Erstellt am 31.10.2014 um 12:49 Uhr von Pickel
Eine Besprechung ohne dringenden Anlass hat natürlich grundsätzlich von Seiten der Mitarbeiter außerhalb der offiziellen Versammlungstermine stattzufinden.
Wenn ihr in der Sprechstunde bewusst Themen aus der Abteilungsversammlung vertiefen wollt (weil es zB gerade knirscht), ist hier aber ein Zusammenhang zu sehen der das Zusammenlegen rechtfertigt und die Versammlung zurücktreten muss. Ansonten hättet ihr wohl Pech gehabt, dass der andere Termin vorher angekündigt wurde.
Erstellt am 31.10.2014 um 13:03 Uhr von Lotte
Hallo freiluft,
meinst Du mit "Abteilungsversammlung" Betriebsversammlung? Dann könnte die "Fragerunde" ja eine Bestandteil der BetrVers sein.
LG Lotte
Erstellt am 31.10.2014 um 15:46 Uhr von gironimo
Warum sollte nach einer Abteilungsversammlung im Sinne des § 43 BetrVG nicht auch eine Sprechstunde im Sinne des § 39 BetrVG möglich sein.
Allerdings gehen AN zu einer Sprechstunde, wenn sie es für erforderlich halten. Und wer will dies schon tun, wenn gleichzeitig eine Dienstbesprechung angesetzt ist.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit könnt Ihr aber natürlich mit dem AG z.B. im Monatsgespräch vereinbaren, dass er diese Sprechstundenzeit "dienstbesprechungsfrei" hält.