Erstellt am 03.02.2016 um 09:19 Uhr von Zappelmann
Alles richtig, was du sagst. Da scheint es in der anderen Firma diverse Probleme zu geben.
Erstellt am 03.02.2016 um 09:20 Uhr von gironimo
Vielleicht seit Ihr nach wie vor ein gemeinsamer Betrieb?
z.B. Nutzung der Betriebsanlagen gemeinsam .....
Erstellt am 03.02.2016 um 09:31 Uhr von Ersthelfer
Es ist definitiv eine Fremdfirma.
wir dürfen den MA keine Anweisungen geben.
Wir haben lediglich einen Koordinator der die Schnittstelle zwischen uns und den Vorarbeitern der Firma vermittelt.
Sie haben vertraglich die gesamte Verpackung übernommen und machen nur dies was im Vertrag steht, ein Außenlager betreiben sie auch für uns für Konfektionierungen.
Sie benutzen unsere Toiletten usw.
haben aber ihre eigenen Mäntel usw.
Arbeit wie bei einer externen Reinigungsfirma nur das sie die Verpackung betreiben.
Müssen wir als BR Tätig werden und mit dem AG Gespräche suchen das er dies mehr trennen soll oder ist das in Ordnung das wenn denen etwas passiert das wir dies machen, z.b. Krankenwagen rufen und verbandsbuch aufnahmen usw
Erstellt am 03.02.2016 um 09:44 Uhr von fkusi
Was den Arbeitsschutz betrifft sollte die Fremdfirma für ihre MA sicherlich ein eigenes Verbandbuch führen da ich davon ausgehe das es bei Betriebunfällen unterschiedliche BG's geben kann.Wenn aber ein Unfall passiert und man euch um Hilfe ersucht seid ihr verpflichtet die Hilfe zu gewähren. Auch wenn ein RTW gebraucht wird dann solltet bei Bedarf auch ihr diesen anrufen. Ansonsten macht Ihr Euch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Der Anruf bei 112 ist schließlich kostenlos.
Normalerweise muss der AG der Fremdfirma natürlich alles Arbeitsschutzrelevante für seine MA unternehmen.Aber das zu klären ist Aufgabe des BR der anderen Firma, falls vorhanden.
Erstellt am 03.02.2016 um 09:50 Uhr von kratzbuerste
*Sie benutzen unsere Toiletten usw*
Kantine?
Pausenräume?
IT-Anlage?
Telefonanlage?
Erstellt am 03.02.2016 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Wie hieß doch damals die Sendung (noch in schwarz-weiß, die älteren unter uns werden sich vielleicht erinnern)? Ich glaube "Heiteres Beruferaten".
Und hier haben wir es nun mit dem "heiteren Gesetzeraten" zu tun?
Ich würde empfehlen, einfach mal dort nachzuschauen, wo dieser Sachverhalt grundsätzlich gregelt wird: In der BGV A1
Schon beim ersten Blick sollte auffallen, dass dort nicht von "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmern" die Rede ist, sondern von "Unternehmer" und "Versicherten".
Kommt man dann zu § 6, dann liest man dort:
"§ 6
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
(1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunter-
nehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maß-
nahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuar-
beiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseiti-
gen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinan-
der abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungs-
befugnis auszustatten.
(2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass
Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicher-
heit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anwei-
sungen erhalten haben."
Noch Fragen Kienzle?
Erstellt am 03.02.2016 um 10:42 Uhr von Ersthelfer
also sind wir für den Gesundheits- und Arbeitsschutz zuständig und können als BR mitreden wenn ich es richtig interpretiere!?
Falls nein bitte nochmals erklären :)
Ansonsten Danke für die schnellen Antworten.
Wer ist Kienzle?
Erstellt am 03.02.2016 um 10:50 Uhr von nicoline
Wer ist Kienzle?
Daran können sich wahrscheinlich auch nur die Älteren erinnern!
Erstellt am 03.02.2016 um 10:54 Uhr von Pjöööng
"Ihr" (also eigentlich derjenige der diesen Betrieb verantwortet, also letztendlich Euer Arbeitgeber) seid dafür verantwortlich dass dem Gesundheits- und Arbeitsschutz aller Versicherten Rechnung getragen wird.
Als BR könnt Ihr meines Erachtens auf den Arbeitgeber zugehen und fragen, welche Regelungen mit den Fremdfirmen getroffen wurden.
Ansonsten: http://lmgtfy.com/?q=noch+fragen+kienzle
Erstellt am 03.02.2016 um 11:34 Uhr von Ersthelfer
@ Pjöööng
Ansonsten: http://lmgtfy.com/?q=noch+fragen+kienzle
soll das eine verarsche sein oder wie darf ich diesen link verstehen?
Erstellt am 03.02.2016 um 11:48 Uhr von Ersthelfer
@ Pjöööng
warum löscht du die Beiträge wieder?
War das nur Unsinn das geschriebene oder wie darf ich dies verstehen?
Erstellt am 03.02.2016 um 13:15 Uhr von fkusi
Der BR ist definitiv in seinem Betrieb für den Gesundheits-und Arbeitsschutz mit zuständig.
Schau ins BetrVG § 80 Abs.1 Punkt 1 und 9.
Erstellt am 03.02.2016 um 13:16 Uhr von jorojo
Hallo Ersthelfer
Deine Fragen können alle mit ja beantwortet werden. (Verbandsbuch unsw.)
Das eintragen in eines euren Verbandsbücher ist in Ordnung.
Wenn ein Externer Fahrer im Versand oder Warenannahme verunglückt, wo willst du dann dieses eintragen ?
Für die Gesundheitsfragen und Arbeitsschutz ist diese Abteilung natürlich selbst verantwortlich, und euer BR hat hier kein Mitspracherecht.
Wenn Pjöööng weniger schreiben würde, müsste er nicht soviel löschen.
Gruß jorojo