Erstellt am 29.01.2023 um 20:42 Uhr von Heiko89
Und was macht ihr wenn die BV sich inhaltlich verändert und ihr den Entwurf aber schon vorher rausgegeben habt?
Ich würde davon abraten.
Wir sprechen vorher mit den Kollegen allgemein was so die Vorstellungen wären.
So können wir die Wünsche - soweit wie möglich- mit berücksichtigen….
Erstellt am 30.01.2023 um 08:12 Uhr von takkus
...um Ihre Meinung hierzu zu hören."-> da könntet ihr bis zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten bekommen. Dann mal viel Spaß mit den Kolleginnen und Kollegen deren Wünsche nicht in der BV erscheinen.
Erstellt am 30.01.2023 um 08:55 Uhr von netteannette
Pflichte Heiko89 bei. BV Entwurf selbst nicht vorlegen, aber Meinungen und Vorstellungen der Kollegen*innen vor Abschluss der BV zum Thema einholen und dann mal schauen, was davon realistisch ist und in der BV berücksichtigt werden kann. So machen wir es meist auch.
Erstellt am 30.01.2023 um 09:19 Uhr von Muschelschubser
Es ist sicherlich kein Betriebsgeheimnis. Aber nur an der juristischen Frage würde ich das auch nicht festmachen.
Eventuell hätte man vor den Verhandlungen ein Meinungsbild einholen sollen.
Abgesehen von nicht berücksichtigten Wünschen der MA, würde ich auch bislang konstruktive Verhandlungen mit der GL durch solche Aktionen nicht gefährden wollen.
Erstellt am 30.01.2023 um 15:42 Uhr von lolium
kann man so machen, ich wüsste keinen rechtlichen Hintergrund der das verbietet. ABER:
was genau wollte Ihr damit bezwecken? Was macht ihr dann mit den ganzen Rückmeldungen die es dann evtl gibt? Wollt ihr dann jeden Änderungswunsch mit einbringen? Ihr solltet das gut bis zu Ende überlegen, damit es euch dann nicht auf die Füße fällt.
Da werden vielleicht auch Erwartungen seitens der Beschäftigten geweckt, die ihr dann nicht erfüllen könnt.
Ich würde davon abraten.
Wesentliche Inhalte auf einer Betriebsversammlung vorstellen und MA-Meinungen einholen - vielleicht reicht das ja.