Erstellt am 05.02.2016 um 20:52 Uhr von alterMann
Hier ist die Kurzfassung: Kindergarten!
Und jetzt ausführlicher: Man kann sich natürlich fragen, ob mit der Beauftragung zur Formulierung einer Vorankündigung auch der Wille der Mehrheit des BR vorhanden war, dass die Vorsitzende diese Formulierung auch veröffentlicht. Und wenn nicht, ob die BRV der Meinung sein durfte, den Auftrag bekommen zu haben. Immerhin könnte die BRV zu Recht darauf verweisen, dass sie das Sprachrohr des BR ist.
Aber habt Ihr wirklich nichts besseres zu tun, als so etwas zu diskutieren? Ich frage mich bei solchem Zank immer, von welchen anderen Konflikten oder unangenehmen Aufgaben da gerade abgelenkt wird.
Oder steht in der Vorankündigung etwas drin, was nie und nimmer hätte veröffentlicht werden sollen?
Erstellt am 05.02.2016 um 21:39 Uhr von moreno
Bei uns werden alle Aushänge vom Betriebsrat vom Gremium beschlossen so kommt es zu keinen Unstimmigkeiten ich glaub ein guter Weg!
Erstellt am 06.02.2016 um 09:49 Uhr von gironimo
Man sollte die BR-Arbeit auch ein wenig praktisch organisieren. Jede Kleinigkeit im Gremium besprechen, blockiert Zeit, die man für wichtige Themen braucht.
Ich sehe da überhaupt kein Problem, dass der BRV diesen Aushang macht - gar kein Problem. Wenn die BRs wollen, dass ein Aushang auch inhaltlich im Detail besprochen werden soll, muss man einen entsprechend deutlichen Beschluss fassen.
Erstellt am 09.02.2016 um 10:10 Uhr von celestro
Ich würde sagen: Kommt darauf an. Wenn beschlossen wurde, das eine Vorankündigung aufgehangen werden soll, so kann der / die BRV das sicher auch alleine.
Bei wichtigeren Dingen, sollte jedoch das Gremium zustimmen.
Einen Paragraphen gibt es dafür eher nicht. Außer man leitet es davon ab, das der / die BRV eben nur Sprecher des BR ist und somit nur nach außen tragen darf, was der BR "sagt". Ob die entsprechenden BRV unter solchen Bedingungen aber das Amt noch lange machen, ist die Frage ...
Erstellt am 09.02.2016 um 10:20 Uhr von nicoline
*Was ist eure Meinung dazu ?*
Wenn der Betriebsrat einen solch ungenauen Auftrag gibt, muss er sich nicht wundern, wie es abgelaufen ist.
Ein genauer Auftrag hätte gelautet: die BRV möge für die nächste Sitzung den Entwurf einer Vorankündigung erstellen, der dann in der Sitzung diskutiert und beschlossen wird.
Wann immer bei uns das Bedürfnis nach einer Information für die Beschäftigten auftaucht, erstellt jemand, der sich das zutraut einen Entwurf, der dann in der nächsten Sitzung unter dem ständigen TOP Öffentlichkeitsarbeit diskutiert, ggf. geändert und dann beschlossen wird. So kann es damit nie Probleme geben!