Guten Morgen,

unsere GL möchte das Essen am Arbeitsplatz verbieten. Meine Frage ist nun, ob der BR nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.

Vermutlicher Hintergrund des Verbots: einige Kollegen stempeln sich nicht aus, wenn sie sich beispielsweise ein Brot schmieren um dies dann am Arbeitsplatz zu verzehren. Der BR ist der Auffassung, dass dies grenzwertig ist, aber nichts gegen den Verzehr "fertiger" Produkte (Apfel, Schokoriegel, etc.) spricht.

Wie ist dies in anderen Unternehmen geregelt? Ich freue mich auf viele Antworten!