W.A.F. LogoSeminare

Versand von Wahlkampfmaterial an Aussendienst - wie kann der bewerkstelligt werden?

N
NoLi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Alle,

auch ich möchte heute mal eine Frage zur Diskussion stellen.

Folgende Situation:

BR-Wahl ist ausgeschrieben. 1750 Mitarbeiter davon ca 1400 im Aussendienst. 3 Listen wurden eingereicht und zur Wahl zugelassen.

Die Listen möchten sich jetzt natürlich den Kollegen/innen vorstellen. Im Innendienst kein Problem. Doch wie bekommt man die Flyer mit Kandidaten und Programm an den Aussendienst. Der ArbGeb. gibt aus Datenschutzrechtlichen Gründen die Adressen der ADM nicht heraus. Ein Versand mit der offiziellen Firmenpost (jede Woche 1x) wird ebenfalls nicht zugelassen.

Wir vom WV haben jetzt überlegt, dass wir ja diese Flyer den Briefwahlunterlagen beilegen könnten, aber nach langer Diskussion haben wir durch die Bank festgestellt, dass wir dabei gewaltige Bauchschmerzen hätten, da sowas (Versand von Wahlkampfmaterial) ganz bestimmt nicht zu den Aufgaben des WV gehört.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren, vielleicht gibt es ja irgendwo Erfahrung mit dieser Situation.

Bei den letzten Wahlen war das kein Problem, da damals die AD-Adressen innerhalb der Firma allgemein zugänglich waren.

Ich freue mich auf Eure Meinungsäusserung

NoLi

2.74507

Community-Antworten (7)

B
BRMiau

10.02.2006 um 16:28 Uhr

Hallo NoLi,

wie sieht es den mit E-Mail aus oder haben die Aussendienstler keine Firmen-Adresse. Eine andere Frage ist: Wie bekommen denn Eure Aussendienstler die Briefwahlunterlagen?

Viele Grüße,

BRMiau

N
NoLi

10.02.2006 um 16:58 Uhr

Briefwahlunterlagen werden per Brief vom WV verschickt.

email wird vom ArbGeb. nicht zugelassen. (Die " an alle" Funktion kann nur von unserer Kommunikationsabt. freigeschaltet werden) und 1400 Einzel-emails zu schreiben kann von uns keiner leisten.

NoLi

K
Kölner

10.02.2006 um 17:14 Uhr

Also kein Wahlkampf! Da müss(t)en sich doch auch die Wahlkämpfer Gedanken zu machen.

N
NoLi

10.02.2006 um 17:18 Uhr

Hallo Kölner,

ich hab dich als sehr kompetenten Ratgeber kennegelernt, wie ist deine Einschätzung der Idee das durch den WV verschicken zu lassen. Wie gesagt ich hätte grosse Bauchschmerzen.

NoLi

K
Kölner

10.02.2006 um 18:04 Uhr

Habe jetzt gerade kein BetrVG zur Hand... Aber: Dein Kompliment ist nett von Dir. Danke, dito! Ich halte es gemäß BetrVG und WO für unabdingbar, dass sich der WV neutral verhält. Es könnte ihm und dem Wahlbewerber zum Nachteil gemäß § 20 BetrVG gereichen, wenn der WV sich hier vor den Karren eines/mehrerer Bewerber spannen lässt. Das ist unbedingt zu trennen.

Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ob der AG hier etwas mehr tun müsste...also auch Sammel-eMails zulassen müsste. Aber wie gesagt: Das ist das Problem der Wahlkämpfer!

N
NoLi

13.02.2006 um 11:47 Uhr

Vielen Dank Kölner

NoLi

F
Fayence

13.02.2006 um 13:47 Uhr

Hallo NoLi, den Wahlvorstand würde ich auch auf keinen Fall einbinden wollen.

Könnt Ihr nicht Euren bestehenden BR vor den Karren spannen? Diesem darf der AG nicht verbieten, die im Betrieb vorhandende techn. Infrastruktur zu nutzen - Email, Intranet-. Desweiteren habe ich Dir einen für Euch interessantes Urteil gefunden, siehe Link.

Da auch wir zu 2/3 Außendienstler sind, werden wir für unsere Wahlwerbung folgende Möglichkeiten nutzen:

Email - Wir werden auf die bei uns vorhandenen Sammeladressen zugreifen

Intranet - Vorstellung der einzelnen Listen und deren Kandidaten

Betriebsversammlungen: Es stehen noch einige an und wir werden die Gelegenheit für unsere Darstellung nutzen

Kandidaten: Wir haben z.B. unsere Aussendienstliste sehr großzügig mit Kandidaten "bestückt", welche auch bewusst über die gesamte BRD hinweg vertreten sind. Allen Kandidaten auf den hinteren Rängen ist bekannt, dass wir sie in erster Linie für die unterstützende Wahlwerbung unserer Liste brauchen. Da es sich fast ausschliesslich um BR-Neulinge handelt, werden diese von uns mit regelmässigen Informationen, auch zum Wahlablauf, versorgt. Im Sinne der einheitlichen Sprachregelung, sind unsere "Ansprüche" bzw. "Zielsetzungen" ebenfalls schriftlich fixiert.

http://www.ra-kotz.de/abmahnung2.htm

Vielleicht hilft Dir die ein oder andere Vorgehensweise etwas weiter. Gruß Fayence

Ihre Antwort