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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Stunden im Mehrschichtsystem

SM
Sophie-Celine Matysiak
Okt 2022 bearbeitet

Guten Morgen allerseits. Ich habe ein Problem. Mit der Wahl des neuen Gremiums kamen auch neue Mitglieder in den BR. Die Mitarbeiter gehen 4 Schichten-rollende Woche. Unsere Personalchefin kam auf einmal auf den Gedanken das wenn wir als Gremium außerhalb unserer Arbeitszeiten sitzen (was in diesem Schichtsystem passiert) also in unserem Schichtfrei Sitzung haben, dass es als Freizeit geschrieben wird & nicht als Arbeitszeit. Genau wie mit den Seminaren. Ich war während meines Schichtblockes auf Seminar & müsste ja diese 4 Tage als Freizeitausgleich wieder bekommen oder? Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht oder weiß was wir jetzt tun müssen??

Liebe Grüße

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Community-Antworten (8)

T
Thomas63

20.10.2022 um 11:16 Uhr

Wir haben einmal in der Woche Dónnerstags von 9Uhr bis meist 12/13 Uhr Sitzung. Wenn jemand Freischicht hat stellen wir es demjenigen Frei zu kommen da er ja auch Erholungszeit braucht. Wenn der BR zur Sitzung kommt, bekommt Er die Zeit als Mehrarbeit gutgeschrieben(Mehrarbeits+Vollkontizuschläge werden ausgezahlt). Das ist die selbe Regelung wie für jeden anderen MA der an einem Tag arbeitet der eigentlich keine Standartarbeitstag ist. Desweiteren kann der BR Fahrtgeld abrechnen da es ein zusätzlicher Tag ist bei der Er in die Firma kommt. Wir haben in einer BV genau festgeschrieben wie jede Schicht geregelt ist.

Bei Seminaren werden Freischichten als Arbeitstag gewertet.

E
enigmathika

20.10.2022 um 11:24 Uhr

Bis auf das Fahrtgeld stimme ich Thomas zu. Wenn das so vereinbart ist, ist das schön, aber einen Anspruch darauf hat der BR nicht. (Gerade gestern in der Schulung besprochen)

SM
Sophie-Celine Matysiak

20.10.2022 um 13:04 Uhr

Danke für das Urteil! Mir war es nämlich auch so das der AG uns freizustellen hat wenn wir Sitzung haben & das das mit der elf-Stunden Pause so ist. Unsere Personalerin war anderer Meinung das es sowas nicht gibt. Mir wurden für den September einige Stunden an BR-Arbeit weggenommen. Zum Beispiel als ich auf Seminar war, diese Stunden konnte ich noch nicht als Freizeitausgleich nehmen, auch wenn es in meiner regulären Arbeitszeit war. Des Weiteren sagte sie uns wenn wir Montag um 12 Sitzung haben aber der Kollege erst um 6 aus der Nachtschicht kommt ist es sein Verschulden & ihm steht diese 11-stündige Pause nicht zu.

D
DummerHund

20.10.2022 um 13:15 Uhr

Ihr könnt auch ruhig der Personalerin sagen das wenn sie es nicht für nötig hält sich ausreichend kundig zu machen wenn sie mit euch kommuniziert ihr in Zukunft nur noch mit dem AG direkt sprecht. Oftmals kann es helfen Deutsch zu sprechen. Ich könnte drauf wetten das sie weiß das ihr im Recht seid. Studiert ihr auch mal in einer Sitzung den § 37 BetrVG in seiner vollen Kommentierung.

R
Relfe

20.10.2022 um 14:13 Uhr

@thomas63

"Wenn jemand Freischicht hat stellen wir es demjenigen Frei zu kommen da er ja auch Erholungszeit braucht." --> dürft ihr gar nicht, weil er erstmal verpflichtet ist zu kommen. Sitzungen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sind kein Verhinderungsgrund, daher darf auch kein EBRM geladen werden. Ausnahme: er erklärt sich wirksam für verhindert.

"Wenn der BR zur Sitzung kommt, bekommt Er die Zeit als Mehrarbeit gutgeschrieben(Mehrarbeits+Vollkontizuschläge werden ausgezahlt)." --> ebenfalls ein Verstoß, da im BetrVG geregelt ist, das in Freizeit auszugleichen ist.

--> das wäre eine Bevorzugung des BRM, weil einem normalen MA wäre es nicht möglich selbstständig seine Schicht zu verlängern und so Zuschläge zu bekommen, was hier der Fall ist.

korrekte Vorgehensweise wird in dem o.g. Urteil beschrieben --> Freizeitausgleich

T
Thomas63

21.10.2022 um 09:50 Uhr

@relfe Ich habe nichts über Nachladen oder nicht nachladen gesagt da dies nicht das Thema des Fragestellers war. Deshalb spekulierst du über den Punkt der nicht Thema ist.

Mehrarbeit gutgeschrieben heißt bei uns er bekommt die BR Zeit auf ein Mehrarbeitskonto gutgeschrieben das derjenige Abfeiern kann wann er möchte.

R
Relfe

21.10.2022 um 10:15 Uhr

@Thomas63

Du hast auch was von Zuschlägen geschrieben --> die stehen dem BRm aber nicht zu, sondern lediglich der Ausgleich für entgangene Freizeit

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