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Firmenpost vs. Briefgeheimnis

Z
zdophers
Nov 2016 bearbeitet

Hallo beisammen,

eine kurze Frage zu folgender Thematik.

Da es in unserem Unternehmen offensichtlich dazu kommt, dass relativ viele rechnungen verschlampt werden, kam gestern eine Rundmail der Finanzabteilung. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Rezeption zukünftig alle Briefe öffnen auf denen nicht explizit "vetraulich" oder "persönlich" stehe, die möglichen Rechnungen entnehmen und bearbeiten sollen.

Meine Nachfrage bei der Personalabteilung, ob dieses duchdacht sei, da sicherlich einige Briefe im Haus nicht von jedermann gelesen werden sollen (GF, HR, Rexchtsabteilung, BR) erbrachte, dass sie sicherstellen wollen, bestimmte Adressaten (inkl. BRM) auszunehmen.

Meine Frage lautet aber nun, ob überhaupt die Post aller Kollegen geöffnet werden darf. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass sobald ein expliziter Empfänger (also nicht Abteilung soundso) drauf steht, dieses auch nur von diesem geöffnet weden darf, da nicht ausgeschlossen weren kann, dass selbst Briefe von Geschäftspartner persönliche Informationen enthalten können.

Also: Seht Ihr einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis und daraus resultierende Rechte gemäß dem 80er oder sogar 87er?

Schönen Tag zdophers

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Community-Antworten (3)

L
laubach Akzeptiert

01.02.2016 um 10:59 Uhr

Hallo, ich bin Empfangsmitarbeiterin und zugleich auch die Poststelle in unserer Firma. Dieses Problem wurde erst vor Kurzem auch bei uns diskutiert. Man darf die Post der Kollegen öffnen, wenn nicht

  1. vertraulich oder persönlich drauf steht
  2. der Name des Kollegen über dem Firmennamen steht
  3. Post an die Geschäftsleitung oder explizit für die Personalabteilung
  4. Betriebsratspost darf nicht geöffnet werden
  5. Post für den Datenschutzbeauftragten auch nicht
  6. Eingangspost von Banken ist direkt an die Finanzebteilung zu übergeben

Alles andere darf und sollte geöffnet und schriftflich aufgenommen (Datenbank) werden um später nachvollziehen zu können ob und wann die Post eingegangen ist und wohin sie verteilt worden ist.

LG Jana

P
Pjöööng

01.02.2016 um 10:29 Uhr

Das ist doch relativ einfach. Der Adressat ateht immer in der "ersten" Zeile (bitte jetzt keine langatmigen Diskussionen darüber, dass in der ersten Zeile vielleicht auch mal "Herrn" ioder "Frau" stehe kann).

Ergo: Klug & Scheißer GmbH & Co KG Herrn Verdinand Traulich

==> Geschäftspost bei der der Absender sicherstellen will, dass sie innerhalb des Hauses zum richtigen Ressort weitergeleitet wird.

Herrn B. Riefge-Heimnis P. Leitege-Eier OHG

==> Persönliche Adressierung, Firma gehört zur Adresse

I
ickederdicke

02.02.2016 um 08:14 Uhr

Nachtrag zu Jana Laubach: Post an die Schwerbehindertenvertretunge darf ebensowenig geöffnet werden wie die des BR

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