Gewährung Arbeitgeberdarlehen
Hallo,
heute wurde uns ein (unvollständiger) Antrag auf Entfristung eines Mitarbeiters vorgelegt, der im Dezember erst verlängert wurde. Es geht darum, dass der betroffene Mitarbeiter ein kleineres Arbeitgeberdarlehen benötigt und laut Arbeitgeber, dieses nur dann bewilligt bekommt, wenn sein Arbeitsverhältnis entfristet ist. Man muss noch ergänzen, dass die Person alle Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 TzBfG n.F erfüllt. Eine Beschäftigungsdauer bis zu 5 Jahren wäre somit zulässig. Unser Problem ist, dass wir der Argumentation des Arbeitgebers nicht folgen können, weil a) nach § 4 TzBfG niemand wegen seiner Befristung schlechter gestellt werden darf b) andere Mitarbeiter auch noch befristet sind und dadurch evtl. einen Nachteil erleiden
Evtl. könnte man noch eine BV formulieren... Wie seht ihr das...?
Community-Antworten (12)
13.02.2016 um 00:48 Uhr
Ganz anders. Es ist die unternehmerische Entscheidung des AG, einen Mitarbeiter "vorzeitig" zu entfristen. Diese Maßnahme löst nicht die geringsten Nachteile bei den anderen AN aus. Die Motivation des AG ist dabei völlig ohne Belang.
13.02.2016 um 08:36 Uhr
Und was spricht gegen eine Darlehenszusage bei befristet eingestellten? Oder wird dann jeder direkt entfristet, der um ein Arbeitgeberdarlehen fragt?
13.02.2016 um 09:23 Uhr
Was seid ihr denn für welche? Freut euch doch, dass da mal einer Glück hat und vorzeitig einen unbefristeten Job bekommt (warum auch immer!), das wollt ihr ihm verwehren? Und deine Nr b musst Du mir mal erklären ...
13.02.2016 um 09:37 Uhr
Ich hätte da auch kein Problem. Wenn der AG entfristen will - ist doch o.k.
Wann und wie Darlehn vergeben werden, ist vom Grundsatz her eine Frage, die unter § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG fällt.
Aber dazu jetzt etwas für diesen Fall extra zu vereinbaren - sehe ich auch keinen Bedarf.
13.02.2016 um 09:58 Uhr
Zappelmann, wir verwehren schonmal garnichts. Ich weiß nicht, wie du zu dieser Annahme kommst. Zu b) bekommen andere dann auch eine Entfristung, wenn sie ein Auto kaufen wollen?
13.02.2016 um 11:03 Uhr
@Jannip Du führst eine Neid-Diskussion. Da kann man schon verstehen, dass Antwortgeber mehr oder minder säuerlich reagieren. Und auch noch: Deine Frage(n) hinsichtlich der Entrüstung und Autokauf: Wenn dem so wäre, was spricht dagegen? Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil.
13.02.2016 um 11:10 Uhr
bekommen andere dann auch eine Entfristung, wenn sie ein Auto kaufen wollen<
das kannst Du nur erfahren, wenn ihr zuvor der Entfristung des einen Kollegen zugestimmt habt. Dann muss ein weiterer befristeter ein Darlehn beantragen .......
Sagst Du jetzt schon nein, wird sich bei Euch im Betrieb nicht mehr die Frage stellen, ob ein Darlehn zur Entfristung führen kann.
13.02.2016 um 11:24 Uhr
+++ ...wir verwehren schonmal garnichts. +++ Ich weiß nicht, wie du zu dieser Annahme kommst. Na, noch kann ich lesen, Du schriebst ganz oben:
+++ Unser Problem ist, dass wir der Argumentation des Arbeitgebers nicht folgen können, Und DER will entfristen, Das Gegenteil davon ist wohl, na was?
+++ bekommen andere dann auch eine Entfristung, wenn sie ein Auto kaufen wollen? Das liegt doch alleine in der Entscheidung deines Arbeitgebers. Wahrscheinlich nicht, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich kann mir aber gut vorstellen, dass einer, der KEIN Auto braucht, trotzdem entfristet wird, weil er vielleicht gute Arbeit leistet. Ja, sowas soll es schon gegeben haben.
13.02.2016 um 14:14 Uhr
Zitat (Jannip): "Und was spricht gegen eine Darlehenszusage bei befristet eingestellten?"
Welchen betriebswirtschaftlichen Zweck verfolgt wohl ein Arbeitgeber mit der Vergabe von Mitarbeiterdarlehen? Wenn Du diese Frage erfolgreich beantwortet hast, dann kannst Du auch obige Frage selber beantworten.
13.02.2016 um 17:31 Uhr
Ich weiß es nicht, pjöööng...sag du es mir.
13.02.2016 um 17:42 Uhr
Vielleicht will er den Mitarbeiter an sein Unternehmen binden? Vielleicht ist er echt gut und bringt eben mehr, als andere?
14.02.2016 um 12:43 Uhr
Vermutlich wird der Arbeitgeber keine Zinsen verlangen die höher als am Markt üblich sind. Dafür sind seine Aufwände höher als wenn er das Geld anderweitig investiert.
Aus reinem Altruismus wird er es auch nicht tun.
Marketing? "Wer bei mir arbeitet bekommt auch einen Kredit?" Wohl eher nicht.
Bleibt tatsächlich noch die Bindung an das Unternehmen und das beisst sich mit einer Befristung. Möglicherweise gibt es dann eine Rückzahlungsregelung für den Fall der arbeitnehmerseitigen Kündigung (bin mir nicht sicher inwieweit so etwas zulässig ist), die bei einer Befristung völlig ins Leere geht..
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