Liebe Forummitstreiter,
ich habe eine Frage zu den Mitbestimmungsrechten bei einer personellen Einzelmaßnahme:

Ein Kollege verkürzt seine Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden/Tag. Daraufhin soll ihm die Verantwortlichkeit für eine Maschine (fachlich ist er für diese Verantwortung perfekt) entzogen werden. Dies empfindet er als Degradierung.
Zu den Details kann ich im Augenblick wenig berichten, mich würde aber sehr interssieren ob hier grundsätzlich die Mitbestimmungsrechte des BR berührt sind (z.B. §§ 95 u. 99 oder 87 Abs. 1 Nr. 13?).

Vielen Dank für Eure Antworten