Erstellt am 26.01.2016 um 20:20 Uhr von Pjöööng
Es könnte sich evtl. hierbei um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung handeln.
Allerdings ist für nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung nicht besprochen wurden, als über die Verkürzung und Verteilung derArbeitszeit verhandeltwurde.
Erstellt am 26.01.2016 um 21:53 Uhr von Pickel
Der Gang von Vollzeit in Teilzeit ist nur unter Berücksichtigung wichtiger betrieblicher Belange durchsetzbar. Dass die Verantwortung für eine Maschine prinzipiell besser von VZ-Kräften wahrgenommen werden kann, klingt ja jetzt erstmal nicht unschlüssig. Von daher erscheint es zumindest einen sachlichen Grund zu geben.
"Dusch mich, aber mach mich nicht nass" funktioniert manchmal auch nicht.
Erstellt am 26.01.2016 um 22:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"Dass die Verantwortung für eine Maschine prinzipiell besser von VZ-Kräften wahrgenommen werden kann, klingt ja jetzt erstmal nicht unschlüssig."
Dass sich die Sonne um die Erde dreht klingt ja auch erstmal nicht unschlüssig.
Erstellt am 27.01.2016 um 08:37 Uhr von Pickel
Pjöööng wie schön, dass wir einen Konsens haben.
Erstellt am 27.01.2016 um 09:19 Uhr von Hartmut
Ein kollektivrechtlicher Zusammenhang ist für mich nicht erkennbar, mithin leider auch keine Mitbestimmung. Eventuell handelt es sich tatsächlich um eine Versetzung, nämlich wenn sich durch den Entzug der Maschine die Arbeitsumstände wesentlich ändern. Oder wird die Degradierung nur empfunden? Das ist die Frage. Und: Was steht im Arbeitsvertrag bezüglich jener Maschine?
Erstellt am 27.01.2016 um 09:29 Uhr von EightBall
Wenn er nicht mehr an die Maschiene darf weil er in Teilzeit will, ist das vielleicht Schikane, ja. Aber schwer zu beweisen vielleicht.
Erstellt am 27.01.2016 um 10:10 Uhr von celestro
"Allerdings ist für nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung nicht besprochen wurden, als über die Verkürzung und Verteilung derArbeitszeit verhandelt wurde."
Vor 5 Jahren habe ich eine befristete Teilzeit angemeldet. Befristung für 3 Jahre, mit Ausstiegsklausel, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage etc. ... das Ding wurde mir einfach nur unterschrieben und damit war es das. Es gab keinerlei Gespräch drüber und in vielen anderen Firmen wird das vermutlich ebenso sein. Erst wenn dann ein Problem auftritt besinnt man sich, das man da vorher eigentlich mal miteinander hätte reden sollen.
Erstellt am 27.01.2016 um 10:11 Uhr von NickNeu
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
In der Tat stellen wir Fragen wie: Handelt es sich um eine Versetzung? Enstehen dadurch Nachteile für den Kollegen? Und natürlich: Ist eine Vollzeitstelle für diese spezielle Geräteverantwortung notwendig und gibt es irgendwas schriftliches z.B. im Vertrag oder eine Stellenbeschreibung? Kollektivrechtlich sehe ich im Augenblick nur den wackligen Umweg über: Einzelmaßnahme beeinflußt Gruppenarbeit (§87 Abs. 1, Nr. 37)
Erstellt am 27.01.2016 um 10:32 Uhr von Pjöööng
celestro,
ich hörte davon dass es in vielen Unternehmen nicht üblich ist miteinander zu reden. Nachvollziehbar ist das für mich trotzdem nicht.
NickNeu,
genau dieses sind die Fragen die Ihr Euch stellen müsst. Hier kann sie niemand beantworten weil wir die Verhältnisse vor Ort nicht kennen. Wir wissen nicht, ob ihm die Verantwortung für eine Maschine entzogen wurde, er aber die Verantwortung für weitere 10 Maschinen belassen wurde. Wir wissen nicht, welche speziellen Anforderungen es an der Maschine gibt. Wir wissen nicht wie seine Tätigkeit vorher und nachher aussieht. Wir wissen nicht, welcher teil seiner Aufgaben entzogen wurde und welcher ihm belassen wurde.
Übrigens: Mein BetrVG geht beim § 87 (1) nur bis Punkt 13. Lohnt es sich für mich eine neue Auflage zu kaufen?
Erstellt am 27.01.2016 um 12:13 Uhr von Challenger
Hallo Nick,
wie genau ist Deine Aussage :
" Ein Kollege verkürzt seine Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden/Tag "
zu verstehen? Entsprach die Reduzierung dem Wunsch des Kollegen
oder wurde er vom Arbeitgeber hierzu veranlaßt ???
Erstellt am 27.01.2016 um 16:40 Uhr von NickNeu
@ Pjöööng
Ich weiß nicht wie ich auf 37 gekommen bin. Seltsam. 13 sollte dort stehn
@ Challenger
Auf eigenen Wunsch.
Erstellt am 27.01.2016 um 17:51 Uhr von derdermalwjlwar
Was heißt eigentlich "... die Verantwortung für eine Maschine entzogen ..."?
Das impliziert zunächst nicht, dass er nicht mehr daran arbeitet.
Wenn er nur nicht mehr für die Einteilung oder Wartung, Sauberkeit, Betriebsfähigkeit, ... "verantwortlich" ist, dann ist das m.E. zunächst mal nur eine organisatorische Maßnahme, die nicht mitbestimmungspflichtig ist.
Wenn er nicht mehr daran arbeiten darf, dann ist das u.U. eine Versetzung, es sei denn, in der restlichen Arbeitszeit (6h/Tag) arbeitet er unter unveränderten Umständen weiter.
Siehe auch Antwort von Pjöööng!
Ich verstehe nicht, wie hier Antworten gegeben werden können, ohne dass die Hintergründe sauber gekärt sind.
Erstellt am 27.01.2016 um 20:44 Uhr von gironimo
er fühlt sich degradiert? Das ist doch ein klassischer Fall für eine Beschwerde nach § 85 BetrVG. Und wenn dann der BR die Angelegenheit als berechtigt ansieht, habt Ihr auf jeden Fall das Mandat zum Verhandeln.