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BR-Neuwahl

S
Schreiner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein 5 er Gremium, die Nachrücker sind aufgebraucht, nun möchte ein weiteres BR Mitglied aufhören. Ich konnte ihn zwar dazu bewegen noch etwas abzuwarten er wird aber auf jeden Fall aufhören.

Hierzu meine Fragen:

In wieweit können wir uns schon vor dem Rücktritt auf Neuwahlen vorbereiten?

Ab welchem Stichtag braucht der BR nicht 2018 neu gewählt werten?

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Community-Antworten (3)

M
Matze

28.01.2016 um 20:57 Uhr

siehe §13 (3) BetrVG. < ein Jahr bis zum Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen (also ab Juni 2017).

S
Schreiner

28.01.2016 um 22:47 Uhr

Danke für die 1. Antwort,

wichtiger wäre mir aber die Frage wie wir uns jetzt schon am besten vorbereiten können und welche Fallstricke wir vermeiden sollten.

P
Pjöööng

28.01.2016 um 23:37 Uhr

Schreiner,

ich würde mich nicht so überschwänglich für diese Antwort bedanken. Obwohl Matze den richtigen Paragraphen zitiert ist die Antwort völlig falsch.

Im §13 (3) BetrVG heißt es: "(...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

Der "für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraum" ist in § 13 (1) BetrVG definiert: "Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt."

Ergo: Wenn ihr am das Wahlergebnis am 01.03.2017 oder später verkündet, dann ist die nächste regelmäßige Wahl 2022.

Und wie Ihr Euch jetzt schon vorbereiten könnt: Redet mit Euren Kollegen, interessiert sie für die BR-Arbeit, motiviert sie, für den nächsten BR zu kandidieren.

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