Erstellt am 28.01.2016 um 19:57 Uhr von Matze
siehe §13 (3) BetrVG.
< ein Jahr bis zum Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen (also ab Juni 2017).
Erstellt am 28.01.2016 um 21:47 Uhr von Schreiner
Danke für die 1. Antwort,
wichtiger wäre mir aber die Frage wie wir uns jetzt schon am besten vorbereiten können und welche Fallstricke wir vermeiden sollten.
Erstellt am 28.01.2016 um 22:37 Uhr von Pjöööng
Schreiner,
ich würde mich nicht so überschwänglich für diese Antwort bedanken. Obwohl Matze den richtigen Paragraphen zitiert ist die Antwort völlig falsch.
Im §13 (3) BetrVG heißt es: "(...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Der "für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraum" ist in § 13 (1) BetrVG definiert:
"Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt."
Ergo: Wenn ihr am das Wahlergebnis am 01.03.2017 oder später verkündet, dann ist die nächste regelmäßige Wahl 2022.
Und wie Ihr Euch jetzt schon vorbereiten könnt: Redet mit Euren Kollegen, interessiert sie für die BR-Arbeit, motiviert sie, für den nächsten BR zu kandidieren.