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Betriebsvereinbarung Durchsetzung

H
Hygge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

ich habe mal eine etwas knifflige Angelenheit.

Wenn ich in einer Betriebsvereinbarung schreibe " der Ausgleich der Mehrarbeit erfolgt nach den Regeln des Tarifvertrages " welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat dies dann durchzusetzen?

Unser Arbeitgeber interpretiert denn Tarifvertag anders als wir und die Gewerkschaft. Es geht um Zuschläge, die nicht gezahlt gezahlt werden weil der Arbeitgeber es halt anders interpretiert.

Ist das jetzt nur Individualrechtlich durchsetzbar, oder auch über die Betriebsvereinbarung ( einigungsstelle, beschlusverfahren)?

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

14.02.2016 um 09:40 Uhr

Ihr könnt auch über ein Beschlussverfahren den AG auferlegen lassen, die BV (richtig) anzuwenden.

Wenn es Interpretationsprobleme mit dem Tarif gibt, würde ich auch die Gewerkschaft hinzuziehen.

Ansonsten solltet Ihr daran denken, die BV zu überarbeiten und mit dem AG konkretere Formulierungen auszuhandeln.

H
Hoppel

14.02.2016 um 10:33 Uhr

@ gironimo

Denkst Du gelegentlich auch mal nach, bevor Du einen solchen Unsinn schreibst?

Das Thema "Mehrarbeit" scheint ja in einem geltenden TV geregelt zu sein.
Deine Empfehlung "Ansonsten solltet Ihr daran denken, die BV zu überarbeiten und mit dem AG konkretere Formulierungen auszuhandeln." ist somit völlig daneben!!!

Die Stichworte "Tarifvorbehalt / Öffnungsklausel" sollten zumindest Dir als so erfahrenes BRM etwas sagen ...

"Wenn es Interpretationsprobleme mit dem Tarif gibt, würde ich auch die Gewerkschaft hinzuziehen."

Genau so ein Quatsch! Von "WÜRDE ich auch die Gewerkschaft hinzuziehen" kann doch überhaupt keine Rede sein!

"hr könnt auch über ein Beschlussverfahren den AG auferlegen lassen, die BV (richtig) anzuwenden."

Jau ... der TV scheint ja Regelungen bzgl. des Ausgleichs "Mehrarbeit" zu beinhalten. Und in dieser BV wird auf einen (den) TV verwiesen.

Jetzt darfst Du dreimal raten, welchen Sinn es ergeben könnte, die korrekte Anwendung der BV im Beschlussverfahren klären zu lassen ... KEINEN!

Kleine Hilfestellung: Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch Beschlussverfahren Bundesarbeitsgericht vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 3 ABR 21/04

"Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, JEDOCH NICHT AUF DIE AUSLEGUNG DER gesetzlichen Vorschriften und TARIFVERTRÄGE. ... Die (ergänzende) Anwendung von gesetzlichen und tariflichen Rechtsnormen betrifft den Individualrechtsschutz der Arbeitnehmer."

@ Hygge

Hier kennt niemand den gesamten Wortlaut Eurer BV; kein Mensch weiß, auf welchen TV sich der Passus "der Ausgleich der Mehrarbeit erfolgt nach den Regeln des Tarifvertrages " bezieht.

Euer BR sollte unbedingt Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Und Eure BV solltet ihr bei dieser Gelegenheit ebenfalls auf den Prüfstand stellen!

Grundsätzlich frage ich mich allerdings, warum man als BR eine BV unterschreibt, wenn man sich mit dem AG nicht einig ist, wie dieser Ausgleich tarifgerecht umzusetzen ist; solche Angelegenheiten klärt man besser VOR Unterschrift!

A
AlterMann

14.02.2016 um 11:27 Uhr

Hoppel? Schlechte Laune?

