Erstellt am 27.10.2012 um 10:57 Uhr von gironimo
Eigentlich eine Sache des KBR. Gibt es den bei Euch? Aber natürlich kann man alles auch örtlich regeln, wenn dies Sinn macht.
Ein einheitliches Mitbestimmungsrecht für den Gesamtkomplex kann ich aus Deinen knappen Ausführungen nicht erkennen.
Der BR ist aber an verschiedenen Punkten mit im Boot. Das beginnt bei den Informationsansprüchern hinsichtlich der Personalbedarfsplanung bis hin über Beurteilungsgrundsätze (wer beurteilt nach welchen Kriterien, ob ein AN einen Level erreicht hat oder nicht, § 94 BetrVG) und der Frage der betrieblichen Bildung (§§ 97 ff BetrVG). Auch Auswahlrichtlinien komen ins Spiel (§ 95 BetrVG).
Und wer weiß - wenn man tiefer in die Materie eintaucht, kommt wahrscheinlich noch mehr zu Tage.
Erstellt am 29.10.2012 um 09:22 Uhr von budspencer
Danke für die Antowrt,
Wenn jetzt der AG einen neuen Job titel erfindet bzw. einen aus der USA-Konzernzentrale vorgegeben bekommt und er will diesen Job Titel nebst Tätigkeitsbeschreibung einem AN zuordnen (weil der Konzern eben gerne eine Einheitlichkeit/Vergleichbarkeit hätte), hat dann der BR nicht irgendwelche Mitbestimmungsrechte? Es könnte ja sein, dass der vorgegebene Job Titel die Tätigkeiten, die realiter ausgeführt werden, garnicht erfasst. Das hätte ja dann zur Folge, dass diese realen Tätigkeiten auch garnicht in den Blick geraten. Das wiederum hätte vielfältige Nachteile für die Beschäftgten, z.b. bei der Ermittlung des Qualifizierungsbedarf, bei der Ausschreibung von Stellen (worauf bewirbt man sich eigentlich? Auf eine Tätigkeitsfiktion?), wie können überhaupt Aufstiegskriterien Anwendung finden, wenn diese Kriterien nicht auf die realen Tätigkeiten bezogen sind? usw.
Bisher gibt die Konzernmutter in USA keinen Spielraum eigene, "lokale" Tätigkeitsprofile und Jobtitel einzubringen. Kann der BR bei der Stellenbeschreibung selbst nicht irgendwelche rechtlichen Mittel in Anschlag bringen?
Vielen Dank
budspencer