Schwerbehinderung 4a EntgFg
Bei uns wird seit Jahren das Wheinachtsgeld unter Freiwilligen Behalt gezahlt. Jetzt bin ich auf darauf Aufmerksam geworden, daß es wahrscheinlich nicht rechtens ist krankheitstage da abzuziehen bei Schwerbehinderung. Gleichbehandlungsgesetz, Benachteiligungsverbot...... Es besteht kein Arbeitsvertrag oder irgendwelche Tarife. Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen?
Community-Antworten (14)
01.02.2023 um 17:12 Uhr
Wird das Weihnachtsgeld jedes Jahr ausdrücklich als freiwillige Leistung deklariert, so entsteht hier keine betriebliche Übung. Somit kann das Weihnachtsgeld selbstverständlich auch gekürzt werden.
Was hat das mit Gleichbehandlung im Fall einer Behinderung zu tun?
01.02.2023 um 17:17 Uhr
Das stand in einem Beitrag, durch das ich auf dieses Thema kam
01.02.2023 um 17:18 Uhr
Was heißt es besteht kein Arbeitsvertrag in deinem Eingangspost.
01.02.2023 um 17:20 Uhr
Hast du einen Link dazu? Durch eine Behinderung greifen diverse Schutzmechanismen. Im Kündigungsschutz oder beim Urlaubsanspruch in etwa. Aber im Falle einer Kürzung einer freiwilligen Leistung kann ich mir das schwer vorstellen. Zumal ja alle gleich behandelt werden...
Aber ich lerne gern dazu.
01.02.2023 um 17:22 Uhr
Mein Eindruck ist das die TE hier 2 Sachen vermischt.
01.02.2023 um 17:42 Uhr
Das habe ich in einem Forum in Facebook gelesen
01.02.2023 um 17:45 Uhr
Ich arbeite seit 25 Jahre dort, damals gab es keine Arbeitsverträge. Meine damit ist nichts geregelt, weder durch Arbeitsvertrag oder durch den Betriebsrat.
01.02.2023 um 17:46 Uhr
Wie meinst du das, Dummer Hund?
01.02.2023 um 17:49 Uhr
Dennoch was heißt es besteht kein Arbeitsvertrag? Wird nur den Schwerbehinderten die freiwillige Leistung bei Krankheit gekürzt oder allen Mitarbeitern. Du wirst hier schon etwas konkreter werden und weiter ausholen müssen.
01.02.2023 um 17:56 Uhr
Facebook als Quelle finde ich schwierig. Ich bin da eher der "Gesetze und Verordnungen" Typ.
Wie ist denn das in dem Forum bei Facebook begründet worden? Oder anders gefragt: wo siehst du eine Ungleichbehandlung oder eine Benachteiligung?
01.02.2023 um 18:53 Uhr
Ich denke sie meint,das Schwerbehinderte Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer Schwerbehinderte benachteiligt werden dürfen § 164 Absatz 2 SGB IX. Das könnte unter Umständen bedeuten, wenn ein Schwerbehinderter Kollege, auf Grund seiner Schwerbehinderte, krank wird und deswegen weniger Weihnachtsgeld bekommt er diskriminiert wird.?
01.02.2023 um 19:13 Uhr
Auch mein Gedanke Pipo 83. Nur sollte die TE dies auch so bestätigen sonst schreibt man sich die Finger wund.
01.02.2023 um 21:07 Uhr
Ich schreibe mal den Text raus. Es ging um eine Zustimmung des Betriebsrates.
Aus sozialrechtlicher Sicht kann ein SBV solch einer BV nicht zustimmen, wenn nicht explizit Menschen mit Behinderung von dieser negativen Regeln ausgenommen werden, also wenn sie wegen ihrer Schwerbehinderung Fehlzeiten haben. Das würde eine klassische Diskriminierung darstellen. ( Paragraph 1 AGG 2Abs.1Pkt.2 AGG 164 Abs.2 SGB IX) Nach Paragraph 7Abs.2 sind Vereinbarung die gegen das Benachteiligungsverbot nach Paragraph7Abs.1, unwirksam. Diese Unwirksamkeit muss die SBV gegenüber dem BR un AG schriftlich erklären. Daraus entstehen für die Beschäftigten ein Regressanspruch ( Paragraph 15 AGG).
02.02.2023 um 05:34 Uhr
Es wird bei allen Mitarbeitern abgezogen
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