""Ansonsten solltet Ihr daran denken, die BV zu überarbeiten und mit dem AG konkretere Formulierungen auszuhandeln." ist somit völlig daneben!!!" Wie Du ja selbst schreibst, kennt hier niemand den genauen Wortlaut der BV. Es könnte also immerhin sein, dass sich die tarifliche Regelung in der BV im Sinne von mehr Klarheit auf die Verhältnisse des Betriebs ohne Gesetzesverstoß konkretisieren ließe.

""Wenn es Interpretationsprobleme mit dem Tarif gibt, würde ich auch die Gewerkschaft hinzuziehen." Genau so ein Quatsch!"" Ich bin da ganz bei gironimo. Es gibt Menschen, die formulieren einen Tipp im Konjunktiv. Das gilt gemeinhin als höflicher.

"Ihr könnt auch über ein Beschlussverfahren den AG auferlegen lassen, die BV (richtig) anzuwenden." ...
Hier hast Du mit Deiner Kritik vermutlich Recht. Die Grenze läge da, wo der AG den Tarifvertrag mit einer völlig verqueren "Interpretation" schlicht ignoriert. Die Grenzen dürften aber sehr weit gefasst sein: Unter Juristen gilt manches noch als "vertretbar", was anderen bereits hirnrissig vorkommt.

"Grundsätzlich frage ich mich allerdings, warum man als BR eine BV unterschreibt, wenn man sich mit dem AG nicht einig ist, wie dieser Ausgleich tarifgerecht umzusetzen ist; solche Angelegenheiten klärt man besser VOR Unterschrift!"

Merkst Du was? Gironimo hatte eben den Vorschlag gemacht, genau das zu klären: Nämlich wie die BV tarifgerecht umgesetzt werden soll. Ist aber alles Unsinn, gell?

Und dass man eine BV unterschreibt und später Interpretationsbedarf besteht, wird in Eurem Betrieb sicher auch schon vorgekommen sein. Und in diesem Fall ist, wenn überhaupt, eine missverständliche Formulierung nicht mal in der BV selbst, sondern im Tarifvertrag.

Ein Tipp: Lieber nochmal lesen, was man so geschrieben hat. Dann eventuell beleidigende Äußerungen löschen oder umformulieren. Habe ich auch grad gemacht...

Wünsche Dir noch einen schönen Sonntag.

H
Hygge

14.02.2016 um 11:57 Uhr

Hallo nochmal zur Konkretisierung

Die Gewerkschaft kennt das Problem tut aber nix und sagt da soll jeder selber sein Recht einvordern.

Meine Frage haben wir eine Chance über die BV, eine rechtliche Klarstellung zu bekommen wie der Tarif ausgelegt werden soll?

H
Hoppel

14.02.2016 um 12:57 Uhr

@ Hygge

"Meine Frage haben wir eine Chance über die BV, eine rechtliche Klarstellung zu bekommen wie der Tarif ausgelegt werden soll?"

Die Antwort lautet noch immer ... NEIN (s.o.)!

A
AlterMann

14.02.2016 um 14:55 Uhr

Hygge, die Gewerkschaft hat da vermutlich (außer nette Briefe zu schreiben) auch keine andere Handhabe. Und die Gewerkschaft bietet für ihre Mitglieder ja eine Rechtsschutzversicherung. Ihr solltet sie nutzen. Wenigstens diesen Hinweis sollte eine Gewerkschaft ihren Mitgliedern schon zukommen lassen. Mein Tipp: Formuliert in einem Schreiben das Problem und die mögliche Hilfe (Rechtsschutz) der Gewerkschaft. Den schickt Ihr an den Gewerkschaftssekretär mit der Bitte, diesen oder einen ähnlichen Brief an die Mitglieder in Eurem Betrieb zu schicken. Das müsste doch eigentlich klappen, oder? Und dann wäre das ja noch ein Thema für eine Betriebsversammlung (natürlich mit Gewerkschaftsbeteiligung).

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