Servus!
Wir sind ein Betrieb mit 350 Angestellten auf einen Landkreis verteilt und arbeiten, da wir teilweise auch in der Betreuung tätig sind in den Wohnheimen rund um die Uhr in Schichten.
Mit einer Freistellung kann man das ganze nur total halbherzig machen merke ich. Ich bin täglich im Büro und stehe Rede und Antwort, aber zu meinem Feierabend, wenn unsere Betreuten in die Wohnheime gehen und der Dienst der anderen Kollegen beginnt bin ich natürlich daheim.
Wir haben 13 Einrichtungen. Wir sind per Arbeitsvertrag an den TVÖD angelehnt und es gibt eigentlich soviel zu tun. Aber im Gremium nimmt sich kaum jemand die Zeit während seiner Arbeitszeit.
Ich habe nun jemanden im Gremium der auch gerne in der Freistellung würde. Ich könnte mir vorstellen zwei 3/4 Stellen für die Freistellung zu nutzen.
Wie seht ihr da die Chance, dass der Arbeitsrichter so etwas durchgehen lässt? Der Chef würde sicher dagegen halten. Argumente, so dass sie ein Außenstehender nachvollziehen kann hätte ich sicher genug...