Hallo zusammen,

wir handeln aktuell eine Betriebsvereinbarung aus. Gerne würden wir die bisherige gefasste BV den KollegInnen veröffentlichen, um Ihre Meinung hierzu zu hören.
Wir sind uns nun allerdings unsicher, ob es rechtlich erlaubt ist, die BV den KollegInnen bereits auszuhändigen, da diese ja noch nicht beschlossen wurde oder ob die KollegInnen nur über den Inhalt informiert werden dürfen und die BV aber nicht herausgegeben werden darf?

Vielen Dank im Voraus für Eure antworten!