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Mehr als die gesetzliche Mindestfreistellung durchsetzen

F
Freisteller
Jan 2018 bearbeitet

Servus! Wir sind ein Betrieb mit 350 Angestellten auf einen Landkreis verteilt und arbeiten, da wir teilweise auch in der Betreuung tätig sind in den Wohnheimen rund um die Uhr in Schichten. Mit einer Freistellung kann man das ganze nur total halbherzig machen merke ich. Ich bin täglich im Büro und stehe Rede und Antwort, aber zu meinem Feierabend, wenn unsere Betreuten in die Wohnheime gehen und der Dienst der anderen Kollegen beginnt bin ich natürlich daheim. Wir haben 13 Einrichtungen. Wir sind per Arbeitsvertrag an den TVÖD angelehnt und es gibt eigentlich soviel zu tun. Aber im Gremium nimmt sich kaum jemand die Zeit während seiner Arbeitszeit. Ich habe nun jemanden im Gremium der auch gerne in der Freistellung würde. Ich könnte mir vorstellen zwei 3/4 Stellen für die Freistellung zu nutzen. Wie seht ihr da die Chance, dass der Arbeitsrichter so etwas durchgehen lässt? Der Chef würde sicher dagegen halten. Argumente, so dass sie ein Außenstehender nachvollziehen kann hätte ich sicher genug...

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Community-Antworten (4)

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gironimo

01.02.2016 um 16:43 Uhr

Jedes BR-Mitglied hat den Anspruch auf Freistellung von der Tätigkeit im "erforderlichen" Umfang (§ 37 BetrVG) - man muss nicht nach § 38 BetrVG ausdrücklich freigestellt sein.

Das ist dann zum großen Teil eine Kopfsache. Man muss sich selbst die Zeit nehmen, die man braucht. Lediglich ab- und anmelden muss man sich. Und der Arbeitgeber muss sehen, wie er die Arbeit trotz BR-Ausfallzeit in den Griff bekommt. Je höher und unkalkulierbarer die Ausfallzeiten für BR-Arbeit werden, um so eher wird er bereit sein, über das Mindestlimit bei den Freistellungen hinaus zu gehen.

Wenn Ihr eine zusätzliche Freistellung nach § 38 wollt, müsst Ihr damit rechnen, dass Ihr einen Arbeitsrichter davon überzeugen müsst.

C
celestro

01.02.2016 um 16:50 Uhr

Bin da bei gironimo. Was genau bedeutet denn "Aber im Gremium nimmt sich kaum jemand die Zeit während seiner Arbeitszeit." Wie groß genau ist das Gremium und warum macht z.B. das BRM, welches auch gerne eine Freistellung hatte, nicht sehr viel während der Arbeitszeit ?

F
Freisteller

01.02.2016 um 16:52 Uhr

Es ist mehr eine Arschsache glaube ich, den muss man nämlich in der Hose haben. Und das fällt schwer wenn die anderen Kollegen die Mehrarbeit abfangen müssen. Und, ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist das wirklich schwer machbar und undankbar.

F
Fragenmann

01.02.2016 um 16:59 Uhr

Das Gremium erfüllt mit der Größe das BetrVG mit 9 Mitgliedern und 7 Ersatz. Das an einer Freistellung interessierte Mitglied ist meistens in 2-3 Mann Teams eingeteilt in der direkten Pflege. Und er kann nicht immer springen da die anderen Kollegen verlässlichkeit im Dienstplan wollen. Ich kann das voll nachvollziehen. Weis aber, dass grade BR aus der Industrie etc. das oft nicht nachvollziehen können. In der Pflege hat man nunmal so ein "Helfergen". Mit einer "richtigen" Freistellung wären solche Probleme vom Tisch und es würde Klarheit herrschen.

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