Erstellt am 12.02.2016 um 13:09 Uhr von celestro
Nein ! Das wäre ein zu tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der MA. Wie wäre es mit einer Absaugvorrichtung ?
Erstellt am 12.02.2016 um 13:11 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber kann gar keine Gesetze erlassen, dafür ist das Parlament zuständig.
Das Verbot geruchsbelästigender Speisen (ich denke da z.B. an saure Nieren) ist eine Frage der Ordnung im Betrieb, wäre also mitbestimmungspflichtig. Hier kann auch der BR ein Initiativrecht ergreifen.
Warnhinnweis: Eine Regelung zu geruchsbelästigenden Speisen kann unter Umständen sehr schnell in einer Diskriminierungsdebatte enden.Möglicherweise gefährdet eine solche Regelung den Betriebsfrieden stärker als die ungewöhnlich riechenden Speisen.
Erstellt am 12.02.2016 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Den "zu tiefen" Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Erstellt am 12.02.2016 um 13:15 Uhr von Archie
Hallo celestro,
eine Absaugvorrichtung gibt es, aber da kann höchstens ein Staubkorn mit abgesaugt werden und der Vermieter sieht keine Notwendigkeit einer neuen Vorrichtung.
Erstellt am 12.02.2016 um 13:15 Uhr von celestro
"Der Arbeitgeber kann gar keine Gesetze erlassen, dafür ist das Parlament zuständig."
[klugscheiß an] Da steht aber: "ob der Arbeitgeber durch irgendein Gesetz bestimmte Speisen am Arbeitsplatz verbieten darf?". Sprich ob es ein Gesetz gibt, das dem AG das Verbot erlaubt / ermöglicht. Von "ein Gesetz erlassen" ist keine Rede. [klugscheiß aus]
"Den "zu tiefen" Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann ich beim besten Willen nicht erkennen."
Tja, ich aber schon. Der AG darf den MA in vielen Fällen nicht mal alles an Arbeitskleidung vorschreiben / bzw. bestimmte Kleidung verbieten. Da dürfte ein Verbot bestimmter Lebensmittel ein noch wesentlicherer Eingriff sein.
Erstellt am 12.02.2016 um 14:18 Uhr von Pjöööng
celestro, Dein Klugscheiß Modus lässt einen gewissen Mangel an Semantikkenntnissen vermissen.
Ansonsten: Demnach stellt das Schild "Hier dürfen keine mitgebrachten Speisen verzehrt werden!" für Dich einen Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention dar?
Die Persönlichkeitsrechte enden immer dort, wo duie Persönlichkeitsrechte anderer über Gebühr beeinträchtigt werden.
Wenn der Arbeitgeber (ggf. in Abstimmung mit dem Betriebsrat) verbietet, Surströmming im Pausenraum zu verzehren, dann bin ich mir sicher, dass die Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligter sicherlich nicht zu Gunsten des Fischliebhabers ausgeht.
Erstellt am 12.02.2016 um 14:33 Uhr von ickederdicke
@pjöööng
bist du dir sicher das schon jemand Surströmming gegessen hat ?
Erstellt am 12.02.2016 um 14:44 Uhr von Widder
Hier hilft nur gegenseitige Toleranz und Akzeptanz.
Bei anderen möglichen Lösungen hat man immer jemanden der sich benachteiligt fühlt, was dann auch wieder zu unstimmigkeiten führt... ein Teufelskreis...
Erstellt am 12.02.2016 um 15:28 Uhr von gironimo
Man braucht ja nun nicht zu allem ein Gesetz.
Wenn es im Betrieb keine Auflagen gibt, die die Nahrungsmittel am Arbeitsplatz einschränken, handelt es sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG).
Darum kann man durchaus mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das Zubereiten und der Verzehr von warmer Speisen nur im Pausenraum erfolgen darf.
Erstellt am 12.02.2016 um 15:31 Uhr von Pjöööng
Cool, das Problem besteht weiterhin, ist vielleicht sogar noch größer geworden, aber wir haben gezeigt, dass wir etwas tun.
Ich glaube das nennt man dann Aktionismus...
Erstellt am 12.02.2016 um 23:56 Uhr von alterMann
Vielleicht braucht es ja auch gar keine Regelung. Die würde am Ende vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Mikrowelle entfernt wird.
Vielleicht reicht ja ein Schreiben an die Kollegen, welche Speisen für andere Nasen besonders beleidigend sein könnten.
So führt zu viel Knoblauch sicher zu Verdruss, Sürstroming ist beim AG Hamburg schon "verurteilt", aber auch etwas älterer Blumenkohl wirkt auf manche Nasen wie ...nun ja.
Ich würde es zu aller erst mit einer solchen informativen Liste versuchen, vielleicht in Zusammenhang mit einer kleinen Umfrage.
Erstellt am 13.02.2016 um 11:11 Uhr von Hoppel
@ Archie
"manche Mitarbeiter bereiten sich während der Pause in der Mikrowelle z.T. Gerichte zu, die doch mit erheblichen Geruchsbelästigungen verbunden sind. Da gab es jetzt auch schon etliche Beschwerden einiger Kollegen. Da das Auslagern der Mikrowelle in den Pausenraum nur den Geruch verlagern würde ..."
Ich frage mich, wo die Mikrowelle überhaupt steht; im Pausenraum ja offensichtlich nicht.
Und wo werden die Speisen verzehrt?
Gibt es eine Kantine?
Erstellt am 15.02.2016 um 08:43 Uhr von Archie
@Hoppel
Die Mikrowelle steht in der Küche, welche sich direkt im Verwaltungstrakt befindet und es daher zu großer Geruchsbelästigung kommt. Gegessen werden die Speisen dann im Pausenraum. Eine Kantine gibt es nicht.
Erstellt am 15.02.2016 um 11:52 Uhr von Nordling
„Geruchsbelästigungen“ sind meiner Erfahrung nach ein ziemlich heikles Thema. Wir haben z. B. einen Mitarbeiter, der sich überhaupt nicht von der Werbung über Deos und Duschbäder beeinflussen lies. Berechtigte Beschwerden der MA liefen aber ins Leere, es gab keine rechtlichen Möglichkeiten (auch in der Rechtsprechung nicht). Gespräche mit dem MA blieben ebenfalls erfolglos. Bis er eines Tages im Büro stand und sich über die Mobbingaktionen der anderen MA beschwerte. Nun kam es in gemeinsamen Gesprächen endlich zu einer Einsicht.
Was ich sagen will… Redet mit allen und appelliert an eine gegenseitige Toleranz. Das ist manchmal der erfolgreichste Weg.
Erstellt am 17.02.2016 um 12:48 Uhr von betriebsratten
Zum Dessert empfehle ich eine Durianfrucht...
Aber im Ernst-es gibt Kolleginnen die nehmen schon reissaus wenn einer 2 Fischstäbchen auf dem Teller hat, eine andere bekommt das kotzen wenns ein Schnitzel ist weil sie Roh-Veganerin ist und dafür ja ein Tier sterben musste (Praxisbeispiele)
Weisst Du....es gibt Dinge die sind nicht zu regeln.....
Denn Du kannst hier keine Grenze setzen...oder willst Du Gerichte oder Nahrungsmittel aufzählen?