Erstellt am 31.01.2016 um 11:43 Uhr von AlterMann
... er habe keine Verweigerungshaltung, doch die betrieblichen Notwendigkeit geht vor... : Und mit dieser Begründung verweigert er die Sitzung. Das geht so natürlich nicht.
Aber jetzt ist er ja in Urlaub. Also muss die stBRV die Sitzung einberufen, da hat der BRV gar nichts zu verbieten.
Seid Ihr denn dann voraussichtlich beschlussfähig?
Ich würde noch folgenden Punkt auf die TO setzen: Festlegung regelmäßiger Termine für BR-Sitzungen und Betriebsversammlungen.
Erstellt am 31.01.2016 um 11:49 Uhr von BRHandel
Danke für die schnelle Antwort alter Mann. Ja diesen Plan hatte ich schon im Kopf dass wir einen Beschluss fassen über regelmäßige Sitzungen und vor allem auch über die Dauer. Denn unser Betriebsratsvorsitzender möchte die nächste Sitzung auf eine Stunde terminieren. Und eine Stunde Dauer ist nach über 2,5 Monaten des Nichtstuns definitiv lächerlich . Ich musste nur lachen als ich in seinem Schreiben las dass niemand außer ihm eine Sitzung einberufen darf. Wie du merkst ist er mit den Gesetzen nicht sonderlich vertraut.
Erstellt am 31.01.2016 um 11:50 Uhr von BRHandel
Ich denke schon dass wir beschlussfähig sind. Da er im Urlaub ist wird ein Nachrücker eingeladen und die zwei anderen BRM werden denke ich an der Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 31.01.2016 um 12:09 Uhr von gironimo
Vielleicht solltet Ihr mit dem BRV, wenn er dann wieder da ist, auch einmal über seine Rolle diskutieren. Vielleicht ist er nicht der richtige Mann oder er braucht Schulung.
Ja, Ihr solltet unbedingt regelmäßige Sitzungen festlegen; hinsichtlich der Dauer solltet Ihr bestenfalls schreiben, dass diese zeitlich nicht begrenzt sind.
Erstellt am 31.01.2016 um 12:21 Uhr von Challenger
Tach auch,
wie ist denn der Nachrücker drauf ? Ist er auf Deiner Linie ?
Wenn ja, dann verlangt die Einberufung einer Sitzung mit
folgender Tagesordnung :
1. Rücktritt des Betriebsrates
2. Wahl und/oder Bestellung des Wahlvorstands
Du hast schon mal Euere Probleme mit den Mehrheitsverhältnissen,
insbesondere die Probleme mit dem BRV geschildert.Vielleicht Klappt
es ja mit dem Rücktritt.
Erstellt am 31.01.2016 um 12:30 Uhr von BRHandel
Hallo Challenger , mir ist die Möglichkeit des Auflösens des Betriebsrates bekannt doch bisher war mir diese Vorstellung immer ein Dorn im Auge da das Auflösen für mich einem Aufgeben gleich kommt. Ja der Nachrücker wäre dann auf meiner Seite. Mittlerweile bin ich eigentlich so ratlos und an einem Punkt angelangt bei dem ich mir nicht sicher bin ob das Auflösen vielleicht das klügste wäre. Doch die Schwierigkeit dabei ist das seit Bestehen unseres Betriebsrates eigentlich nichts Gutes produziert wurde und ich weiß nicht inwieweit die Mitarbeiter überhaupt noch einen Betriebsrat wollen. Doch mit dem blockierenden Verhalten unseres Vorsitzenden geht es nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir noch einen Rat geben:ich habe gelesen dass auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft helfen kann den Betriebsratsvorsitzen abzuwählen. Ist euch so ein Fall bekannt? Könnte mir die Verdi dabei helfen diesen Menschen,der nur im Interesse des AG handelt, loszuwerden? ???
Erstellt am 31.01.2016 um 12:32 Uhr von BRHandel
@Gironimo ich diskutiere in jeder Sitzung und auch zwischen durch immer wieder mit dem Betriebsratsvorsitzenden über seine Stellung und seine Position. Doch anscheinend ist er nicht bereit für die Arbeitnehmer zu handeln sondern nur im eigenen Interesse und im Interesse des Arbeitgebers. Ich versuche eigentlich soweit Druck aufzubauen dass er endlich zurücktritt. Er blockiert jegliches weiterkommen und positive Entwicklung für die Mitarbeiter.
Erstellt am 31.01.2016 um 12:43 Uhr von Hoppel
@ BRHandel
"Ich musste nur lachen als ich in seinem Schreiben las dass niemand außer ihm eine Sitzung einberufen darf. Wie du merkst ist er mit den Gesetzen nicht sonderlich vertraut."
Ich würde gerne mitlachen! Wo steht geschrieben, dass z.B. der stellv. BRV eine Sitzung einberufen darf, wenn der BRV NICHT VERHINDERT ist?
"Nun haben wir ihm schriftlich mitgeteilt dass ein Viertel der Betriebsratsmitglieder innerhalb einer Woche eine Sitzung wünscht."
Herzlichen Glückwunsch! Und die Beratung welcher TOP sind beantragt worden???
Dass sich Euer Gremium der groben Pflichtverletzung schuldig macht, habt ihr auch schon diskutiert?
