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Abteilungsversammlung ohne BR

B
BRSchmidt
Nov 2016 bearbeitet

Der Geschäftsführer hält eine Abteilungsversammlung ab und die geladenen Mitarbeiter rufen den BR Vorsitz an und laden ihn mit ein. Vor Ort verweist der Geschäftsführer den BR Vorsitz des Raumes. Darf er das? Ist das Behinderung der BR Arbeit? Was unternimmt man als erstes?

-Zusatz: es ging in der Versammlung um Motivation und Forderung für Mehrarbeit/Zusatsschichten

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Community-Antworten (20)

P
Pickel

26.01.2016 um 14:29 Uhr

Man unternimmt erstmal gar nichts. Denn nach allem was du geschrieben hast ist nicht ersichtlich, mit welchem Recht der BR hier hätte anwensend sein sollen.

P
Pjöööng

26.01.2016 um 14:50 Uhr

Ein zwingendes Teilnahmerecht des BR sehe ich hier auch nicht. Und sich einfach hineinsetzen ist auch keine Art. Allerdings hätte der Arbeitgeber hier VORHER mit dem BR seine Pläne besprechen sollen, immerhin ist er auf dessen Zustimmung zu Mehrarbeit und Zusatzschichten angewiesen.

H
Hartmut

26.01.2016 um 16:58 Uhr

Warum haben die Kollegen den BRV hinzugezogen? Einfach so? Dann durfte der GF tatsächlich sein Hausrecht ausüben. Eine besonders vorbildliche Auffassung von 'vertrauensvoller Zusammenarbeit' ist das aber nicht.

Falls aber der BRV hinzugezogen wurde, weil zu befürchten stand, dass die 'zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechte...' (§80 Abs. 1 Nr. 1) in Frage gestellt werden, dann durfte, ja musste der BRV sogar dabei sein.

C
celestro

26.01.2016 um 17:12 Uhr

"Falls aber der BRV hinzugezogen wurde, weil zu befürchten stand, dass die "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechte..." (§80 Abs. 1 Nr. 1) in Frage gestellt werden, dann durfte, ja musste der BRV sogar dabei sein."

Durch was genau könnten die Rechte der MA in einer Abteilungsversammlung in Frage gestellt werden ? Sorry, aber das scheint mir doch arg konstruiert zu sein.

Wenn die MA den Eindruck haben, es gäbe da etwas, können Sie im Anschluß an die Versammlung direkt zum BR gehen.

P
Pjöööng

26.01.2016 um 17:36 Uhr

Wow Hartmut, Deine Konstrukte werden von Tag zu Tag abenteuerlicher. Der BR sozusagen als Saalschutz weil zu befürchten ist, dass die zu Gunsten der AN geltenden Rechte in Frage gestellt werden?

Vielleicht solltest Du Dir mal eine der Kommentierungen zum § 80 durchlesen.

G
gironimo

26.01.2016 um 17:47 Uhr

Als Reaktion würde ich als BR nunmehr eine Versammlung zum gleichen Thema machen und dabei den Standpunkt des BR darlegen, wie er zum Thema Mehrarbeit steht.

Dabei solltet Ihr deutlich machen, dass die AN bei der Frage ob es mehr Zusatzschichten geben soll, die verkehrten Ansprechpartner sind. Die GF muss sich Wohl oder Übel mit dem BR in dieser Frage auseinandersetzen.

P
Pickel

26.01.2016 um 20:02 Uhr

Gironimo, was ist das für eine arrogante Einstellung? Selbstverständlich sind die Arbeitnehmer, die es betrifft, ebenso wichtiger Ansprechpartner wie der BR. ihnen die Notwendigkeit aufzuzeigen und ihnen in einem gemeinsamen Gespräch Gehör zu geben ist doch vorbildlich. Der BR hat dann seinen Teil beizutragen. Aber die direkte Ebene AN / AG nicht anzuerkennen zeugt von einem seltsam entrückten Selbstverständnis als BR

G
Globus

26.01.2016 um 20:18 Uhr

"Gironimo, was ist das für eine arrogante Einstellung? " ist keine arrogante Einstellung - steht so im BetrVG

"Selbstverständlich sind die Arbeitnehmer, die es betrifft, ebenso wichtiger Ansprechpartner wie der BR. ihnen die Notwendigkeit aufzuzeigen und ihnen in einem gemeinsamen Gespräch Gehör zu geben ist doch vorbildlich." ja, die betrifft es, die Mitbestimmung betrifft das aber nciht - ergo, für den AG ist in diesem Fall einzig und allein der BR Ansprechpartner... nciht die einzelnen An um eventuell Stimmung gegen den BR zu machen oder die AN aufzustacheln, gegen die Beschlüsse des Gremiums zu aggieren...

" Der BR hat dann seinen Teil beizutragen. " Wie verstehst du bitte das Mitbestimmungsrecht nach 87 des Gremiums?

