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Tarifvertrag auch Rückwirkend gültig

J
Joederdritte
Jan 2018 bearbeitet

Greift ein Ergänzungstarifvertrag auch rückwirkend ? Beispiel Mitarbeiter wird befristet für 12 Monate eingestellt zu alten Tarifkonditionen und Tarifgültigkeit. Während der 12 Monate kommt ein neuer Ergänzungstarifvertrag der eine 2 Jährige Befristung ermöglicht . Jetzt könnte der Arbeitgeber nach Ablauf der ersten 12 Monate noch eine Befristung für weitere 12 Monate machen .... ist das Recht ?

Es geht um IGM in Bayern ,zuerst war unterhalb ERA 8 nur ein befristeter Arbeitsvertrag für 12 Monate möglich ...nun wir der Mitarbeiter noch gebraucht und anhand des NEUEN Ergänzungstarifvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag für 24 Monate möglich ,solldas Recht sein und kann so gemacht werden ?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

20.01.2016 um 18:21 Uhr

Der erste Vertrag läuft am Tag X schlicht aus. Danach besteht kein Vertragsverhältnis mehr. Auf Basis der dann aktuellen Regelungen können dann neue Verträge abgeschlossen werden.

J
Jakarta

20.01.2016 um 18:49 Uhr

@Joederdritte

Teile uns bitte zuerst einmal mit, um welche Art von Befristungen es sich in dem Tarif überhaupt handelt.

Da wir hier nicht hellsehen können und hier wahrscheinlich auch etwas Spezielleres gemeint zu sein scheint als auf die Fristen des TzBfG Aufbauendes, fehlt hier so einiges, um es auch korrekt beantworten zu können.

Und ob ein Ergänzungstarifvertrag auch rückwirkend greift, kommt auf die dort stehende Formulierung hierzu an und kann nicht generell beantwortet werden. In diesem Fall ist das aber auch unerheblich, da er ja frühestens bei der nächsten Verlängerung sowieso greift.

P
Pjöööng

20.01.2016 um 18:51 Uhr

Ob der Vertrag am Tqg X "schlicht ausläuft" und danach kein Vertragsverhälznis mehr besteht, kann hier niemand beurteilen.

Wenn der neue TV nur EINE Befristung für (maximal) 24 Monate zulässt, dann dürfte die Verlängerungs unzulässig sein. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, kann man dies aber kaum entscheiden.

G
gironimo

20.01.2016 um 19:04 Uhr

Es kommt in der Tat genau auf die Formulierung im TV an. Ihr solltet daher die Gewerkschaft fragen, die den Tarif abgeschlossen hat.

W
Widder

21.01.2016 um 12:23 Uhr

das kann so gemacht werden. Der MTV Bayern spricht von einer einjährigen Befristung. Aufgrund eines Ergänzungstarifvertrages kann diese auf 24 Monate verlängert werden. Dies haben wir auch schon so praktiziert.

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