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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Private Telefonnummer

B
BellisPerennis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

muss die Personalabteilung private Telefonnummern von Beschäftigten an den BR herausgeben, oder unterliegt das dem Datenschutz.

Wir wollten eine Mitarbeiterin erreichen, die gerade in Elternzeit ist. Es geht um eine Nachfrage zu einer personellen Einzelmaßnahme zum Einsatz dieser Mitarbeiterin nach ihrer Elternzeit.

1.880010

Community-Antworten (10)

K
Kiingpin

09.02.2016 um 14:19 Uhr

Das ist doch nicht Aufgabe des BR sondern der Personalabteilung sich um so etwas zu kümmern

I
ickederdicke

09.02.2016 um 14:30 Uhr

Das örtliche hilft euch nicht weiter ?

B
BellisPerennis

09.02.2016 um 14:36 Uhr

Die Mitarbeiterin soll im Rahmen ihrer Rückkehr versetzt werden, da sehe ich schon als unsere Aufgabe an, die Angaben des AG zu überprüfen.

Das Telefonbuch hat leider auch nicht geholfen.

R
rolfo

09.02.2016 um 14:40 Uhr

Und warum schreibt ihr die Kollegin nicht an und ladet sie zu einem Gespräch ein? Die Adresse werdet ihr ja wohl haben.

B
BellisPerennis

09.02.2016 um 14:46 Uhr

nein, auch die Adressen von MA haben wir nicht.

M
Moreno

09.02.2016 um 15:14 Uhr

Schrint sich um das FBI zu handeln.:-) Dann bittet doch die Büroabteilung das der Kollegin Euer Schreiben zugeschickt wird. Ansonsten könnte man ja auch eine direkte Kollegin oder Kollegen von der Dame fragen ob er sie mal anrufen könne.

G
gironimo

09.02.2016 um 15:16 Uhr

Der BR ist nicht "Dritter". Wenn es einen Sachgrund gibt, muss die Personalabteilung auch die Nummer liefern. Und wenn es um eine personelle Maßnahme geht, die diese Person betrifft, muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Anhörung einräumen.

P
Pjöööng

09.02.2016 um 15:34 Uhr

Zitat (BellisPerennis): "... da sehe ich schon als unsere Aufgabe an, die Angaben des AG zu überprüfen. "

Sehe ich anders. Der Arbeitgeber hat Euch whrheitsgemäß zu informieren. Tut er dies nicht ist Eure Zustimmung unwirksam.

Zitat (gironimo): "Und wenn es um eine personelle Maßnahme geht, die diese Person betrifft, muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Anhörung einräumen."

Die Möglichkeit will er ja auch gar nicht unterbinden!

Zu welchem Zweck wurde denn dem Arbeitgeber die Privatnummer übermittelt?

B
BellisPerennis

09.02.2016 um 16:01 Uhr

wir würden es wohl schon schaffen die MA irgendwie zu erreichen. :-) Aber es geht auch ums Prinzip. Ist das Datenschutzgesetz hier höherrangig als unsere Rechte aus dem BetrVG?

P
Pjöööng

09.02.2016 um 16:14 Uhr

Zitat (BellisPerennis): "Ist das Datenschutzgesetz hier höherrangig als unsere Rechte aus dem BetrVG?"

Nein! Aber mir fällt im Augenblick auch kein Recht auf die private Telefonnummer aus dem BetrVG ein.

Grundsätzlich unterliegen personenbezogene Daten einer Zweckbindung. Insofern müsste man schon wissen, zu welchem Zweck dem Arbeitgeber die Telefonnummer übermittelt wurde.

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