W.A.F. LogoSeminare

Schwerbehinderung 4a EntgFg

D
Dotty1
Feb 2023 bearbeitet

Bei uns wird seit Jahren das Wheinachtsgeld unter Freiwilligen Behalt gezahlt. Jetzt bin ich auf darauf Aufmerksam geworden, daß es wahrscheinlich nicht rechtens ist krankheitstage da abzuziehen bei Schwerbehinderung. Gleichbehandlungsgesetz, Benachteiligungsverbot...... Es besteht kein Arbeitsvertrag oder irgendwelche Tarife. Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen?

141014

Community-Antworten (14)

R
RudiRadeberger

01.02.2023 um 17:12 Uhr

Wird das Weihnachtsgeld jedes Jahr ausdrücklich als freiwillige Leistung deklariert, so entsteht hier keine betriebliche Übung. Somit kann das Weihnachtsgeld selbstverständlich auch gekürzt werden.

Was hat das mit Gleichbehandlung im Fall einer Behinderung zu tun?

D
Dotty1

01.02.2023 um 17:17 Uhr

Das stand in einem Beitrag, durch das ich auf dieses Thema kam

D
DummerHund

01.02.2023 um 17:18 Uhr

Was heißt es besteht kein Arbeitsvertrag in deinem Eingangspost.

R
RudiRadeberger

01.02.2023 um 17:20 Uhr

Hast du einen Link dazu? Durch eine Behinderung greifen diverse Schutzmechanismen. Im Kündigungsschutz oder beim Urlaubsanspruch in etwa. Aber im Falle einer Kürzung einer freiwilligen Leistung kann ich mir das schwer vorstellen. Zumal ja alle gleich behandelt werden...

Aber ich lerne gern dazu.

D
DummerHund

01.02.2023 um 17:22 Uhr

Mein Eindruck ist das die TE hier 2 Sachen vermischt.

D
Dotty1

01.02.2023 um 17:42 Uhr

Das habe ich in einem Forum in Facebook gelesen

D
Dotty1

01.02.2023 um 17:45 Uhr

Ich arbeite seit 25 Jahre dort, damals gab es keine Arbeitsverträge. Meine damit ist nichts geregelt, weder durch Arbeitsvertrag oder durch den Betriebsrat.

D
Dotty1

01.02.2023 um 17:46 Uhr

Wie meinst du das, Dummer Hund?

D
DummerHund

01.02.2023 um 17:49 Uhr

Dennoch was heißt es besteht kein Arbeitsvertrag? Wird nur den Schwerbehinderten die freiwillige Leistung bei Krankheit gekürzt oder allen Mitarbeitern. Du wirst hier schon etwas konkreter werden und weiter ausholen müssen.

R
RudiRadeberger

01.02.2023 um 17:56 Uhr

Facebook als Quelle finde ich schwierig. Ich bin da eher der "Gesetze und Verordnungen" Typ.

Wie ist denn das in dem Forum bei Facebook begründet worden? Oder anders gefragt: wo siehst du eine Ungleichbehandlung oder eine Benachteiligung?

P8
Pipo 83

01.02.2023 um 18:53 Uhr

Ich denke sie meint,das Schwerbehinderte Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer Schwerbehinderte benachteiligt werden dürfen § 164 Absatz 2 SGB IX. Das könnte unter Umständen bedeuten, wenn ein Schwerbehinderter Kollege, auf Grund seiner Schwerbehinderte, krank wird und deswegen weniger Weihnachtsgeld bekommt er diskriminiert wird.?

D
DummerHund

01.02.2023 um 19:13 Uhr

Auch mein Gedanke Pipo 83. Nur sollte die TE dies auch so bestätigen sonst schreibt man sich die Finger wund.

D
Dotty1

01.02.2023 um 21:07 Uhr

Ich schreibe mal den Text raus. Es ging um eine Zustimmung des Betriebsrates.

Aus sozialrechtlicher Sicht kann ein SBV solch einer BV nicht zustimmen, wenn nicht explizit Menschen mit Behinderung von dieser negativen Regeln ausgenommen werden, also wenn sie wegen ihrer Schwerbehinderung Fehlzeiten haben. Das würde eine klassische Diskriminierung darstellen. ( Paragraph 1 AGG 2Abs.1Pkt.2 AGG 164 Abs.2 SGB IX) Nach Paragraph 7Abs.2 sind Vereinbarung die gegen das Benachteiligungsverbot nach Paragraph7Abs.1, unwirksam. Diese Unwirksamkeit muss die SBV gegenüber dem BR un AG schriftlich erklären. Daraus entstehen für die Beschäftigten ein Regressanspruch ( Paragraph 15 AGG).

D
Dotty1

02.02.2023 um 05:34 Uhr

Es wird bei allen Mitarbeitern abgezogen

Ihre Antwort