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Weiterleitung von Vertragsentwürfen an die Belegschaft

K
Kollege
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat für alle Mitarbeiter Entwürfe neue Arbeitsverträge erstellt die erhebliche Verschlechterungen (unbezahlte Überstunden, weniger Urlaub, usw.) beinhalten und den MA in Kürze "angeboten" werden sollen Die Entwürfe wurden mir als Betriebsratsmitglied vorab vom Betriebsratsvorsitzenden zugeleitet.

Darf ich die Entwürfe direkt an die Kollegen weiterleiten oder muss ich abwarten bis der Betriebsrat insgesamt eine "Bewertung" vorgenommen hat. Unsere Geschäftsführung scheint darauf zu hoffen, daß auch der Betriebsrat die Änderungen für alternativlos hält und so der Druck für die MA erhöht wird.

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

28.09.2014 um 15:41 Uhr

wenn der AG auf Vertraulichkeit hingewiesen hat, hast du das zu beachten. Bedenke auch dass es nur entwürfe sind, ein schnellschuss deinerseits wäre jetzt falsch, nutzt die Zeit lieber um die Verträge abzumildern.

G
gironimo

28.09.2014 um 15:50 Uhr

Du kannst ja ganz allgemein die AN davon in Kenntnis setzen, dass der AG gerne andere Arbeitsverträge hätte, die Verschlechterungen vorsehen. (Das wäre aus meiner Sicht aber schon eine wichtige Informationspolitik; eine Vertraulichkeit kann es hier nicht geben, sie käme einem Maulkorb gleich.)

Dann solltest Du den AN sagen, dass sie nichts voreilig unterschreiben sollen (warum sollte jemand einen schlechteren Vertrag akzeptieren, wenn er doch einen hat). Nur weil der AG andere Verträge will, braucht man sie ja nicht akzeptieren.

Selbst wenn jemand in Erwägung zieht, dem Ansinnen des AG näher zu treten, sollte er sich vor einer Unterschrift anwaltlich beraten lassen.

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