Muss der BR der PA bzw. dem gegnerischen Anwalt Auszüge seines BR-Protokolls aushändigen?
Hallo Allwissende :-),
muss der BR der PA bzw. dem gegnerischen Anwalt Auszüge seines BR-Protokolls für ein schwebendes Verfahren aushändigen?
Background: Hier geht es um ein schwebendes Verfahren auf Wiedereinstellung eines MA. Die PA wünscht nun für den Firmenanwalt einen Auszug aus einem BR-Protokoll, in dem der BR gegen den Wegfall einer Arbeitsstelle mit zuviel Arbeit gegenargumentiert.
Community-Antworten (9)
21.08.2006 um 18:35 Uhr
wer klagt hier den gegen wen? das wird mir nicht so ganz klar aus dem geschriebenen. danach richtet sich ggf. in einem gerichtsverfahren wie die beweislast ist und wie ich hier als partei vorgehen kann.
oder handelt es sich um ein außergerichtliches begehren des AG?
21.08.2006 um 18:53 Uhr
Paula, der MA klagt gegen den AG. Und die PA will jetzt diesen Auszug.
21.08.2006 um 18:58 Uhr
Dann wird doch sicher das Gericht Einsicht in das Protokoll verlangen, wenn nötig. Der gegnerische Anwalt kann es m.E. nicht verlangen, wenn, dann müßte er es gerichtlich einfordern.
21.08.2006 um 19:01 Uhr
der AG kann das nicht verlangen. auch das gericht kann nicht von sich aus die vorlagen verlangen, da ein individualrechtliches verfahren vor gericht nicht dem amtsermittlungsgrundsatz unterliegt. die parteien müssen die beweismittel vorlegen. wenn ich AG wäre würde ich nun den BRV in den zeugenstand holen....
21.08.2006 um 19:07 Uhr
"in dem der BR gegen den Wegfall einer Arbeitsstelle mit zuviel Arbeit gegenargumentiert."
Roskaa, dieser Widerspruch scheint doch im Rahmen eines Anhörungsverfahrens diskutiert worden zu sein. Habt Ihr den Widerspruch nicht schriftlich formuliert und dem AG mitgeteilt?
21.08.2006 um 19:29 Uhr
So schön und gut dieses Forum auch ist; der einzige Nachteil ist, dass hier JEDER Einsicht hat. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, in Kürze ein weiterer Gerichtstermin ansteht und unsere PA bzw. unser Personalmanager alles andere als dumm ist und sich wahrscheinlich auch auf BR-Seiten tummelt, kann ich keine konkreteren Angaben machen. Wenn ich hier weiter ins Detail gehe, wird der AG sicher wissen, um wen es sich handelt. Sorry :-/. Nur widerstrebt es mir, irgendwelche Unterlagen für die "Gegenseite" rauszurücken. Der BRV ist hier natürlich involviert.
21.08.2006 um 19:49 Uhr
Habt ihr euch denn keinen Anwalt auf Firmenkosten genommen?! Oder holt euch in der Angelegenheit wenigstens nen Rechtsbeistand, oder nur ne Info, der AG wird ja wohl die Kostenübernahme machen und dann zeigt ihr ihm den Auszug aus dem Protokoll oder das ganze!
21.08.2006 um 19:58 Uhr
wie fayence schon mitgeteilt hat: vor ausspruch der kündigung gab es doch wohl ein anhörungsverfahren und in diesem habt ihr doch wohl dem AG die zustimmig zur kündigung nicht erteilt (mit entsprechender begründung). insofern liegen dem AG m.E. alle relavanten daten vor
21.08.2006 um 20:07 Uhr
Zuerst einmal möchte ich mich für die prompten Reaktionen bedanken. :-)
Klaro haben wir einen Anwalt, den wir schon einige Male in Anspruch nehmen mussten. Nur hat sich die Angelegenheit kurz vor 16 Uhr ergeben. Da unser Rechtsbeistand heute nicht mehr erreichbar ist und ich nicht ins offene Messer laufen will, habe ich mich also schon mal hier im Vorfeld schlaumachen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass es morgen früh sofort wieder zur Sache gehen wird. Und da ich um 09:00 Uhr schon wieder in irgendeinem Meeting hänge, habe ich also nicht viel Zeit, um zu recherchieren.
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