händen und Füßen gegen die Altersfreizeit gewährt. Auch mit dem Argument, dass nur MA mit einer Fünf-Tage-Woche und 40h-Arbeitszeit Anspruche darauf hätten.
Ich habe ihm dann drei Urteil geschickt in dem auch Teilzeit-MA Anspruch angemeldet und auch durchgesetzt hatten. Nach einem längeren Hin und Her habe ich nun die Altersfreizeit bekommen. Ich arbeite weiterhin 8h/Tag. Dann summiere ich die 0,5h/Tag auf und am Anfang des folge Monats nehme ich einen Tag frei. Das paast besser zu meiner jetzigen Arbeit.
Aber hartnäckig bleiben....
Bleibt gesund.
Erstellt am 10.03.2022 um 14:47 Uhr von celestro
"Dann summiere ich die 0,5h/Tag auf und am Anfang des folge Monats nehme ich einen Tag frei. Das paast besser zu meiner jetzigen Arbeit."
Bin mir nicht sicher ... aber das ist glaube ich nicht zulässig. Kenne eine solche Fragestellung aus dem Freundeskreis und ich meine, dass da bei der Gewerkschaft nachgefragt wurde und das die Antwort war.
Erstellt am 10.03.2022 um 15:04 Uhr von UdoWoe
@celestro:
Nach §2 a, Altersfreizeiten, Punkt 2 kann die Lage der Altersteilzeit zu ganzen Tagen zusammengefasst werden. Also doch möglich.
Erstellt am 11.03.2022 um 00:30 Uhr von celestro
Schaue ich die Tage mal nach. ;-)
Jo, Kollege hat mir bestätigt, dass das da drin steht. Danke Dir für den Hinweis!
@clara57
Ich würde besonders auf Punkt 6 gucken:
Wenn der AN an dem Tag wegen Urlaub, Krankheit, Freistellung, Feiertag nicht arbeitet, dann entfällt sie.
Der Umkehrschluss würde mMn bedeuten, das man die Altersfreizeit auch in Wochen bekommt, wo man nicht die ganze Woche Urlaub hat. Nur wenn man die immer "dienstags" nimmt, verfällt sie halt, wenn man den Dienstag Urlaub hat.
@netteannette
"Altersfreizeit gibt es m.W. nach für die Tage, an denen man wirklich gearbeitet hat. Also z.B. in einer Woche 2 Tage gearbeitet und 3 Tage Urlaub gibt 2 x 30 min = 1 Std. AFZ für diese Woche."
Das sehe ich anders. In der Regelung steht, es gibt 2,5 Stunden / Woche. Da steht NICHT, das es 0,5 h pro Tag sind. Weiter steht da, dass die Zeiten vorrangig Di, Mi, Do gewährt werden sollen bzw. sich AG und BR auf ein "Verfahren" einigen sollen. Ansonsten fallen die auf Mi. Das spricht mEn gegen "für die Tage, an denen man wirklich gearbeitet hat".
P.S. Was die Links von Dummerhund sollen, weiß ich absolut nicht ... sehe da keine Antwort auf die Frage.
Erstellt am 13.03.2022 um 19:47 Uhr von clara57
Vielen Dank, ich hätte es auch so verstanden wie celestro.
Mein Arbeitgeber regelt das über 0,5 Stunden/Tag.
Das heißt z. Bsp selbst bei einer Wochenarbeitszeit über 37,5 Stunden gibt es nurAltersfreiteit für die Tage , an denen 7,5 Stunden ( 8 Stunden) gearbeitet wurde.
Erstellt am 13.03.2022 um 21:50 Uhr von celestro
Tja ... dann musst Du ggf. mal mit einem Rechtsanwalt sprechen, der dem AG einen Brief schreibt. Oder Du nimmst es hin, wenn der AG das so regelt.
Könnte am Ende ja vielleicht sogar auch "o.k." sein. Das ist hier halt immer noch ein Forum von Laien für Laien.
Erstellt am 20.09.2022 um 20:52 Uhr von Caky
Hallo hätte auch noch ne frage ..
Erstens wie setzt sich das ganze zusammen.
37.5 std 2.5 std gutschrift .
Aber was ist wenn ich eine 40 std woche habe .erhöht.sich dadurch mein anspruch ..Auf vielleicht 3 std oder so.
Erstellt am 07.06.2023 um 14:27 Uhr von Ilona Böhm
Ich habe dazu recherchiert und folgendes Urteil aus dem Jahr 2019 gefunden, dass es für Teilzeitbeschäftigte unter 35 Stunden auch gilt. So habe ich das jetzt verstanden.
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/tarifliche-altersfreizeit-in-der-chemischen-industrie-und-die-diskriminierung-teilzeitbeschaeftigter-3213705
Erstellt am 16.07.2024 um 13:57 Uhr von fibu22
Hallo zusammen, kann mir jemand, wenn vorhanden eine BV zur Altersfreizeit in Word Datei zu Verfügung stellen?
Erstellt am 17.07.2024 um 08:46 Uhr von jutti1965
Wenn die Altersfreizeit zusammengefasst wird in ganze Tage bedeutet das, dass jeder 15. Tag frei ist. Urlaubs, Kranken und Feiertage werden nicht berechnet! Auch bei Teilzeit wird so verfahren, jeder 15. ist frei.