Nach Abteilungsversammlung noch Sprechstunde
Darf der Betriebsrat im Anschluss an eine Abteilungsversammlung eine "offene Sprechstunde" abhalten, um weitere Fragen der Kollegen zu beantworten. Hat eine solche "Sprechstunde" Vorrang vor einer ggf. anberaumten Dienstbesprechung (weil ja grad alle Kollegen da sind, machen wir diese mal?
Community-Antworten (3)
31.10.2014 um 13:49 Uhr
Eine Besprechung ohne dringenden Anlass hat natürlich grundsätzlich von Seiten der Mitarbeiter außerhalb der offiziellen Versammlungstermine stattzufinden. Wenn ihr in der Sprechstunde bewusst Themen aus der Abteilungsversammlung vertiefen wollt (weil es zB gerade knirscht), ist hier aber ein Zusammenhang zu sehen der das Zusammenlegen rechtfertigt und die Versammlung zurücktreten muss. Ansonten hättet ihr wohl Pech gehabt, dass der andere Termin vorher angekündigt wurde.
31.10.2014 um 14:03 Uhr
Hallo freiluft, meinst Du mit "Abteilungsversammlung" Betriebsversammlung? Dann könnte die "Fragerunde" ja eine Bestandteil der BetrVers sein. LG Lotte
31.10.2014 um 16:46 Uhr
Warum sollte nach einer Abteilungsversammlung im Sinne des § 43 BetrVG nicht auch eine Sprechstunde im Sinne des § 39 BetrVG möglich sein.
Allerdings gehen AN zu einer Sprechstunde, wenn sie es für erforderlich halten. Und wer will dies schon tun, wenn gleichzeitig eine Dienstbesprechung angesetzt ist.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit könnt Ihr aber natürlich mit dem AG z.B. im Monatsgespräch vereinbaren, dass er diese Sprechstundenzeit "dienstbesprechungsfrei" hält.
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