Essen am Arbeitsplatz verbieten - Mitbestimmungsrecht?
Guten Morgen,
unsere GL möchte das Essen am Arbeitsplatz verbieten. Meine Frage ist nun, ob der BR nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.
Vermutlicher Hintergrund des Verbots: einige Kollegen stempeln sich nicht aus, wenn sie sich beispielsweise ein Brot schmieren um dies dann am Arbeitsplatz zu verzehren. Der BR ist der Auffassung, dass dies grenzwertig ist, aber nichts gegen den Verzehr "fertiger" Produkte (Apfel, Schokoriegel, etc.) spricht.
Wie ist dies in anderen Unternehmen geregelt? Ich freue mich auf viele Antworten!
Community-Antworten (4)
08.12.2006 um 09:37 Uhr
@Tümmler, ich meine, dass es auf die Art des Arbeitsplatzes ankommt. Gibt es bei euch eine Pausenregelung? Pausenräume? Der AG kann es schon "verbieten", aber der BR redet dann mit, wie dieses Verbot umgesetzt wird!
In den meisten Betrieben ist das Essen am Arbeitsplatz verboten und mit einer Betriebsvereinbarung geregelt. Aber wie gesagt, es kommt auf die Art des Betriebes an...
08.12.2006 um 09:56 Uhr
"Meine Frage ist nun, ob der BR nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat. " >> Tümmler, habt Ihr und zwar nach §87 Abs.1 Nr. 1!
08.12.2006 um 11:01 Uhr
eigentlich ein klarer fall der ordnung des betriebes. ausnahme kann sich nur dann ergeben, wenn das arbeitsverhalten betroffen ist. also so nach dem motto: sie dürfen nichts essen oder trinken wenn sie einen kunden vor sich sitzen haben und diesen bedienen...
08.12.2006 um 14:50 Uhr
@Tümmler siehe 43713
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