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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verschwiegenheit

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captain
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, brauche kleine Nachhilfe in Sachen BetrVG. Beim Thema Verschwiegenheit habe ich Problem mit dem AG. Er erzählt den MA ohne Wissen des BR Internas aus den gemeinsamen Sitzungen. Während der Paragraph 79 den BR zur Geheimhaltung verpflichtet, konnte ich für die Gegenseite nichts finden. Wir haben dem AG bereits mehrfach auf die Finger geklopft aber es ändert sich nichts. Wo kann ich ansetzen ?

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Community-Antworten (7)

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Hoppel

13.02.2016 um 21:54 Uhr

@ captain

Aufschlussreich ist z.B. diese Seite: http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079_BetrVG_Geheim_BR.pdf

Ein Betriebsrat ist kein Geheimrat! Und wenn Du jede BR-Sitzung mit dem Schweigegelübde eines § 79 BetrVG belegen möchtest, liegst Du ganz einfach falsch!

Was und wie oft hören denn die KollegInnen etwas von Euch? 1x pro Quartal?

Dann sollte man sich beim AG ggf. mit einem Blumenstrauß für dessen BR-Öffentlichkeitsarbeit bedanken. :-)))

C
captain

13.02.2016 um 22:28 Uhr

Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Die Kommunikation zwischen BR und MA ist schon recht rege. Allerdings überdenken wir (BR) erstmal was zu welchem Zeitpunkt, sinnvoller Weise mitgeteilt werden soll. Im Gegensatz dazu greift der AG dem Zeitplan vor. Wir wissen nicht so recht ob das eine Art Profilierungssucht ist oder er vorab Meinungen schaffen möchte. In jedem Fall verunsichert es die Belegschaft und der BR darf dann die Wellen glätten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass hier durch Desinformation der BR benachteiligt werden soll. Das nehmen wir sehr ernst. Also, gibt's eine "Vorschrift" die den AG bindet?

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ganther

13.02.2016 um 22:43 Uhr

Außer das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber das sehe ich so nicht verletzt. Denn das ihr ein Gefühl habt weil der AG schneller kommuniziert hat damit erst mal nix zu tun. M. E. ist der AG nur cleverer

C
captain

13.02.2016 um 22:50 Uhr

Ja, denke das ändert sich demnächst. Danke Euch!

G
gironimo

14.02.2016 um 00:13 Uhr

mit dem § 79 BetrVG hat das nichts zu tun.

Ich würde im nächsten Monatsgespräch das Thema ganz offen zur Sprache bringen und den AG auffordern die Vertraulichkeit der Gespräche mit dem BR zu wahren.

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Pickel

14.02.2016 um 00:27 Uhr

Gironimo, wie kommst du auf das schmale Brett, die Gespräche seien vertraulich? Die Aufforderung wäre nichts anderes als eine Bankrotterklärung.

P
Pjöööng

14.02.2016 um 12:38 Uhr

Der §79 betrifft nur Betriebsgeheimnisse. Der BR hat keine Betriebsgeheimnisse!

Der Rest ist eher eine Frage der vertrauensvollen Zusammenareit und die kann man nur leben, aber nicht verordnen.

Also, was tun? Einfach dafür sorgen, dass der Arbeitgeber nichts mehr zu erzählen hat. Dazu bedarf es einer straffen Gesprächsführung.Es werden nur Verständnisfragen gestellt, vor und mit dem Arbeitgeber wird nicht diskutiert! Ergebnisse gibt es erst wenn derBeschluss gefasst wurde.Vorher ist alles offen. atürlich werden die Gespräche dadurch etwas zäher, aber der Arbeitgeber hat das so gewollt.

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