Erstellt am 13.02.2016 um 20:54 Uhr von Hoppel
@ captain
Aufschlussreich ist z.B. diese Seite: http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079_BetrVG_Geheim_BR.pdf
Ein Betriebsrat ist kein Geheimrat! Und wenn Du jede BR-Sitzung mit dem Schweigegelübde eines § 79 BetrVG belegen möchtest, liegst Du ganz einfach falsch!
Was und wie oft hören denn die KollegInnen etwas von Euch? 1x pro Quartal?
Dann sollte man sich beim AG ggf. mit einem Blumenstrauß für dessen BR-Öffentlichkeitsarbeit bedanken. :-)))
Erstellt am 13.02.2016 um 21:28 Uhr von captain
Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Die Kommunikation zwischen BR und MA ist schon recht rege. Allerdings überdenken wir (BR) erstmal was zu welchem Zeitpunkt, sinnvoller Weise mitgeteilt werden soll. Im Gegensatz dazu greift der AG dem Zeitplan vor. Wir wissen nicht so recht ob das eine Art Profilierungssucht ist oder er vorab Meinungen schaffen möchte. In jedem Fall verunsichert es die Belegschaft und der BR darf dann die Wellen glätten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass hier durch Desinformation der BR benachteiligt werden soll. Das nehmen wir sehr ernst. Also, gibt's eine "Vorschrift" die den AG bindet?
Erstellt am 13.02.2016 um 21:43 Uhr von ganther
Außer das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber das sehe ich so nicht verletzt. Denn das ihr ein Gefühl habt weil der AG schneller kommuniziert hat damit erst mal nix zu tun. M. E. ist der AG nur cleverer
Erstellt am 13.02.2016 um 21:50 Uhr von captain
Ja, denke das ändert sich demnächst. Danke Euch!
Erstellt am 13.02.2016 um 23:13 Uhr von gironimo
mit dem § 79 BetrVG hat das nichts zu tun.
Ich würde im nächsten Monatsgespräch das Thema ganz offen zur Sprache bringen und den AG auffordern die Vertraulichkeit der Gespräche mit dem BR zu wahren.
Erstellt am 13.02.2016 um 23:27 Uhr von Pickel
Gironimo, wie kommst du auf das schmale Brett, die Gespräche seien vertraulich? Die Aufforderung wäre nichts anderes als eine Bankrotterklärung.
Erstellt am 14.02.2016 um 11:38 Uhr von Pjöööng
Der §79 betrifft nur Betriebsgeheimnisse. Der BR hat keine Betriebsgeheimnisse!
Der Rest ist eher eine Frage der vertrauensvollen Zusammenareit und die kann man nur leben, aber nicht verordnen.
Also, was tun? Einfach dafür sorgen, dass der Arbeitgeber nichts mehr zu erzählen hat. Dazu bedarf es einer straffen Gesprächsführung.Es werden nur Verständnisfragen gestellt, vor und mit dem Arbeitgeber wird nicht diskutiert! Ergebnisse gibt es erst wenn derBeschluss gefasst wurde.Vorher ist alles offen.
atürlich werden die Gespräche dadurch etwas zäher, aber der Arbeitgeber hat das so gewollt.