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Kündigungsunterlagen Anhörungsbogen und geplante Kündigung - in Kopie aushändigen?

B
B/ratte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde einem AN gekündigt, der BR hat fristgemäß Bedenken gegenüber der Fristlosen Kündigung und Widerspruch gegen die ersatzweise ordentliche Kündigung eingereicht. Somit auch die Zustimmung zur personellen Einzelmassnahme verweigert. Der AN wurde durch den BR gehört, bekam aber keine schriftliche Kündigung bis jetzt durch AG. Nun wünscht der AN, dass der BR ihm die Kündigung und die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt! Darf der BR diese Unterlagen, Anhörungsbogen und geplante Kündigung in Kopie aushändigen??

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

20.03.2007 um 18:26 Uhr

@B/ratte, das würde ich an eurer Stelle unterlassen! Die Kündigung wurde ja noch gar nicht ausgesprochen. Was will der AN mit diesen Unterlagen?

M
matze83

21.03.2007 um 06:44 Uhr

Mal abgesehen davon, dass das weitereichen der Kopien keine Rechtswirkung entfaltet, würde ich nicht die Arbeit des AG machen. Ausserdem wenn der AG sich nicht schnell die Ersetzung der Zustimmung beim ArbG holt, kann ers eh vergessen

A
azubi

21.03.2007 um 15:39 Uhr

Wenn Euer Kollege keine schriftliche Kündigung erhalten hat, hat er auch kein Problem, weil ihm nicht gekündigt worden ist, und Ihr habt offensichtlich gut gearbeitet.

Allerdings möchte ich Matze entgegnen, dass bei Kündigungen der Arbeitgeber leider nicht die Zustimmung des BR gerichtlich ersetzen lassen muss. Wenn euer Kollege also eine Kündigung kriegt, der Ihr nicht zugestimmt habt, muss er trotzdem auf jeden Fall zum Arbeitsgericht. In dem Fall könnt Ihr natürlich die Kopie der Anhörung und Eurer Stellungnahme aushändigen, und, falls es eine spätere Kündigung ist, gerne auch die Fassung, die ihr jetzt bekommen habt.

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