Mitbestimmung bei Werkverträgen - gibt es die?
Hallo,
wer kann mir helfen? Unser Arbeitgeber ist der Auffassung, dass wir kein Informations- bzw. Mitbestimmungsrecht bezüglich abgeschlossenen Werkverträge haben. Dabei geht es um Werkverträge die direkt von unserem Betrieb mit Dritten abgeschlossen wurden. Stimmt das?
Community-Antworten (2)
05.09.2005 um 14:51 Uhr
Hallo Nina, mit dem Mitbestimmungsrecht ist das mal so eine Sache, anders als mit dem Inforecht. Um Eure Aufgaben nach BetrVG § 80 (z.B. Abs.1 Pkt. 8) wahrnehmen zu können, muß Euch der Unternehmer rechtzeitig und umfassend unterrichten (BetrVG §80 Abs. 2). Also auch bei dem beabsichtigten Abschluß von Werksverträgen. bernd
07.09.2005 um 10:22 Uhr
Ergänzend zu "Bernd": Ist in Eurem Betrieb ein Wirtschaftsausschuss vorhanden? - Dann könnten noch ganz andere Informationen über die Werkverträge fließen...
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