BV vor Abschluss den kollegInnen aushändigen
Hallo zusammen,
wir handeln aktuell eine Betriebsvereinbarung aus. Gerne würden wir die bisherige gefasste BV den KollegInnen veröffentlichen, um Ihre Meinung hierzu zu hören. Wir sind uns nun allerdings unsicher, ob es rechtlich erlaubt ist, die BV den KollegInnen bereits auszuhändigen, da diese ja noch nicht beschlossen wurde oder ob die KollegInnen nur über den Inhalt informiert werden dürfen und die BV aber nicht herausgegeben werden darf?
Vielen Dank im Voraus für Eure antworten!
Community-Antworten (5)
29.01.2023 um 21:42 Uhr
Und was macht ihr wenn die BV sich inhaltlich verändert und ihr den Entwurf aber schon vorher rausgegeben habt? Ich würde davon abraten.
Wir sprechen vorher mit den Kollegen allgemein was so die Vorstellungen wären. So können wir die Wünsche - soweit wie möglich- mit berücksichtigen….
30.01.2023 um 09:12 Uhr
...um Ihre Meinung hierzu zu hören."-> da könntet ihr bis zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten bekommen. Dann mal viel Spaß mit den Kolleginnen und Kollegen deren Wünsche nicht in der BV erscheinen.
30.01.2023 um 09:55 Uhr
Pflichte Heiko89 bei. BV Entwurf selbst nicht vorlegen, aber Meinungen und Vorstellungen der Kollegen*innen vor Abschluss der BV zum Thema einholen und dann mal schauen, was davon realistisch ist und in der BV berücksichtigt werden kann. So machen wir es meist auch.
30.01.2023 um 10:19 Uhr
Es ist sicherlich kein Betriebsgeheimnis. Aber nur an der juristischen Frage würde ich das auch nicht festmachen.
Eventuell hätte man vor den Verhandlungen ein Meinungsbild einholen sollen.
Abgesehen von nicht berücksichtigten Wünschen der MA, würde ich auch bislang konstruktive Verhandlungen mit der GL durch solche Aktionen nicht gefährden wollen.
30.01.2023 um 16:42 Uhr
kann man so machen, ich wüsste keinen rechtlichen Hintergrund der das verbietet. ABER: was genau wollte Ihr damit bezwecken? Was macht ihr dann mit den ganzen Rückmeldungen die es dann evtl gibt? Wollt ihr dann jeden Änderungswunsch mit einbringen? Ihr solltet das gut bis zu Ende überlegen, damit es euch dann nicht auf die Füße fällt. Da werden vielleicht auch Erwartungen seitens der Beschäftigten geweckt, die ihr dann nicht erfüllen könnt. Ich würde davon abraten. Wesentliche Inhalte auf einer Betriebsversammlung vorstellen und MA-Meinungen einholen - vielleicht reicht das ja.
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