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Eingruppierung

H
Hyggehygge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir haben bei einer Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung (aufgrund der Anforderungen in der Stellenausschreibungen) nicht.

Nun wurde die Stellenausschreibungen abgeändert, und wir bekommen die Einstellung des selben Mitarbeiters erneut vorgelegt.

Wie würdet ihr euch hier verhalten?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.01.2016 um 10:36 Uhr

Teilt dem AG mit, dass Ihr der Einstellung ja bereits zugestimmt habt.

Einstellung und Eingruppierung sind zwei paar Schuhe. Ihr könnt den AG auffordern, die fehlende Zustimmung zur Eingruppierung beim Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Einstellen kann er trotzdem. Und die korrekte Eingruppierung muss dann aber letztendlich individuell durchgesetzt werden.

Auf jeden Fall müsst Ihr aber Stellung nehmen (innerhalb der Wochenfrist)

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