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Neue Betriebsstätte in anderem Bundesland

T
Thommmmm
Jan 2018 bearbeitet

Neue Betriebsstätte in anderem Bundesland

Unser Betrieb Sitz in Hamburg hat eine neue Betriebsstätte in Schleswig - Holstein eröffnet Frage: zählt dort nun der Tarifvertrag S-H oder auch der Hamburger da dort ja der Firmenhauptsitz ist.

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

27.01.2016 um 20:12 Uhr

Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann gilt der TV des Betriebssitzes.

Z
Zappelmann

28.01.2016 um 08:40 Uhr

Ganz sicher? Unsere GmbH sitzt in NRW, in allen Bundesländern bestehen (auch mehrere) Niederlassungen. In jedem Bundesland gilt ein anderer Tarifvertrag, der auch angewendet wird.

P
Pjöööng

28.01.2016 um 08:47 Uhr

?              
A
AlterMann

28.01.2016 um 12:02 Uhr

Ist es denn nur ein Betrieb oder handelt es sich um Tochterunternehmen? Welche Rechtsform haben denn diese Niederlassungen?

W
Webhopper

28.01.2016 um 22:25 Uhr

@alterman: Kennst Du den Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen? Als Beispiel besteht unser Unternehmen (eine GmbH) aus drei Betrieben (Berlin, Erfurt und Frankfurt am Main). Einzelne Betriebe haben dann noch unterschiedliche abgesetzte Standorte (nicht selbstständig Geführt).

T
Thommmmm

29.01.2016 um 19:30 Uhr

Moin, Leider war noch nicht wirklich was dabei wo ich jetzt schlauer bin. Hier noch mal die Eckdaten Wir sind eine GMBH & Co KG und mussten uns vergrößern, was am Standort Hamburg aber nicht möglich war, so dass wir in Schleswig - Holsten vor den Toren Hamburgs eine Betriebsstätte eröffnet haben, in Hamburg ist die Verwaltung geblieben und in der neuen Betriebsstätte, das Logistikzentum; Lagere und Fuhrpark. Für die Kollegen welche jetzt am Standprt S - H arbeiten soll der Tatifvertag für S - H gelten, weil Ihr Arbeitsplatz ja in S - H ist. Der Firmensitz ist aber weiterhin in Hamburg. Ist das so nun korrekt oder eher nicht und wo könnte ich darüber was genaueres finden. Danke fürs lesen und ich hoffe es ist noch jemand da der mir was dazu sagen kann.

W
Webhopper

29.01.2016 um 19:39 Uhr

Nach Deinen jetzigen Ausführungen handelt es sich nur um eine Betriebsstätte, einer Außenstelle, des Hamburger Betriebes. Demnach müssen auch die TVn die für HH gültig sind angewendet werden. Wohn- und Arbeitsort sind hier zu vernachlässigen.

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