Anhörung des BR bei Kündigungen
Guten Tag!
Unser Unternehmen ist ein e.V. und betreibt in den Standorten A und B eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Beide Standorte liegen ca. 45 km auseinander, falls das eine Rolle spielt. Es gibt einen BR im Verein, der ist allerdings nur von bzw. aus Mitarbeitern des Standortes B gewählt worden. Von der Geschäftsführung wird argumentiert, dass dieser BR nur die Mitarbeiter des Standortes B vertritt. Beispielsweise werden abgeschlossene Betriebsvereinbarungen nur auf die Mitarbeiter im Standort B angewendet.
Besondere Brisanz bekommt das Thema gerade jetzt, wo die GF Kündigungen ausgesprochen hat, ohne den Betriebsrat zu hören. Der Sachverhalt ist folgender:
Mitarbeiter M. hat einen Arbeitsvertrag im Verein mit dem Arbeitsort A und wurde gekündigt ohne Ahörung des BR.
Mitarbeiter F. hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verein und arbeitet lt. Vertrag sowohl an den Standorten A und B. Diesem Mitarbeiter wurde außerordentlich, zunächst ohne Angabe von Gründen, gekündigt. Auch dazu wurde der BR nicht gehört.
Wir haben Zweifel, dass dieses Vorgehen rechtmäßig ist und sind der Auffassung, dass der BR in beiden Fällen hätte gehört werden müssen.
Was sagt die Praxis dazu? Wer kennt sich mit solchen Fällen aus? Im Moment laufen die Fristen für Kündigungsschutzklagen und beide Mitarbeiter werden klagen. Kann man davon ausgehen, dass allein die Nicht-Anhörung des BR die Kündigungen bereits unwirksam werden lässt?
Ich bitte um Hilfe und bedanke mich im Voraus!
Andre
Community-Antworten (2)
03.02.2016 um 10:09 Uhr
Wer hat denn den BR wirklich gewählt? Nur Mitarbeiter von A, dann betreut ihr auch NUR diese. Woher die BR-Mitglieder kommen, würde bei einer gemeinsamen Wahl, die offensichtlich nicht stattgefunden hat, keine Rolle spielen.
03.02.2016 um 10:43 Uhr
Diesem Mitarbeiter wurde außerordentlich, zunächst ohne Angabe von Gründen, gekündigt<
Wenn die Kollegen Kündigungsschutzklage führen, werdet Ihr es ganz schnell "amtlich" Wissen, ob ihr hättet gehört werden müssen. Das wird beim Gericht sicherlich erörtert.
Kann man davon ausgehen, dass allein die Nicht-Anhörung des BR die Kündigungen bereits unwirksam werden lässt<
Ja, darum wird es der Richter prüfen.
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