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Aufgabenentzug nach Wechsel in Teilzeit

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NickNeu
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forummitstreiter, ich habe eine Frage zu den Mitbestimmungsrechten bei einer personellen Einzelmaßnahme:

Ein Kollege verkürzt seine Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden/Tag. Daraufhin soll ihm die Verantwortlichkeit für eine Maschine (fachlich ist er für diese Verantwortung perfekt) entzogen werden. Dies empfindet er als Degradierung. Zu den Details kann ich im Augenblick wenig berichten, mich würde aber sehr interssieren ob hier grundsätzlich die Mitbestimmungsrechte des BR berührt sind (z.B. §§ 95 u. 99 oder 87 Abs. 1 Nr. 13?).

Vielen Dank für Eure Antworten

1.637013

Community-Antworten (13)

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Pjöööng

26.01.2016 um 21:20 Uhr

Es könnte sich evtl. hierbei um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung handeln.

Allerdings ist für nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung nicht besprochen wurden, als über die Verkürzung und Verteilung derArbeitszeit verhandeltwurde.

P
Pickel

26.01.2016 um 22:53 Uhr

Der Gang von Vollzeit in Teilzeit ist nur unter Berücksichtigung wichtiger betrieblicher Belange durchsetzbar. Dass die Verantwortung für eine Maschine prinzipiell besser von VZ-Kräften wahrgenommen werden kann, klingt ja jetzt erstmal nicht unschlüssig. Von daher erscheint es zumindest einen sachlichen Grund zu geben.

"Dusch mich, aber mach mich nicht nass" funktioniert manchmal auch nicht.

P
Pjöööng

26.01.2016 um 23:01 Uhr

Zitat (Pickel): "Dass die Verantwortung für eine Maschine prinzipiell besser von VZ-Kräften wahrgenommen werden kann, klingt ja jetzt erstmal nicht unschlüssig."

Dass sich die Sonne um die Erde dreht klingt ja auch erstmal nicht unschlüssig.

P
Pickel

27.01.2016 um 09:37 Uhr

Pjöööng wie schön, dass wir einen Konsens haben.

H
Hartmut

27.01.2016 um 10:19 Uhr

Ein kollektivrechtlicher Zusammenhang ist für mich nicht erkennbar, mithin leider auch keine Mitbestimmung. Eventuell handelt es sich tatsächlich um eine Versetzung, nämlich wenn sich durch den Entzug der Maschine die Arbeitsumstände wesentlich ändern. Oder wird die Degradierung nur empfunden? Das ist die Frage. Und: Was steht im Arbeitsvertrag bezüglich jener Maschine?

E
EightBall

27.01.2016 um 10:29 Uhr

Wenn er nicht mehr an die Maschiene darf weil er in Teilzeit will, ist das vielleicht Schikane, ja. Aber schwer zu beweisen vielleicht.

C
celestro

27.01.2016 um 11:10 Uhr

"Allerdings ist für nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung nicht besprochen wurden, als über die Verkürzung und Verteilung derArbeitszeit verhandelt wurde."

Vor 5 Jahren habe ich eine befristete Teilzeit angemeldet. Befristung für 3 Jahre, mit Ausstiegsklausel, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage etc. ... das Ding wurde mir einfach nur unterschrieben und damit war es das. Es gab keinerlei Gespräch drüber und in vielen anderen Firmen wird das vermutlich ebenso sein. Erst wenn dann ein Problem auftritt besinnt man sich, das man da vorher eigentlich mal miteinander hätte reden sollen.

N
NickNeu

27.01.2016 um 11:11 Uhr

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

In der Tat stellen wir Fragen wie: Handelt es sich um eine Versetzung? Enstehen dadurch Nachteile für den Kollegen? Und natürlich: Ist eine Vollzeitstelle für diese spezielle Geräteverantwortung notwendig und gibt es irgendwas schriftliches z.B. im Vertrag oder eine Stellenbeschreibung? Kollektivrechtlich sehe ich im Augenblick nur den wackligen Umweg über: Einzelmaßnahme beeinflußt Gruppenarbeit (§87 Abs. 1, Nr. 37)

P
Pjöööng

27.01.2016 um 11:32 Uhr

celestro,

ich hörte davon dass es in vielen Unternehmen nicht üblich ist miteinander zu reden. Nachvollziehbar ist das für mich trotzdem nicht.

NickNeu,

genau dieses sind die Fragen die Ihr Euch stellen müsst. Hier kann sie niemand beantworten weil wir die Verhältnisse vor Ort nicht kennen. Wir wissen nicht, ob ihm die Verantwortung für eine Maschine entzogen wurde, er aber die Verantwortung für weitere 10 Maschinen belassen wurde. Wir wissen nicht, welche speziellen Anforderungen es an der Maschine gibt. Wir wissen nicht wie seine Tätigkeit vorher und nachher aussieht. Wir wissen nicht, welcher teil seiner Aufgaben entzogen wurde und welcher ihm belassen wurde.

Übrigens: Mein BetrVG geht beim § 87 (1) nur bis Punkt 13. Lohnt es sich für mich eine neue Auflage zu kaufen?

C
Challenger

27.01.2016 um 13:13 Uhr

Hallo Nick, wie genau ist Deine Aussage :

" Ein Kollege verkürzt seine Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden/Tag "

zu verstehen? Entsprach die Reduzierung dem Wunsch des Kollegen oder wurde er vom Arbeitgeber hierzu veranlaßt ???

N
NickNeu

27.01.2016 um 17:40 Uhr

@ Pjöööng Ich weiß nicht wie ich auf 37 gekommen bin. Seltsam. 13 sollte dort stehn

@ Challenger Auf eigenen Wunsch.

D
derdermalwjlwar

27.01.2016 um 18:51 Uhr

Was heißt eigentlich "... die Verantwortung für eine Maschine entzogen ..."?

Das impliziert zunächst nicht, dass er nicht mehr daran arbeitet. Wenn er nur nicht mehr für die Einteilung oder Wartung, Sauberkeit, Betriebsfähigkeit, ... "verantwortlich" ist, dann ist das m.E. zunächst mal nur eine organisatorische Maßnahme, die nicht mitbestimmungspflichtig ist.

Wenn er nicht mehr daran arbeiten darf, dann ist das u.U. eine Versetzung, es sei denn, in der restlichen Arbeitszeit (6h/Tag) arbeitet er unter unveränderten Umständen weiter.

Siehe auch Antwort von Pjöööng!

Ich verstehe nicht, wie hier Antworten gegeben werden können, ohne dass die Hintergründe sauber gekärt sind.

G
gironimo

27.01.2016 um 21:44 Uhr

er fühlt sich degradiert? Das ist doch ein klassischer Fall für eine Beschwerde nach § 85 BetrVG. Und wenn dann der BR die Angelegenheit als berechtigt ansieht, habt Ihr auf jeden Fall das Mandat zum Verhandeln.

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