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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheimnisverrat? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der BR?

S
StanSmith
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas heikle Situation als BRV zu bewerten. Ein BR-Mitglied hat einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft "unter der Hand" eine BV zur Entgeltordnung zugespielt. Dies sah die Gewerkschaft natürlich als Angriff auf ihr Recht. Zwischenzeitlich gibt es von zwei Rechtsanwältin (gerüft von beiden Seiten) eine rechtliche Stellungnahme, dass diese BV abgeschlossen werden konnte. Was hinsichtlich der Gewerkschaft als Reaktion gegenüber dem AG und BR folgt, steht aktuell noch nicht fest. Darum geht es mir auch nicht.

Meine Frage in die Runde dreht sich eher darum, wie der BR gegenübeer dem BR-Mitglied angemessen reagieren sollte. Zugegeben steht diese BV als Vertragswerk zwischen den Betriebsparteien alle betreffenden Mitarbeiter zur Verfügung (Einsichtnahme), Anspruch auf eine Kopie für den einzelnen AN besteht m.W. nicht.

Auch sollten eigentlich Gewerkschaft und Betriebsrat zusammenarbeiten, doch ist das eine Gewerkschaft, die nicht wirklich große Dinge bewegt hat, und folglich auch die Mitglieder schwinden. Ebenfalls muss ich dazu sagen, dass die BV nahezu identisch von der Gewerkschaft übernommen werden könnte, halt nur als Haustarifvertrag.

Ich hoffe, die Probelmatik einigermaßen gut beschrieben zu haben, und würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

22.01.2016 um 11:46 Uhr

Ich sehe keinen Geheimnisverrat.

Der Kollege hat doch nur seine Aufgabe nach § 80 Abs. 1 BetrVG ernst genommen und die Gewerkschaft darüber informiert, dass eine eigentlich nach § 77 Abs. 3 BetrVG unmögliche BV bei Euch möglicher Weise besteht.

C
celestro

22.01.2016 um 11:58 Uhr

Man sollte im Gremium vielleicht mal drüber reden, wieso man nicht vernünftig mit der Gewerkschaft zusammen arbeitet. Ansonsten untereinander absprechen, das man auf Nachfrage gerne auch der Gewerkschaft Infos zukommen läßt. An irgendwelche Sanktionen oder "auf die Finger hauen" würde ich aber nicht denken.

J
jorojo

22.01.2016 um 13:08 Uhr

Hallo StanSmith

"unter der Hand" kann es ja garnicht sein, weil die BV ja jedem zugänglich ist. Wenn die Gewerkschaft dies als Angriff auf sein Recht sieht, ist es vieleicht keine BV sondern ein Haustarif ? Der BR sollte mit einem Lob für das BRM reagieren. Ich habe den Eindruck das du kein Freund der Gewerkschaft bist.

celestro und gironimo kann ich nur zustimmen.

Gruß jorojo

P
paula

22.01.2016 um 13:35 Uhr

Jeder darf zur Gewerkschaft stehen wie er will. Aber einem BRM einen Vorwurf daraus zu machen dass er mit ihr zusammenarbeiten will? Das geht zu weit auch wenn ich weiß Gott kein Freund der Gewerkschaftsnasen bin

S
StanSmith

22.01.2016 um 13:56 Uhr

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Zugegeben, ich bin kein Freund einer Person in der Gewerkschaft, ansonsten sollen die auch alles machen dürfen. Wenn es seitens der Gewerkschaft keine weiteren Schritte gibt, sollte man über ein reinigendes Gespräch nachdenken. Allerdings nur wenn ich nicht mehr persönlich angegriffen werden, und man mir fragwürdige Dinge unterstellt. Wodurch dieser Konfikt verursacht ist, weiß ich bis heute nicht. Ich bin oder war jemals in der Gewerkschaft, noch auf Seiten des AG. Aber so ist es nunmal, wenn man etwas erreicht, was andere sich gern auf die Fahne schreiben wollen...

Dennoch...gut finde ich die Haltung aller Schreiber, keine weiteren Maßnahmen zu unternehmen. Diesem Rat werde ich persönlich folgen, und es am Ende dabei bewenden lassen.

Die andere Sache wird man notfalls auf anderem Wege klären müssen.

Besten Dank.

J
jorojo

22.01.2016 um 15:30 Uhr

Hallo StanSmith

Wenn dir eine bestimmte Person bei der Gewerkschaft nicht gefällt, ist das ein kleines Problem. Vielleicht oder fast sicher gibt es in der Verwaltunsstelle mehrer Gewerkschaftssekretäre. Da könnt ihr ja dann mitteilen das ihr mit diesem nicht zusammenarbeiten wollt. Wir hatten auch solch einen !

Gruß jorojo

A
AlterMann

22.01.2016 um 15:51 Uhr

Hallo StanSmith,

dieser Satz von Dir wundert mich: "Zugegeben steht diese BV als Vertragswerk zwischen den Betriebsparteien alle betreffenden Mitarbeiter zur Verfügung (Einsichtnahme), Anspruch auf eine Kopie für den einzelnen AN besteht m.W. nicht."

Nanu? Mit welchem Recht verwehrt man einem AN die Aushändigung einer BV? Und wenn ich Dich richtig verstehe, geht es in diesem Fall doch sogar um seine Lohnansprüche. Ich würde Euch dringend raten, Euer Verhältnis zu den Kollegen und zu Eurer Öffentlichkeitsarbeit zu überdenken. Möglicherweise ist da erhebliches Verbesserungspotenzial.

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