Erstellt am 20.01.2016 um 17:21 Uhr von Pickel
Der erste Vertrag läuft am Tag X schlicht aus. Danach besteht kein Vertragsverhältnis mehr.
Auf Basis der dann aktuellen Regelungen können dann neue Verträge abgeschlossen werden.
Erstellt am 20.01.2016 um 17:49 Uhr von Jakarta
@Joederdritte
Teile uns bitte zuerst einmal mit, um welche Art von Befristungen es sich in dem Tarif überhaupt handelt.
Da wir hier nicht hellsehen können und hier wahrscheinlich auch etwas Spezielleres gemeint zu sein scheint als auf die Fristen des TzBfG Aufbauendes, fehlt hier so einiges, um es auch korrekt beantworten zu können.
Und ob ein Ergänzungstarifvertrag auch rückwirkend greift, kommt auf die dort stehende Formulierung hierzu an und kann nicht generell beantwortet werden. In diesem Fall ist das aber auch unerheblich, da er ja frühestens bei der nächsten Verlängerung sowieso greift.
Erstellt am 20.01.2016 um 17:51 Uhr von Pjöööng
Ob der Vertrag am Tqg X "schlicht ausläuft" und danach kein Vertragsverhälznis mehr besteht, kann hier niemand beurteilen.
Wenn der neue TV nur EINE Befristung für (maximal) 24 Monate zulässt, dann dürfte die Verlängerungs unzulässig sein. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, kann man dies aber kaum entscheiden.
Erstellt am 20.01.2016 um 18:04 Uhr von gironimo
Es kommt in der Tat genau auf die Formulierung im TV an. Ihr solltet daher die Gewerkschaft fragen, die den Tarif abgeschlossen hat.
Erstellt am 21.01.2016 um 11:23 Uhr von Widder
das kann so gemacht werden.
Der MTV Bayern spricht von einer einjährigen Befristung. Aufgrund eines Ergänzungstarifvertrages kann diese auf 24 Monate verlängert werden.
Dies haben wir auch schon so praktiziert.