AG per einstweiliger Verfügung Einsatz von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze verbieten lassen?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage an die Wissenden hier im Forum. Es geht darum dem AG den Einsatz von Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätze über das Arbeitsgericht verbieten zu lassen.
Zum Hintergrund:
Bei uns wird seit Jahren jede frei gewordenen Stelle mit Leiharbeiter besetzt. Neueinstellungen gibt es bei uns schon seitJahren nicht mehr. Natürlich widersprechen wir diese Einstellungen nach 99 BetrVG immer. Das juckt unserem AGaber garnicht, er macht munter weiter und sendet uns nun auch noch seit Monaten die 99er als 100er inklusiv und setzt die Leiharbeiter einfach ein. Das Gericht wird von uns auch schon seit Jahren mit solchen Dingen überlastet. Sehr oft sind dann aber die Einsatzzeiten der Leiharbeiter schon beendet bis es einen Termin beim ArbG gibt.
Da sich diese Geschichten aber nun auch schon seit Jahren hinziehen, fragen wir uns ob man den Einsatz der Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätze nicht mit einer einstweiligen Verfügung stoppen könnte, denn das verstößt doch ganz offensichtlich gegendas AÜG?
Falls das nicht gehen würde, würde ich mich über Tipps im Umgang mit dieser Sache sehr freuen!
Community-Antworten (3)
05.03.2013 um 21:09 Uhr
Seid Ihr tarifgebunden? Wenn nicht, würde ich mobil machen. Mit einer Gewerkschaft im Rücken lässt sich Euer Problem sicher leichter lösen.
06.03.2013 um 08:06 Uhr
@seesee,
was sollte die GW Deiner Meinung nach machen? Zum Streik aufrufen? ;)
@Krauter,
wenn Ihr das schon seit Jahren so durchzieht, habt Ihr doch sicherlich schon einige 100er beim ArbG gewonnen oder könnt nachweisen das kurzfristige 100er nicht vom ArbG behandelt werden konnten, da die Einsätze dann schon beendet waren, oder? Falls ja, könnte ich mir sehr gut vorstellen das man dem AG dies über ein Gericht verbieten lassen könnte, da hier das Rechtsschutzbedürfnis des BR regelmässig ins Leere läuft. Versuchen würde ich das allemale, denn so wie sich mir die Sachlage darbietet, ist der Einsatz von Leiharbeiter bei Euch schließlich rechtsmissbräuchlich, da Leiharbeiter nicht auf Dauerarbeitsplätze eingesetzt werden dürfen und erst Recht nicht über einen solch langen Zeitraum. Redet doch mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, wer nicht versucht hat schon verloren ;)
Hat zwar jetzt nichts mit einer EA zu tun, ist aber dennoch sehr interessant, insbesondere der erste Link:
http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20130109.1500.380014.html http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20121221.0935.379595.html
Berlin ist da also sehr hartnäckig und stringent ;)
06.03.2013 um 10:54 Uhr
Ja - da würde ich auch den Rechtsweg versuchen. Wenn Ihr schon oft bei Gericht ward, habt Ihr doch sicherlich einen Fachanwalt an der Hand. Wenn der sich aber an das Thema nicht herantraut, müsst Ihr einen anderen suchen. Am Besten einen, der sich nicht damit brüstet bei Bedarf beide Parteien zu vertreten, sondern einen, der sich die Vertretung von Betriebsräten auf die Fahne geschrieben hat.
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