Private Telefonnummer
Hallo Zusammen,
muss die Personalabteilung private Telefonnummern von Beschäftigten an den BR herausgeben, oder unterliegt das dem Datenschutz.
Wir wollten eine Mitarbeiterin erreichen, die gerade in Elternzeit ist. Es geht um eine Nachfrage zu einer personellen Einzelmaßnahme zum Einsatz dieser Mitarbeiterin nach ihrer Elternzeit.
Community-Antworten (10)
09.02.2016 um 14:19 Uhr
Das ist doch nicht Aufgabe des BR sondern der Personalabteilung sich um so etwas zu kümmern
09.02.2016 um 14:30 Uhr
Das örtliche hilft euch nicht weiter ?
09.02.2016 um 14:36 Uhr
Die Mitarbeiterin soll im Rahmen ihrer Rückkehr versetzt werden, da sehe ich schon als unsere Aufgabe an, die Angaben des AG zu überprüfen.
Das Telefonbuch hat leider auch nicht geholfen.
09.02.2016 um 14:40 Uhr
Und warum schreibt ihr die Kollegin nicht an und ladet sie zu einem Gespräch ein? Die Adresse werdet ihr ja wohl haben.
09.02.2016 um 14:46 Uhr
nein, auch die Adressen von MA haben wir nicht.
09.02.2016 um 15:14 Uhr
Schrint sich um das FBI zu handeln.:-) Dann bittet doch die Büroabteilung das der Kollegin Euer Schreiben zugeschickt wird. Ansonsten könnte man ja auch eine direkte Kollegin oder Kollegen von der Dame fragen ob er sie mal anrufen könne.
09.02.2016 um 15:16 Uhr
Der BR ist nicht "Dritter". Wenn es einen Sachgrund gibt, muss die Personalabteilung auch die Nummer liefern. Und wenn es um eine personelle Maßnahme geht, die diese Person betrifft, muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Anhörung einräumen.
09.02.2016 um 15:34 Uhr
Zitat (BellisPerennis): "... da sehe ich schon als unsere Aufgabe an, die Angaben des AG zu überprüfen. "
Sehe ich anders. Der Arbeitgeber hat Euch whrheitsgemäß zu informieren. Tut er dies nicht ist Eure Zustimmung unwirksam.
Zitat (gironimo): "Und wenn es um eine personelle Maßnahme geht, die diese Person betrifft, muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Anhörung einräumen."
Die Möglichkeit will er ja auch gar nicht unterbinden!
Zu welchem Zweck wurde denn dem Arbeitgeber die Privatnummer übermittelt?
09.02.2016 um 16:01 Uhr
wir würden es wohl schon schaffen die MA irgendwie zu erreichen. :-) Aber es geht auch ums Prinzip. Ist das Datenschutzgesetz hier höherrangig als unsere Rechte aus dem BetrVG?
09.02.2016 um 16:14 Uhr
Zitat (BellisPerennis): "Ist das Datenschutzgesetz hier höherrangig als unsere Rechte aus dem BetrVG?"
Nein! Aber mir fällt im Augenblick auch kein Recht auf die private Telefonnummer aus dem BetrVG ein.
Grundsätzlich unterliegen personenbezogene Daten einer Zweckbindung. Insofern müsste man schon wissen, zu welchem Zweck dem Arbeitgeber die Telefonnummer übermittelt wurde.
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