Erstellt am 13.03.2017 um 11:49 Uhr von merkur
Zitat:
"Aber wir sind noch in den Verhandlungen und werden nicht den Termin halten können, den Termin ab wann diese gültig sein soll."
Was meinst du? Hat der AG die Belegschaft zu früh informiert und ist es von eurer Seite aus abzusehen, dass die Verhandlungen noch länger dauern werden?
Dann macht das den MA über eure Kommunikationsorgane bekannt (Aushang, E-mails, Flyer etc). Ihr berichtet über den Stand der Verhandlungen und begründet damit, warum sich das Inkrafttreten der BV verzögert. Grundsätzlich gibt es über den Inhalt von BV's keine Geheimhaltungspflicht. Hier geht es schließlich um die MA, oder zumindest um einen Teil von ihnen.
Der einzige Grund hier abzuwägen bestünde für mich darin, inwieweit es taktisch und verhandlungsstrategisch sinnvoll ist, mögliche Ergebnisse bereits im Vorfeld anzusprechen, Ergebnisse also, die noch nicht endgültig ausgehandelt sind. Aber das müsst ihr vor Ort abwägen.
Erstellt am 13.03.2017 um 12:33 Uhr von Challenger
Tach auch,
" Wir stehen gerade mit der GF in Verhandlungen über eine BV.
Die GF hat die MA darüber informiert und einen Termin genannt, ab wann diese gültig sein soll und dass sie auch Rückwirkend gelten soll. "
Über was wird überhaupt verhandelt ? Arbeitszeit ?
Erstellt am 13.03.2017 um 12:39 Uhr von gironimo
Natürlich informiert ihr und sagt auch offen und ehrlich, was aus Eurer Sicht noch geklärt werden muss.
Ich nehme an, die Arbeitgeberseite will durch den Schritt an die Öffentlichkeit einen Verhandlungsdruck aufbauen.
Erstellt am 13.03.2017 um 14:12 Uhr von BRrhc
Hallo zusammen,
erst mal Danke für die Infos.
Ja, denke auch das druck aufgebaut werden soll.
Aber Momentan lassen wir uns davon nicht beeindrucken - aber wenn die MA erfahren das die BV später kommt, kann von dort auch Druck kommen.
In der BV geht es um Lohngruppen, deren Einführung, Eingruppierung der MA,...
Erstellt am 13.03.2017 um 14:20 Uhr von DummerHund
@BRrhc
Über was verhandelt wird ist völlig unrelevant.
Als BR würde ich die Belegschaft UMGEHEND darüber informieren das diese Aussage so nicht stimmt. Dies würde ich zunächst per Aushang an die Belegschaft so weiter geben.
Dem AG würde ich gleichzeitig aufordern solche Praktiken zu unterlassen, da diese den Verhandlungsverlauf stören und auch nicht vollendenst wiedergeben. Weisst AG und MA darauf hin das nur ein Aushang mit beiderseitigen Unterzeichnung Gültigkeit hat. Dem AG würde ich zudem vor Augen halten das ein BR hierzu auch jederzeit eine Betriebsversammlung einberufen und abhalten kann; und dies jedes mal auf´s Neue. Der AG kann sich dann mal ausrechenen was ein Maschinenstillstand kostet.
Erstellt am 13.03.2017 um 14:37 Uhr von celestro
"Dem AG würde ich zudem vor Augen halten das ein BR hierzu auch jederzeit eine Betriebsversammlung einberufen und abhalten kann; und dies jedes mal auf´s Neue."
das halte ich für ziemlichen Unsinn ...
Erstellt am 13.03.2017 um 16:03 Uhr von DummerHund
@ celestro
Erläutere.....
Erstellt am 13.03.2017 um 16:51 Uhr von BrauseBär
Erstellt am 13.03.2017 um 19:11 Uhr von Moreno
Ich würde mich nur über die Dummheit vom AG amüsieren er setzt sich damit unter Druck und nicht den Betriebsrat! Die BV bekommt er gern zu der Zeit die er gern hätte aber nur zu den Bedingungen des BR!
Erstellt am 14.03.2017 um 10:03 Uhr von RoterFaden
>Die BV bekommt er gern zu der Zeit die er gern hätte aber nur zu den Bedingungen des BR!
Ich sehe das genauso. Den Inhalt verhandelt IHR, solange bis es passt.
Rückwirkend findet ihr super, also wird es was von Vorteil sein.
Also gibt es doch kein Problem.