Erstellt am 10.02.2016 um 12:23 Uhr von gironimo
Das kommt auf die Software an. Wenn das System personenbeziehbare Daten erfasst und verarbeitet, wird die Mitbestimmung im Sinne des § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG ausgelöst.
Wenn es Verhaltens-Regeln gibt, käme die Ordnung im Betrieb in Frage.
Erstellt am 10.02.2016 um 12:43 Uhr von EightBall
Wir haben auch Pager, aber die werden jetzt eingesammelt und gegen Smartphones ersetzt, mit Pager App, ja. CommPro oder so.
Erstellt am 10.02.2016 um 12:45 Uhr von Hartmut
Ich sehe das exakt so wie gironimo. Es ist zu unterscheiden zwischen dem organisatorischen Eingriff (Ordnung im Betrieb --> BV verhandeln) und der technischen Lösung dafür (Pager, Smartphone etc. --> würde ich in einen Anhang zur BV aufnehmen).
Erstellt am 10.02.2016 um 14:32 Uhr von Pjöööng
Fragen der Ordnung im Betrieb scheinen hier nicht berührt zu werden. Ich kann da im Augenblick nur Arbeitsanweisungen erkennen. Mit der Anweisung, sich bei der Schichtleitung zu melden wird die Arbeitsleistung unmittelbar konkretisiert.