Erstellt am 20.01.2016 um 15:17 Uhr von celestro
Dem AG recht geben, aber die Seminarinhalte darlegen und deutlich machen, das es hierbei nicht um ein Führungskräfteseminar geht, sondern um Führungskompetenz speziell für BRV.
Erstellt am 20.01.2016 um 15:34 Uhr von Mattes
Vielleicht kann dir der Seminaranbieter auch mitteilen, ob das Seminar nach §37 anerkannt ist. Dann braucht nur der BR das Seminar für nötig zu erachten.
Sollte es sich allerdings nur um ein ein bis drei Mann starkes Gremium handeln, kann ich die Bedenken des AG nachvollziehen.
Erstellt am 20.01.2016 um 15:44 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich braucht auch der BRV Führungskompetenz. Das ergibt sich zwingend aus dem Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetz. Und das ist nicht auf Gremien von mehr als drei BRM begrenzt. Lediglich der einköpfige BR benötigt wohl eher keine Führungskompetenz.
Wenn Euer BRV hier bereits vor der GF gescheitert ist, würde ich ihm gleich noch ein Rethorik-Seminar beschließen.
Erstellt am 20.01.2016 um 16:02 Uhr von Widder
Generell braucht ihr kein Seminar zu beantragen...
Wenn der BR die Erforderlichkeit festgestellt habt, und das Seminar in der BR - Sitzung beschlossen habt, teilt ihr dies eurem AG mit, und (vorerst) ist alles gut.
Euer AG kann die Erforderlichkeit bestreiten, mehr nicht.
Erstellt am 20.01.2016 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Ob man das Seminar beschließt und der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, oder ob man das Seminar "beantragt" und der Arbeitgeber die Notwendigkeit nicht sieht, ist doch eigentlich relativ Banane. Das ist doch alles eher eine Frage der Firmenkultur und des Umganges miteinander.
Der Punkt um den es hier einzig und alleine geht ist die Frage ob Führungskompetenz für den BRV notwendig ist.
Erstellt am 20.01.2016 um 17:34 Uhr von Jakarta
Sorry Pjjöööng! Aber da machst du es dir jetzt etwas zu einfach.
Natürlich ist es nicht unwichtig, ob ich etwas Beschlossenes mitteile oder einwenig duckmäuserisch beantrage.
Beantrage ich es, sieht sich der andere - wie hier ja augenscheinlich geschehen -, als der große Entscheider und entscheidet dann mit erhobenem Haupt wohl meistens in seinem Sinne.
Teile ich aber etwas Beschlossenes mit, darf er erst mal den Denkapparat bemühen und kann dann eine Entscheidung in seinem Sinne fällen. Mit dem Unterschied, dass dieses im Gegensatz zur "Bitte", dann ev. noch ein anderer entscheidet und er dann mit einer langen Nase dastehen könnte.
Dazu kommt noch, dass dann ihm die Entscheidung über die Beurteilung einer Notwendigkeit überlassen wird und ein BR sich dadurch dann auch seiner Selbstentscheidungmacht beraubt.
Dass man das auch anders regeln kann, ist klar, hat dann aber mit den hier geltenden Formalien recht wenig gemein.
Erstellt am 20.01.2016 um 17:46 Uhr von Pjöööng
Sorry Jakarta, das ist jetzt völliger Quatsch!
"Beantrage ich es, sieht sich der andere - wie hier ja augenscheinlich geschehen -, als der große Entscheider und entscheidet dann mit erhobenem Haupt wohl meistens in seinem Sinne."
Bei uns in der Gemeinde ist es z.B. so, dass wenn ich einen Reisepass beantrage sich niemand "als der große Entscheider" sieht, sondern der Antrag so wie es sich gehört, prozessiert wird. Wenn ich dann noch "Bitte" sage und ein freundliches Gesicht auflege, dann werde ich auch freundlich behandelt.
Aber man kann seine eigene Unsicherheit natürlich auch hinter einer markigen Fassade verstecken.
Ich für meinen Teil werde jedenfalls weiterhin der Personalfunktion mitteilen dass der BR diese Schulung beschlossen hat und ich darum bitte dass diese gebucht wird. Und das funktioniert!
Mit "duckmäuserisch" hat das überhaupt nichts zu tun!
Erstellt am 20.01.2016 um 18:02 Uhr von Jakarta
Sorry, aber jetzt bringst du hier aber wirklich so einiges durcheinander.
Eine Behörde mit Mitarbeitern, die sowieso keinen persönlichen Bezug zu einer Entscheidung haben, jetzt mit einen ev. widerspenstigen oder auch sonst wie geartetem AG gleichzustellen, ist jetzt aber wirklich ein schweres Pfund.
