W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung keine Bereitschaft zur Kooperation seitens der GF - wie gehen wir weiter vor?

U
Urmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Wir haben - auch auf Wunsch des AG - 2 Entwürfe zu BV's erarbeitet und diese dem AG vorgelegt. Reaktion: ohne Angabe von Gründen abgelehnt!! ... aber auch kein Gegenvorschlag bzw. keine Bereitschaft zur Kooperation... Dazu muss ich sagen, dass eine BV bereits zwischen dem früheren BR und der GF vereinbart wurde und nun einseitig seiten der GF gekündigt wurde (geht das überhaupt?). Eine neu überarbeitete Fassung wurde wie o.b. abgelehnt. Wie gehen wir weiter vor?

3.65906

Community-Antworten (6)

K
Kölner

31.01.2007 um 09:19 Uhr

@Urmel Um eine Antwort geben zu können, muss man zunächst mal etwas über den Inhalt der BV wissen...

W
wölfchen

31.01.2007 um 09:27 Uhr

... sollte es nämlich eine erzwingbare sein, könntet Ihr beschließen, dass Ihr die Verhandlungen für gescheitert anseht und eine Einigungsstelle beschließen, dazu den AG schriftlich auffordern, seine Beisitzer zu benennen usw. usw. Ist es keine erzwingbare, dann müsst Ihr über den Umweg des freiwilligen Zwanges gehen. Irgend etwas wird sich finden, wo der AG Eure Zustimmung braucht und Ihr ihm verklickern könntet, dass er diese nur bekommt, wenn er diese BV absegnet .-))

K
Kölner

31.01.2007 um 09:31 Uhr

@wölfchen Gefährliche Tips... ...vor allem wenn man das "quid pro quo" als (junger?) BR auf der grossen Klaviatur des Verhandelns noch nicht spielen kann, wenn man die Augenhöhe nicht erreicht hat. :-(

M
mille

31.01.2007 um 11:07 Uhr

@urmel,

soweit mir bekannt ist, ist der, der kündigt in der Pflicht. Bis zum Abschluss einer neuen BV gilt die Nachlauffrist. Lasst die Arbeit doch den AG machen

K
Kölner

31.01.2007 um 11:11 Uhr

@mille wölfchen's Antwort ist bzgl. der Nachwirkung wesentlich hilfreicher...

W
wölfchen

31.01.2007 um 12:00 Uhr

. . . außerdem wissen wir ja immer noch nicht, ob es sich um eine erzwingbare BV handelte und ob eine Nachwirkung vereinbart ist. Bei einer freiwilligen Thematik und keiner festgelegten Nachwirkung ist es Essig.

Ihre Antwort