Erstellt am 31.01.2016 um 12:52 Uhr von BRHandel
@hoppel. Das ist ja das Problem . Ich habe dem Gremium schon mehrfach gesagt das wir unseren Pflichten nicht nachkommen. Doch das ist ja die Absicht der gekauften Mehrheit. Ja wir haben Themen für die Tops gebracht. Wir wollen die Sitzung ja nicht zum Spaß. Nun ist der Betriebsratsvorsitzende nächste Woche Dank Urlaub ja verhindert. In diesem Fall darf die Stellvertreterin eine Sitzung einberufen. Soweit habe ich das Gesetz verstanden. Ich habe im Internet die Aussage eines Anwalts gelesen der gesagt hat :sollte sich der Vorsitzende weigern seinen Pflichten nachzukommen und eine Sitzung einzuberufen dies auch von der Stellvertreterin getan werden darf. Wenn ich total falsch liege dann darfst du mir das gerne sagen denn ich bin ja hier um endlich einen Rat zu bekommen was ich tun soll Punkt denn ich gehe davon aus dass viele hier mehrjährige Betriebsrats Erfahrung haben und ich bin nun einmal erst seit einem halben Jahr Betriebsrätin. Auch wenn ich schon auf der Schulung zum Grundkurs war und einige Erfahrung habe weiß ich bei diesem Thema einfach nicht weiter. Ich möchte doch lediglich im Interesse der Arbeitnehmer handeln doch wie soll ich den Kollegen und Kolleginnen helfen wenn unser Betriebsrat von innen blockiert wird ?
Erstellt am 31.01.2016 um 14:13 Uhr von AlterMann
Hallo BRHandel,
ich glaube eher nicht, dass Dir Verdi da helfen kann, selbst wenn sie es gerne täten: Ihr seid ein ziemlich kleiner Betrieb, und da der BRV so agieren kann, wie er das tut, vermute ich mal, Ihr habt nicht grade viele aktivierbare Gewerkschaftsmitglieder.
Wenn ich da falsch liege, wäre das Ansprechen der Verdi-Mitglieder im Betrieb sicher eine Option: Sie könnten dem BRV ordentlich Dampf machen, Betriebsversammlungen erzwingen, dort die richtigen Fragen stellen, notwendige Baustellen im Betrieb benennen und Engagement einfordern. Das alles nicht direkt von Dir initiiert, sondern vom Verdi-Sekretär, der natürlich auf der Betriebsversammlung dabei sein sollte. Wenn das nicht reicht, habt Ihr dadurch wenigstens die richtigen Kandidaten für die nächste Wahl. (wann immer die dann ist)
Und egal, was Hoppel da so schreibt: Du liegst schon richtig mit Deiner Rechtsauffassung.
Erstellt am 31.01.2016 um 14:42 Uhr von BRHandel
Ich suche leider immer noch nach einer schnellen Lösung meiner Probleme. Nur leider habe ich immer noch keine gefunden .Mir wurde schon mehrfach gesagt ich solle die nächste Wahl abwarten doch unser Betriebsrat besteht nun einmal komplett neu erst seit sechs Monaten und ich bin nicht willens mir noch dreieinhalb Jahre diese gekaufte Zusammensetzung anzuschauen. Ich möchte etwas bewegen sonst hätte ich diesen Posten überhaupt nicht angenommen beziehungsweise die ganze Gründung erst vorangetrieben
Erstellt am 31.01.2016 um 17:24 Uhr von Hoppel
@ BRHandel
"Ich habe im Internet die Aussage eines Anwalts gelesen der gesagt hat :sollte sich der Vorsitzende weigern seinen Pflichten nachzukommen und eine Sitzung einzuberufen dies auch von der Stellvertreterin getan werden darf."
Ich glaube nicht, dass diese Aussage tatsächlich so getroffen worden ist!
Ein stellv. BRV hat KEINERLEI Sonderrechte, solange der BRV NICHT VERHINDERT ist.
"Ich suche leider immer noch nach einer schnellen Lösung meiner Probleme."
Eine schnelle Lösung wirst Du aufgrund fehlender Einsicht einiger BRM NICHT finden!
Vielleicht hilft´s, wenn Du im Gremium die möglichen Folgen einer groben Amtspflichtverletzung aufzeigst:
1. Antrag auf Amtsenthebung einzelner BRM
2. Antrag auf Auflösung des gesamten BR
"Mir wurde schon mehrfach gesagt ich solle die nächste Wahl abwarten doch unser Betriebsrat besteht nun einmal komplett neu erst seit sechs Monaten und ich bin nicht willens mir noch dreieinhalb Jahre diese gekaufte Zusammensetzung anzuschauen."
Du musst nicht 3 1/2 Jahre warten; der nächste BR MUSS auch bei Euch zwischen 01.03.-31.05.2018 gewählt werden!
Erstellt am 31.01.2016 um 17:54 Uhr von BRHandel
@hoppel : die Folgen ihrer Fehlverhaltens habe ich schon mehrfach erklärt. Die glauben immer noch das wäre ein Spiel.Ich müsste einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen wegen grober Pflichtverletzung? Oder wie? Das kann ich als einzelnes BRM doch nicht. Oder?
Erstellt am 31.01.2016 um 18:52 Uhr von Hoppel
@ BRHandel
"Ich müsste einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen wegen grober Pflichtverletzung?"
Mit dem § 23 BetrVG liegst Du schon richtig, aber die Hürde ist sehr hoch!
"Das kann ich als einzelnes BRM doch nicht."
Richtig erkannt!
Erstellt am 31.01.2016 um 18:57 Uhr von BRHandel
Wenn ich diesen Beschluss während der Urlaubszeit des BRV hin bekomme ist er nicht anfechtbar?