Sich hier nicht zu verstecken und eigene Entscheidungen auch so zu proklamieren, haben nun bestimmt nichts mit sich hinter einer markigen Fassade verstecken gemein. Und mit einer Unsicherheit bestimmt erst recht nicht. Im Gegenteil!
„Ich für meinen Teil werde jedenfalls weiterhin der Personalfunktion mitteilen dass der BR diese Schulung beschlossen hat und ich darum bitte dass diese gebucht wird. Und das funktioniert!“
Ja, ist doch Top!
Ich sehe darin auch keine „Bitte“ zur Genehmigung, sondern genau das, was ich hier so frech verbreitet habe. Und das man zur Buchungsvornahme „Bittet“, gehört doch zum guten Ton, hat aber mit der Umsetzung eines Beschlusses zum Seminarbesuch auch nicht wirklich viel zu tun, sondern ist eine daraus resultierende Handlung.
Erstellt am 20.01.2016 um 18:26 Uhr von gironimo
Ihr solltet dem Arbeitgeber auch das Seminarprogramm vorlegen. Nicht der Titel ist ausschlaggebend sondern die Themen und Inhalte.
Dem Seminaranbieter sollte man mitteilen, dass sein Seminartitel vielleicht etwas daneben liegt.
Erstellt am 20.01.2016 um 19:53 Uhr von moreno
Da bin ich ganz bei Gironimo manchmal kann man sich bei den Seminarnamen nur an den Kopf fassen am besten fand ich mal das Seminar ,,Umgang mit dem cholerischen Arbeitgeber'' hätt ich das eingereicht wär der ja gleich in die Luft gegangen! ;-)
Erstellt am 20.01.2016 um 20:29 Uhr von Globus
Hmmm, bei uns ist das ein ganz emotionsloser Vorgang - alles strickt nach richtlinie ISO - also eigentlich sogar formalisiert.
- BR beschließt Seminar
- BRV verständigt den AG über den Beschluss - inklusive der Kosten und der Hotelpauschale und Kosten für Zug Ticket (2. Klasse mit Sitzplatzreservierung) für die benötigten Fahrten. Weiterhin wird dem AG mitgeteilt, dass Einwände gegenüber der zeitlichen Lage bis spätestens xx.xx.xxxx dem Gremium schriftlich mitgeteilt werden muß.
Die Kostenübernahmeerklärung wird im Nachgang dem AG zur Unterschrift übergeben.
Das Seminar wird vom BR gebucht, ebenso die Zugtickets. Rechnung hierfür geht dem AG zu.
Weitere anfallende Transferkosten, werden nach dem Seminar per Quittung mit der Finanzbuchhaltung beglichen.
Sollte der AG bedenken bezüglich der Notwendigkeit haben, äußert er diese und es wird drüber gesprochen...
Alles also strikt nach einem bestimmten Prozess - ganz ohne Emotionen... es ist eine sachliche Prozedur....
Mag falsch sein, aber ohne Emotionen und Betriebsüblichkeit auch in der BR Arbeit erachte ich als sehr wichtig...
Nachtrag: natürlich gibt man dem AG einen Seminarplan - also, was wird gelehrt usw, das ist eine Selbstverständlichkeit - alle vorliegenden Infos, das ist als solches ohne weitere Ausführung die Erklärung der Notwendigkeit...
Erstellt am 21.01.2016 um 07:38 Uhr von Hartmut
Eventuell versteht der Chef unter 'Führungskompetenz' allein eine diszipllinarische solche. Das ist zu kurz gesprungen. Der BRV braucht durchaus Führungsqualitäten, im Einzelgespräch, in der Diskussion im Gremium, in der Verhandlung mit dem AG, ...
Ich empfehle euch eine Vorgehensweise zunächst wie von gironimo, dann ggfs. wie von Globus beschrieben.
Erstellt am 21.01.2016 um 14:42 Uhr von Admin
Sehr geehrter Nutzer Tonitam,
gerne unterstützt Sie die W.A.F. in Ihrem Anliegen. Rufen Sie gerne dazu Herrn Doktor Ferstl in unserem Haus unter 08158-99720 an.
Mit besten Grüßen
Der Admin
Erstellt am 21.01.2016 um 23:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Der BRV braucht durchaus Führungsqualitäten, im Einzelgespräch, in der Diskussion im Gremium, in der Verhandlung mit dem AG, ..."
Im Einzelgespräch?
In der Verhandlung mit dem AG?