Erstellt am 27.01.2016 um 19:12 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann gilt der TV des Betriebssitzes.
Erstellt am 28.01.2016 um 07:40 Uhr von Zappelmann
Ganz sicher?
Unsere GmbH sitzt in NRW, in allen Bundesländern bestehen (auch mehrere) Niederlassungen. In jedem Bundesland gilt ein anderer Tarifvertrag, der auch angewendet wird.
Erstellt am 28.01.2016 um 07:47 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 28.01.2016 um 11:02 Uhr von alterMann
Ist es denn nur ein Betrieb oder handelt es sich um Tochterunternehmen? Welche Rechtsform haben denn diese Niederlassungen?
Erstellt am 28.01.2016 um 21:25 Uhr von Webhopper
@alterman: Kennst Du den Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen?
Als Beispiel besteht unser Unternehmen (eine GmbH) aus drei Betrieben (Berlin, Erfurt und Frankfurt am Main).
Einzelne Betriebe haben dann noch unterschiedliche abgesetzte Standorte (nicht selbstständig Geführt).
Erstellt am 29.01.2016 um 18:30 Uhr von thommmmm
Moin,
Leider war noch nicht wirklich was dabei wo ich jetzt schlauer bin.
Hier noch mal die Eckdaten Wir sind eine GMBH & Co KG und mussten uns vergrößern, was am Standort Hamburg aber nicht möglich war, so dass wir in Schleswig - Holsten vor den Toren Hamburgs eine Betriebsstätte eröffnet haben, in Hamburg ist die Verwaltung geblieben und in der neuen Betriebsstätte, das Logistikzentum; Lagere und Fuhrpark.
Für die Kollegen welche jetzt am Standprt S - H arbeiten soll der Tatifvertag für S - H gelten, weil Ihr Arbeitsplatz ja in S - H ist. Der Firmensitz ist aber weiterhin in Hamburg.
Ist das so nun korrekt oder eher nicht und wo könnte ich darüber was genaueres finden.
Danke fürs lesen und ich hoffe es ist noch jemand da der mir was dazu sagen kann.
Erstellt am 29.01.2016 um 18:39 Uhr von Webhopper
Nach Deinen jetzigen Ausführungen handelt es sich nur um eine Betriebsstätte, einer Außenstelle, des Hamburger Betriebes. Demnach müssen auch die TVn die für HH gültig sind angewendet werden. Wohn- und Arbeitsort sind hier zu vernachlässigen.