Erstellt am 10.02.2016 um 08:18 Uhr von gironimo
Es dem Chef sagen. Er kann dann die BV kündigen und mit Euch über Änderungen verhandeln. Wollt Ihr nicht, kann er die Einigungsstelle anrufen.
Denkt an die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit!
Erstellt am 10.02.2016 um 11:19 Uhr von Tulpe
oder Einfach gesagt: Einseitig kann er das nicht ändern.
Gruß
Erstellt am 10.02.2016 um 16:55 Uhr von Globus
Die jetzigen Antworten gehen mir eigentlich nicht weit genug in die Tiefe...
Warum will der AG die BV jetzt ändern? Ist sie nicht praktikabel? Wann ist die BV eventuell durch den AG kündbar? Was genau will der AG ändern?
Als BR, würde ich mir das Ansinnen des AG erstmal in Gänze anhören... Sind seine Gründe nachvollziebar? Was verändert sich eigentlich wirklich?
Auch würde ich mir als BR überlegen, ob es vielleicht etwas gibt, womit man selbst nicht ganz zufrieden ist. Hat man selbst Bedürfnisse, einige Passagen zu ändern?
Also nicht sofort Nein sagen, sondern zusammen kommen und verhandeln und im Gremium alles genau beraten.
Und immer und immer wieder die Frage stellen, welches Interesse der AG mit den Änderungen haben könnte...
Sollten die Verhandlungen dann aus Gründen scheitern, dass man keinen Konsens findet, bleibt es dem AG offen die Einigungsstelle anzurufen. Aber auch hier sollte sich der BR fragen, was zu gewinnen und zu verlieren ist...
Hat der AG Chancen einen Spruch zu seinem Gunsten zu bekommen? Wenn ja, könnten teile der BV, die eventuell nicht der Mitbestimmung unterliegen unter diesem Spruch leiden?
Was kann der BR gewinnen, was verlieren...?
Erstellt am 10.02.2016 um 17:08 Uhr von Pjöööng
Und ehe man hier immer mit der Einigungsstelle wedelt, sollte man ersteinmal prüfen, ob denn diese überhaupt zuständig wäre. Im Falle einer freiwilligen BV könnte das Wort "Einigungsstelle" völlig überraschende Reaktionen auf Seiten des Arbeitgebers provozieren.
Erstellt am 10.02.2016 um 17:09 Uhr von Globus
Ja stimmt, das habe ich vergessen zu erwähnen...