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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altersfreizeit und Kurzarbeit

G
güldner
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, brauche mal eure Einschätzung zu folgendem Problem: Wir haben bis Ende Dezember Kurzarbeit angemeldet, während der Kurzarbeit gab es auch keine Altersfreizeit . Nun haben wir ab 01.12. keine Kurzarbeit mehr, da wir mehr Arbeit haben und die GL will aber keine Altersfreizeit gewähren, da ja offiziell bis Ende Dezember die Kurzarbeit beantragt ist. Ist das so rechtens oder kann man da was gegen tun ? Ich kann nirgends was zu so einem Fall finden.

90404

Community-Antworten (4)

U
UHUkleber

07.12.2021 um 15:51 Uhr

Beantragt ist ja nicht durchführen. Während der durchgeführten KA ist das normal, aber ansonten nicht. Ich würde da mal schnell die Gewerkschaft einschalten, von denen stammt ja wahrscheinlich die Alterfreizeit.

S
seehas

07.12.2021 um 18:10 Uhr

Wenn die Kurzarbeit faktisch beendet ist, dann ist sie beendet. Dann gelten die ganz normalen Regeln wieder. Innerhalb des genehmigten Zeitraums kann der AG erneut Kurzarbeit einführen ohne beim Arbeitsamt einen neuen Antrag zu stellen. Aber solange normal gearbeitet wird ist es eben keine Kurzarbeit.

K
Kjarrigan

07.12.2021 um 18:28 Uhr

Im Manteltarifvertrag der IGBCE ist in § 2a geregelt: .. oder durch Kurzarbeit eine um bis zu 2,5 Std. kürzere wöchentliche ArbZ als die regelmäßige tatsächliche ArbZ gilt, vermindert sich die Altersfreizeit entsprechend. Liegt die Arbeitszeit um 2,5 Stunden oder mehr unter der tariflichen Arbeitszeit entfällt die Altersfreizeit.

Das heisst es muss also auch tatsächlich Arbzeit wegfallen (durch Kurzarbeit) also der MA mit Anspruch auf Altersfreizeit hat entweder einen Ausfall aufgrund Kurzarbeit oder er erhält seine Altersfreizeit (ganz oder anteilig)

C
celestro

08.12.2021 um 02:03 Uhr

"Im Manteltarifvertrag der IGBCE ist in § 2a geregelt:"

Wer sagt denn, das wir über einen Fall im Bereich dieses TV reden?

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