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Leiharbeiter

H
HummelHummel
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es einen unterschied ob Leiharbeiter aus Deutschland kommen oder aus einer ausländischen europäischen (England) Firma. Sind diese gleichgestellt? Was ist wenn die Firma sagt, das nur eine externe Dienstleistung gekauft wird, über die Zeit von ca 6 Wochen und dann wenn der "Leih"Kollege wieder gebraucht wird, gibt es einen neuen 6 Wochen Vertrag. Wie oft kann man dieses Spiel machen?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.01.2016 um 08:59 Uhr

Die Frage ist, ob der ausländische Arbeitgeber eine Erlaubnis hat, die deutschen Anforderungen entspricht.

Bei einem Leih-AN schließt der AG ja keinen Vertrag mit dem Leih-AN sondern der Vertrag besteht zwischen dem AG und der Verleih-Firma.

Für Euch mag das egal sein. Für den BR handelt es sich um eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG - mit allen Regeln dieses Paragraphen.

Deine Frage lässt aber eher vermuten, dass es sich nicht um einen Leih-AN, sondern um eine "echte" befristete Aushilfe handelt.

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