Einsatz von Pagern
Hallo Mitstreiter,
Habe mal eine Frage. Bei uns im Betrieb sollen Pager angeschafft werden um jeden Kollegen informieren zu können das er sich bei der Schichtleitung zu melden hat. Die Pager sind nicht n der lage Daten zu Bewegungen oder sonstige Sachen aufzuzeigen. Wie seht ihr das mit der Mitbestimmung.
Community-Antworten (4)
10.02.2016 um 13:23 Uhr
Das kommt auf die Software an. Wenn das System personenbeziehbare Daten erfasst und verarbeitet, wird die Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG ausgelöst.
Wenn es Verhaltens-Regeln gibt, käme die Ordnung im Betrieb in Frage.
10.02.2016 um 13:43 Uhr
Wir haben auch Pager, aber die werden jetzt eingesammelt und gegen Smartphones ersetzt, mit Pager App, ja. CommPro oder so.
10.02.2016 um 13:45 Uhr
Ich sehe das exakt so wie gironimo. Es ist zu unterscheiden zwischen dem organisatorischen Eingriff (Ordnung im Betrieb --> BV verhandeln) und der technischen Lösung dafür (Pager, Smartphone etc. --> würde ich in einen Anhang zur BV aufnehmen).
10.02.2016 um 15:32 Uhr
Fragen der Ordnung im Betrieb scheinen hier nicht berührt zu werden. Ich kann da im Augenblick nur Arbeitsanweisungen erkennen. Mit der Anweisung, sich bei der Schichtleitung zu melden wird die Arbeitsleistung unmittelbar konkretisiert.
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