Erstellt am 27.06.2013 um 12:20 Uhr von arkalus
Hallo Herbi,
er war gegen die Ablehnung der Massnahme oder war er gegen die Massnahme die ihr Abgelehnt habt? ^^
Wenn ihr jemanden habt der anderen gleich erzählt was in den sitzungen so passiert... sprecht miteinander.
Verhindern lässt es sich aber letztendlich nicht. :(
Als betroffener/angesprochener: cool bleiben und sachlich auf den Vorsitzenden verweisen für Gespräche und ansonsten sich ausserhalb des BR's nicht in Disskussionen verwickeln lassen.
Erstellt am 27.06.2013 um 12:53 Uhr von Betriebsrätin
BR ist KEIN Geheimrat und jedes BRM darf auch offen zu seiner Meinung stehen. Er muss nur Datenschutz beachten.
Erstellt am 27.06.2013 um 13:00 Uhr von Lotte
Hallo
Betriebsrätin,
klar darf jeder offen zu seiner eigenen Meinung stehen, aber offen zu der Meinung anderer zu stehen ist schon anderer Tobak, da könnte man ja gleich die Sitzung öffentlich austragen.
Herbi,
es gibt den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, da solltet Ihr mal im Gremium drüber sprechen. Siehe § 30 BetrVG
LG Lotte
Erstellt am 27.06.2013 um 15:13 Uhr von mitleserinnenn
Lotte auch zu sagen, ich trage die Meinung von xy nicht, ist nicht verbiten. Weiter, BR sollen sogar AN informieren.
http://www.nci-net.de/Archiv/Betriebsrat/BR-Organisation/BR-Sitzungen.html
Erstellt am 27.06.2013 um 15:47 Uhr von Snooker
Ich würde hier auch die Glocken erstmal nicht so hoch hängen. Vom Threaersteller heisst es : * er wusste Bescheid. Woher auch immer.*
Das der Vorgesetzte mit dem BRM gesprochen hat der am meisten gegen diesen gefassten Beschluss war, ist kein Indiz sdas er die Plaudertasche war. Es kann nicht angehen das man ihn erst aufhängt und dann versucht raus zu finden ob er schuldig ist. Und rechtlich gesehen, sollte er wirklich die Plaudertasche sein, ist er im Grünen Bereich, solange er nicht namentlich gesagt hat wer wie abgestimmt hat, oder wer genau was gesagt hat.
Und mal weiter gestrickt. Was irgendwo ein Vorgesetzter sagt oder weiß was irgendeinen Beschluss eines BR betrifft, ist vollkommen wurscht. Als BR ist für mich der AG maßgebend. Der AG hat irgendwas gemacht oder nicht gemacht, und der BR hat entsprechend einen Beschluss gefasst. Der AG muss sich nun an seinen Erfüllungsgehilfen, sprich den genannten Vorgesetzten wenden, damit dieser es umsetzt. Also wird der Vorgesetze so oder so über den Beschluss in Kentniss gesetzt.
Was das Miteinander im Gremium ist, da sollte man sich mal zusammen setzen und das auseiner klabüsern, denn nicht immer kann es für auch evtl. Verhandlungen hilfreich sein wenn jemand plaudert.
Erstellt am 27.06.2013 um 16:33 Uhr von Betriebsrätin
Hallo Leute, lest doch einmal den von der ..leserin... verlinken Beitrag!!!
Es gibt hier nichts zu beanstanden,oder gar zu verbieten.
Denn wie auch richtig geschrieben, der BR ist KEIN GEHEIMRAT
Erstellt am 28.06.2013 um 09:01 Uhr von Lotte
Hallo,
ob es hier etwas zu beanstanden gibt, muss letzlich Herbi aufgrund von gesammelten Informationen entscheiden.
Ich halte es für nicht zu hoch gehängt, in der Sitzung mal über die Nichtöffentlichkeit zu sprechen.
Herbi schreibt: "Noch am selben Abend
wurde ein BR Mitglied und ausgerechnet das Mitglied, dass am vehementesten dagegen war vom Vorgesetzten angesprochen"
Da könnte der Eindruck entstehen, dass Abstimmungsergebnisse mit vorherigem Diskussionsinhalt namentlich weitergegeben werden. Da würden bei mir auch die Alarmglocken läuten.
In einer BR Sitzung muss ich sicher sein können, dass jeder unverblümt seine Meinung äußern kann, ohne dass Inhalte der Diskussion mit Namensnennung und Abstimmungsverhalten nach außen zum Arbeitgeber/Vorgesetzten dringen.
Etwas anderes ist, dass die Inhalte der Sitzungen weiter gegeben werden und mit der Belegschaft kommuniziert werden.
Das meinte Herbi hier aber wohl nicht, daher passt der Link auch nicht.
LG Lotte