Erstellt am 22.01.2016 um 00:18 Uhr von Pjöööng
Hinauszögern? Legal nicht! Aber natürlich kann man am Rande der Legalität die BR-Wahlen erschweren.
Die wöchentliche Arbeitszeit (= Arbeitsstunden) ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Um diese zu ändern müsste der Arbeitgeber Änderungskündigungen aussprechen. Dies ist auch ohne BR nicht einfacher als mit BR.
Die Lage der Arbeitszeit hingegen kann der Arbeitgeber ohne BR fast völlig frei bestimmen.
Einen Sozialplan ohne BR wird es eher nicht geben,
Verträge der Mitabeiter ändern geht mit oder ohne BR fast gleich leicht/schwer.
Erstellt am 22.01.2016 um 07:42 Uhr von Hartmut
Klar kann der AG versuchen, die Neuwahl hinauszuzögern, aber das ist rechtlich eine Gratwanderung. Und falls er genau DANN weitreichende Entscheidungen trifft, ist dies u.U. rechtsmissbräuchlich.
Eventuell wichtig für euch: Der Fitting weist unter 'Rechtsfolgen' (Rn 41 zu §23 BetrVG) noch darauf hin, dass der BR im Amt bleibt, bis das Urteil rechtskräftig ist, d.h. bis ggfs. über eine Revision bzw. eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden worde WÄRE. Das ist nach meiner Erfahrung ziemlich lange heutzutage.
Erstellt am 22.01.2016 um 08:04 Uhr von gironimo
Ansonsten hat die Firma beim Wahlgeschehen ja keine Karten im Spiel. Das Gericht wird einen Wahlvorstand ins Leben rufen, der die Wahl durchzieht. Die Firma kann nur durch taktische Spielchen versuchen, Sand ins Getriebe zu werfen.
>Das ist nach meiner Erfahrung ziemlich lange heutzutage< - eben - und bis dahin wird der WV die Neuwahl durchgezogen haben.