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Mitarbeiter Liste auf die Privatmailadresse geschickt

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SuzukiGSXR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Mitglied aus der BetriebsratsGremium hat versehentlich sich die Mitarbeiterlisten mit Privatadresse nachhause geschickt,das ist dem Admin angeblich versehentlich aufgefallen wegen dem großen Datenvolumen, jetzt soll er abgemahnt werden. Hat er sich da strafbar gemacht? Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen

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Community-Antworten (6)

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darbe

10.02.2016 um 07:32 Uhr

Ganz klarer Verstoß gegen das BDSG. Auch ein Ausversehen ist da eher zweifelhaft. Und von welchem PC wurde das versendet? Sollte es der vom BR sein finde ich es total schön wenn irgendein Admin darauf augenscheinlich Zugriff hat. Wir haben im Büro zwei PCs. Einen Standalone und einen im Firmennetzwerk. Rate mal welchen wir davon nicht benutzen.

G
gironimo

10.02.2016 um 08:23 Uhr

jetzt soll er abgemahnt werden<

ob das so geht, sei zweifelhaft - aber wenn er die Abmahnung erhält, würde ich an seiner Stelle nicht weiter darauf reagieren. (außer private Kommunikationsmittel für die BR-Arbeit zu nutzen).

Wird eigentlich auch der Admin abgemahnt?

O
outofmemory

10.02.2016 um 09:51 Uhr

Deswegen sind bei uns die Emails der BRs verschlüsselt und können nur mit einem gemeinsamen Schlüssel von IT und BR für dritte entschlüsselt werden, selbes gilt für Daten des BR auf digitalen Medien. Kann ich nur empfehlen.

Ansonsten würde ich jetzt auch mal bei der IT Anfragen, wieso die Kommunikation des BRs kontrolliert wird und wie es bei anderen Mitarbeitern gehandhabt wird. Dies würde ich dringend regeln.

J
Jakarta

10.02.2016 um 19:27 Uhr

BAG v. 09.09.2015 – 7 ABR 69/13 zu Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

Amtlicher Leitsatz:

Der Arbeitgeber darf keine Kündigung androhen, wenn er ein Betriebsratsmitglied wegen einer Verletzung von Amtspflichten abmahnen will. Tut er dies doch, kann das Betriebsratsmitglied verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dieser Anspruch steht nur dem Mitglied selbst, nicht aber dem Betriebsrat als Gremium zu.

S
SuzukiGSXR

11.02.2016 um 09:13 Uhr

Das hört sich ja mal gut an! Werden wir bei der GL mal zu Worte bringen. Vielen Dank!

H
Hartmut

11.02.2016 um 16:41 Uhr

Ich bin nicht sicher, ob dieses Urteil hier hilfreich ist, Jakarta. Denn das BRM wurde ja nicht wegen einer Verletzung von Amtspflichten abgemahnt, sondern wegen einer Verletzung von Dienstpflichten. Wie gesagt, für mich liegt das Hauptaugenmerk auf der 'Schnüffelei' des Admin.

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