Entfristung ablehnen
Hallo, unser AG möchte einen befristet AN entfristen. Dieser AN wird von ca. 70 Prozent der Mitarbeiter, welche mit ihm zusammenarbeiten, abgelehnt. In der Abteilung gibt es auch immerwieder Unruhe wegen diesem AN. Was kann das Gremium gegen diese Entfristung unternehmen. Ich denke betrvg 99 Abs. 3 oder 6 ziehen nicht! Vielleicht hat einer von euch einen guten Tipp?!
Vielen Dank schommal.
Viele Grüße Grautnix
Community-Antworten (10)
09.02.2016 um 20:13 Uhr
Tja da ist gutes Rad Teuer. Normalerweise sollet der BR nach dem Gesetz handeln und froh sein dass der AG eine Stelle entfristet und sich nicht auf " Nasenpolitik" einlassen.
Wäre es denn nicht möglich der Entfristung zuzustimmen und dem Chef nahezulegen den Mann dort einzusetzen ,wo er möglichst wenig Unheil anrichten kann ?
09.02.2016 um 20:29 Uhr
"Was kann das Gremium gegen diese Entfristung unternehmen. Ich denke betrvg 99 Abs. 3 oder 6 ziehen nicht! Vielleicht hat einer von euch einen guten Tipp?!"
Ich bin jetzt echt entsetzt...
09.02.2016 um 20:33 Uhr
Gibt es konkrete Beschwerden? Wenn nicht, würde ich als BR auch nicht selbst aktiv werden.
Grautnix, das hört sich so an, als wenn alle grummeln, und keiner macht den Mund auf. Vor so einen Karren würde ich mich nicht spannen lassen.
09.02.2016 um 22:11 Uhr
Zum Nachdenken hinterher geschoben: 70 % ? Ist das ein gefühlter Wert? Hat da jemand eine Umfrage gemacht? Wer stellt bitte mit welcher Berechtigung so eine Behauptung auf? Hat mal jemand den Mitarbeiter gefragt, was er von 70 % seiner Kollegen hält?
Nee, Grautnix, von mir bekmmst Du da keine Tipps - außer diesem: Lass es!
09.02.2016 um 22:14 Uhr
In vergleichbaren Fällen wird dem AN wenn er in einem Forum fragt die Führung eines Mobbingtagebuches angeraten...
09.02.2016 um 22:17 Uhr
In vergleichbaren Fällen ist ein BR der sich UN aufspielt nicht einen Pfifferling wert und hat beizeiten nicht aufgepasst. So einen BR kann man nicht trauen, so einem Fragesteller eigentlich auch nicht und so einer Idee von BR-Arbeit schon gar nicht!
09.02.2016 um 22:33 Uhr
Na der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht warum der Betriebsrat nur in bestimmten Fällen einer Einstellung oder wie hier einer Entfristung widersprechen kann. Ein unbeliebter Mitarbeiter ist weiterhin kein Grund zum widersprechen :-)
09.02.2016 um 22:44 Uhr
wie gut, das nicht nur ich entsetzt bin...
09.02.2016 um 23:00 Uhr
Grautnix, schau dir bitte mal den §104 BetrVG an. Trifft das eventuell auf diesen AN zu? Dann geht was. Sonst sehe ich auch keine Handhabe.
11.02.2016 um 14:47 Uhr
Eine Störung des Betriebsfriedens könnte da schon vorliegen, wobei ich mich frage, von wo, wem, und wieso das Störfeuer kommt.....
Arbeitskollegen werden zugeteilt, ob einem nun die Nase passt oder nicht. Man kann sie sich nicht raussuchen wie reifes Obst im Supermarkt.
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