"Aber die direkte Ebene AN / AG nicht anzuerkennen zeugt von einem seltsam entrückten Selbstverständnis als BR" In Sachen der Mitbestimmung des Gremiums besteht eindeutig keine direkte Ebene AN / AG!!! Bitte bleib bei der Sache und beim Gesetz!

Danke

C
Challenger

26.01.2016 um 20:44 Uhr

Ob dürfen oder nicht.Hin oder her. Auf jeden Fall war der GF schlecht beraten,den BRVors. des Saales zu verweisen. Denn letztlich ist er für sein Vorhaben, Mehrarbeit und Zusatzschichten einzuführen, auf die Zustimmung des BR angewiesen. Wenn nach dem Rauswurf des BRVors. der BR hartleibig bis zur Einigungsstelle verhandelt, wird es dem GF vielleicht noch dämmern, daß er einen falschen Fehler gemacht hat. Im Hinblick auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit war der Rauswurf auch nicht so prickelnd. Im übrigen kann der BR nach diesem Vorfall durchaus eine Abteilungsversammlung anberaumen Ich wüßte nicht, was den BR ernsthaft daran hindern könnte.

G
Globus

26.01.2016 um 20:50 Uhr

"Im übrigen kann der BR nach diesem Vorfall durchaus eine Abteilungsversammlung anberaumen Ich wüßte nicht, was den BR ernsthaft daran hindern könnte."

Das war das einzig wahre - die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" bringt ja in der Regel nix... Und ja, bei einem findigem BR hat der AG hier gegen seine Wünsche gearbeitet - leider, wenn man eine solche Frage hier rein stellt, ist das Gremium wohl noch nicht bereit, ihre Mitbestimmung durchzusetzen...

Das allerdings ist eine Vermutung meiner Seits...

P
Pickel

26.01.2016 um 21:27 Uhr

Globus, was verzapfst du hier wieder für ausgemachten Schwachsinn? Dann zeig mir bitte das Gesetz, nach dem der AG nicht das direkte Gespräch mit den AN Suchen darf und einzig mit dem BR Diese Themen zu besprechen hat.

Jeder Mensvh, der etwas weiter als von seinem däubler bis zum Ende des BR-Büros denken kann, wird erkennen, dass eine regelmäßige Rücksprache der GL direkt mit den AN einsichtiges und gutes Führungsverhalten ist. Und glaub mir, ein ganz wesentlicher Teil einer jeden Belegschaft ist sehr daran interessiert, auch die Argumente der GL aus erster Hand zu erfahren.

Zu glauben, als BR habe man ein Monopol auf Gespräche mit dem AG zu mitbestimmungspflichtigen Themen zeigt einfach, wie wenig man in der Lage ist, die Interessen der Belegschaft zu verstehen.

G
Globus

26.01.2016 um 21:41 Uhr

"Globus, was verzapfst du hier wieder für ausgemachten Schwachsinn?" Schade, dass du persönlich wirst...

"Dann zeig mir bitte das Gesetz, nach dem der AG nicht das direkte Gespräch mit den AN Suchen darf und einzig mit dem BR Diese Themen zu besprechen hat." In dieser Sache nennt sich das Gesetz Betriebsverfassungsgesetz, welches den AG zuerst an den BR verweist, als Ansprechpartner. Oder glaubst du der AG könnte ohne Mißachtung der §§ zu den kolleginnen und Kollegen hingehen und sagen: Hey, ich will jetzt hier schöne Kameras aufstellen um zu gucken ob ihr euch gegenseitig bestehlt - da habt ihr doch wohl ncihts gegen, oder wolt ihr dass eure Kolleginnen und kollegen euch bestehen?"

"Jeder Mensvh, der etwas weiter als von seinem däubler bis zum Ende des BR-Büros denken kann, wird erkennen, dass eine regelmäßige Rücksprache der GL direkt mit den AN einsichtiges und gutes Führungsverhalten ist." entschuldige bitte, aber das ist falsch... Warum ist das falsch? Auch der AG hat die Herachistufen zu beachten... Kein AG geht direkt zu den AN. Dafür sind in erster Linie die dierekten vorgesetzten zuständig, was die Arbeit angeht - in sozialen MBR die das Gremium angehen, hat der AG aber sowas von gar ncihts ohne BR zu unternehmen....

"Und glaub mir, ein ganz wesentlicher Teil einer jeden Belegschaft ist sehr daran interessiert, auch die Argumente der GL aus erster Hand zu erfahren. " Ja und die Möglichkeit haben sie, aber nciht durch aufsuchen und ncihtbeachtung des MBR usw des Gremiums...

Und du glaubst, dass ein solches verhalten des AG im Sinne des Gesetzes ok ist? Von der vertrauensvollen Zusammenarbeit mal abgesehen... Wann und wie und wen muß bitte schön der AG bei Dingen der Mitbestimmung informieren - vor der Feinplanung?

