Greift ein Ergänzungstarifvertrag auch rückwirkend ?
Beispiel Mitarbeiter wird befristet für 12 Monate eingestellt zu alten Tarifkonditionen und Tarifgültigkeit. Während der 12 Monate kommt ein neuer Ergänzungstarifvertrag der eine 2 Jährige Befristung ermöglicht . Jetzt könnte der Arbeitgeber nach Ablauf der ersten 12 Monate noch eine Befristung für weitere 12 Monate machen .... ist das Recht ?

Es geht um IGM in Bayern ,zuerst war unterhalb ERA 8 nur ein befristeter Arbeitsvertrag für 12 Monate möglich ...nun wir der Mitarbeiter noch gebraucht und anhand des NEUEN Ergänzungstarifvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag für 24 Monate möglich ,solldas Recht sein und kann so gemacht werden ?