Jeder Mensvh, der etwas weiter als von seinem däubler bis zum Ende des BR-Büros denken kann, wird erkennen, dass eine regelmäßige Rücksprache der GL direkt mit den AN einsichtiges und gutes Führungsverhalten ist. Und glaub mir, ein ganz wesentlicher Teil einer jeden Belegschaft ist sehr daran interessiert, auch die Argumente der GL aus erster Hand zu erfahren.

"Zu glauben, als BR habe man ein Monopol auf Gespräche mit dem AG zu mitbestimmungspflichtigen Themen zeigt einfach, wie wenig man in der Lage ist, die Interessen der Belegschaft zu verstehen." Hmmm, seltsame Ansicht, oder? Natürlich kann der AG mit AN reden... er sollte sich meiner Meinung nach aber nicht dann auf seine Bedürfnisse die der Mitbestimmung unterliegen fixieren oder diese ansprechen - soll der AG doch rum gehen und fragen "hey, wo bin ich ein schlechter ag.. " Das darf er meiner meinung nach gerne... Macht er das? na selten, oder?

K
Kugel

26.01.2016 um 22:10 Uhr

Alles gute sachliche Antworten. Nur die Antworten von Pickel siind persönlich und verletzend und dann entsprechend falsch in der Sache.

Das Gesetz siehr ausdrücklich vor, dass der AG bei allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheitn ZUERST mit dem BR spricht. Denn als AN bin ich nunmal WEISUNGSGEBUNDEN und habe zu tun, was mich mein AG anweist. Zum Ausgleich dieses Ungleichverhältnisses hat der Gesetzgeber das BetrVG und die Idee des geschützten und mit Rechten der Zustimmungsverweigerung ausgestatteten Betriebsrates erfunden.

G
Globus

26.01.2016 um 22:14 Uhr

Ja so ist unser Pickel mitunter... Aber ehrlich, manchmal hat er gute Ansätze... und um Seine mMeinung "durchzusetzen" wird er persönlich - andere hier aber auch... leider...

P
Pjöööng

26.01.2016 um 22:18 Uhr

Zitat (Kugel): "Das Gesetz siehr ausdrücklich vor, dass der AG bei allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheitn ZUERST mit dem BR spricht."

Oh! Kannst Du mir bitte mal die entsprechende Stelle im Gesetz nennen?

G
Globus

26.01.2016 um 22:20 Uhr

ach, du weißt doch wie es gemeint ist - ansonsten - "vertrauensvolle zusammenabeit" die sagt eigentlich genau das aus... aber sei es drum...

D
DummerHund

26.01.2016 um 22:36 Uhr

Vom Arbeitgeber einberufene Zusammenkunft der Beschäftigten des Betriebs zum Zwecke der Information über betriebliche Belange.

Der Arbeitgeber kann auf der Grundlage seines Direktionsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen sowie Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erteilen (§ 106 GewO). Soweit dies nicht in individuellen Mitarbeitergesprächen zu erfolgen hat, kann er zu diesen Zwecken Mitarbeiterversammlungen (auch Belegschaftsversammlungen genannt) einberufen. Dies gilt u. a. für die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungs- und Erörterungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern (§ 81 BetrVG). Die Mitarbeiter sind verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Der Arbeitgeber darf eine Mitarbeiterversammlung nicht als Gegenveranstaltung zu einer Betriebsversammlung missbrauchen. Für eine unzulässige Gegenveranstaltung spricht z. B. die zeitliche Nähe zu einer vom Betriebsrat bereits einberufenen Betriebsversammlung, die Weigerung des Arbeitgebers an der Betriebsversammlung teilzunehmen oder seiner Berichtspflicht (§ 43 Abs. 2 S. 3 BetrVG) nachzukommen (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 28/88). Führt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch, ist die Maßnahme mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder wenn eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG v. 13.3.2001 - 1 ABR 33/00).

G
Globus

26.01.2016 um 22:41 Uhr

"Vom Arbeitgeber einberufene Zusammenkunft der Beschäftigten des Betriebs zum Zwecke der Information über betriebliche Belange."

Danke

P
Pickel

26.01.2016 um 22:48 Uhr

Globus, wir scheinen tatsächlich in völlig unterschiedlichen Welten zu leben bzw. zu arbeiten. Dein Einwand, auch der AG habe sich an Hierarchien zu halten, ist aber sicherlich maximal in Großkonzernen eingeschränkt zu bejahen. Ansonsten steht es natürlich jedem AG jederzeit frei die Gespräche zu suchen, die er für richtig sieht. Ja, auch um in anschließenden BR-Verhandlungen sich der Stimmung in der Bekegschaft bewusst zu sein.

P
paula

28.01.2016 um 19:01 Uhr

mal wieder ein schöner thread....

mal ganz ehrlich: wer glaubt dass der AG den hier gewählten Weg nicht gehen DARF, dem wünsche ich viel Spaß in der betrieblichen Realität. Der AG spielt seine Karten (so wie hier) und der BR seine. Das verstößt auch nicht gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Was der BR draus macht, wie er die Belegschaft informiert... das Spielfeld ist doch groß. Nicht jammern sondern machen ist nun angesagt

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